Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Allmendingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung der Gemeinde einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde am 19.01.2018 öffentlich bekannt gemacht. Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im umfassenden Verfahren nach §§ 2 bis 10 BauGB mit einer Umweltprüfung.
Ziele der Aufstellung bzw. der Änderung sind die Anpassung des Bebauungsplans an die tatsächliche Erschließungssituation und die Erweiterung zur Bereitstellung gewerblicher Bauflächen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu fördern. Mit den vorläufigen Planungszielen erfolgte eine erste frühzeitige Beteiligung im Oktober 2018. Mittlerweile konnte die Planung konkretisiert werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 nunmehr beschlossen, für die konkretisierte und geänderte Planung erneut eine frühzeitige Beteiligung durchzuführen, um über die Planungsziele zu unterrichten.
Ausführliche Informationen finden Sie hier in den pdf-Dateien:
Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung ab 11.04.2023
Grafik_BP GE Schwenksweiler_Änderung 2017.jpg
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