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Informationen für Grundstückseigentümer

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wurde aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

Die Verwaltung der Gemeinden Allmendingen und Altheim sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet deshalb mit einer Vielzahl an Anfragen zu den Bodenrichtwerten.

Das Internetportal „Grundsteuer BW“ ist unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden. Für die Gemeinden Allmendingen und Altheim sind diese Werte hier verfügbar:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Allmendingen
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Altheim (UL)

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird weiterhin telefonisch erreichbar sein.

Um eine Überlastung der Geschäftsstelle zu vermeiden, werden betroffene Grundstückeigentümer gebeten, die Daten unter dem Internetportal „Grundsteuer BW“ der Finanzverwaltung abzurufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter dem Internetportal BORIS BW www.gutachterausschuesse-bw.de oder auf der Internetseite der Gemeinden Allmendingen bzw. Altheim oder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.

Hier alle Bodenrichtwertkarten als pdf:

Bodenrichtwert Allmendingen Karte 1
Bodenrichtwert Allmendingen Karte 2
Bodenrichtwert Allmendingen Karte 3
Bodenrichtwert Allmendingen-Ennahofen
Bodenrichtwert Allmendingen-Grötzingen
Bodenrichtwert Allmendingen-Niederhofen
Bodenrichtwert Allmendingen-Weilersteusslingen
Bodenrichtwert Altheim ADK
Bodenrichtwertstempel Abkürzungen

 

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