Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.
Die Gemeinde Allmendingen ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer II. Ordnung mit Nebengewässern. Deshalb führt die Gemeindeverwaltung am Mittwoch, den 4. Dezember 2024, gemeinsam mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis, eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer, sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Bäche und Gewässer in Allmendingen aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am 4. Dezember 2024 werden in Allmendingen die Gewässer Kleine Schmiech, Große Schmiech, Am Weiherbach und Aschenbach besichtigt. Eigentümer anliegender Grundstücke sowie Interessierte können zur Gewässerschau dazukommen.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Anwohner bzw. Anlieger hier um ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
-Ordnungsamt-
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