Unter den Voraussetzungen des §11 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die Gemeinde Allmendingen macht ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. Unten stehend finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.