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Schöffen gesucht! Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 steht an

Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu bestimmen.
Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl ist von der Gemeinde aufzustellen.

Gesucht werden für die Gemeinde Allmendingen 3 Personen und für die Gemeinde Altheim 1 Person, die als Schöffen am zuständigen Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen an Verhandlungen teilnehmen sollen. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Schöffen auswählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt nicht nur Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, sondern auch Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Ebenso gefragt sind geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 16.06.2023 schriftlich

(auch per Mail unter: info@allmendingen.de) beim Bürgermeisteramt Allmendingen, Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.allmendingen.de bzw. www.altheim-info.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Bereits eingegangene Bewerbungen müssen nicht erneut eingereicht werden.

Ihre Fragen beantwortet gerne Frau Hummler: Tel. 07391/7015-18.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter, im Internet unter www.schoeffenwahl.de oder beim Justizministerium Baden-Württemberg unter https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023.

Bewerbungsformular

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