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01.03.2023

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 01.03.2023 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Großbrand Fa. Burgmaier – Dank

Bürgermeister Teichmann sprach seinen Dank an alle Einsatzkräfte, Helfer, Anwohner und Bürger beim Großbrand der Fa. Burgmaier aus.

 

Anschließend gab Bürgermeister Teichmann folgendes bekannt:

Gemeindefinanzreform

Am 24.01.2023 erhielt die Gemeinde den Bescheid über den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuerumlage. Die bisherige Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer betrug 2.613.201,14 € und wurde nun auf 2.795.620,43 € festgesetzt, somit ergab sich ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 182.419,29 €. Die Gewerbesteuerumlage verringerte sich von 381.822,46 € auf 199.197,80 €, sodass sich Unterschiedsbetrag in Höhe von 182.64,66 € ergab. Der Gemeinde stand daher ein Restguthaben mit insgesamt 365.043,95 € zu.

Finanzzuweisungen für das 4. Quartal 2022

Mit Schreiben vom 02.12.2022 teilte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Finanzzuweisungen für das 4. Quartal mit. Der Finanzausgleich für das 4. Quartal 2022 betrug 251.014,80 €, der Umsatzsteueranteil für das 4. Quartal 90.393,00 €, der Finanzausgleich 2. Abschlagszahlung 2021 -19,80 €. Abzüglich der Kreisumlage in Höhe von 514.430,55 € ergab sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 173.042,55 €.

Finanzzuweisung

Die Verwaltungsgemeinschaft erhielt im Rahmen der Finanzzuweisung für das 4. Quartal 2023 nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Gemeindeverbindungsstraße 5.880,00 €.

 

TOP 2: Kindergarten St. Maria – Vergabe von Arbeiten

Erweiterung Kindergarten St. Maria, Außenanlagen:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Außenanlagen an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. App aus Unlingen zum Angebotspreis von 182.230,53 € brutto.

Erweiterung Kindergarten St. Maria, Fliesenabreiten:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Fliesenarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Zimmermann aus Allmendingen zum Angebotspreis von 17.608,69 € brutto.

Erweiterung Kindergarten St. Maria, Küchenmöblierung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Küchenmöblierung an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Braig aus Allmendingen zum Angebotspreis von 32.207,12 € brutto.

Erweiterung Kindergarten St. Maria, Malerarbeiten

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Malerarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Diehr aus Munderkingen zu einem Angebotspreis von 52.162,96 € brutto.

 

 

TOP 3: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften “Gewerbegebiet Schwenksweiler, Änderung 2017“ Konkretisierung der Planung und frühzeitige Beteiligung –

Beratung und Beschlussfassung

  1. Verfahrensstand

Der Gemeinderat hat bereits am 13.12.2017 die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans “Schwenksweiler“ beschlossen. Ziele der Änderung sind die Anpassung des Bebauungsplans an die tatsächliche Erschließungssituation und die Erweiterung zur Bereitstellung gewerblicher Bauflächen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu fördern.

Mit den vorläufigen Planungszielen erfolgte eine erste frühzeitige Beteiligung im Oktober 2018. Mittlerweile konnte die Planung konkretisiert werden und wurden erneut beraten.

  1. Aufstellungsverfahren Bebauungsplan

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im umfassenden Verfahren nach §§ 2 bis 10 BauGB mit einer Umweltprüfung. Die Auswirkungen auf die angrenzenden Schutzgebiete wurden im Rahmen einer Vorprüfung untersucht. Das Heranrücken an die Schutzgebiete ist kritisch zu bewerten. Es sind Minderungsmaßnahmen erforderlich. Im Jahr 2018 wurden artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass keine relevanten Tier- und Pflanzenarten erfasst wurden, für die artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial bestünde; die Erhebungen sind gegebenenfalls zu aktualisieren.

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim stellte das Plangebiet zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung als landwirtschaftliche Fläche dar. Mit der Flächennutzungsplanänderung “1. Teilfortschreibung Gewerbe und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung“ wurde das Plangebiet zum Vorentwurf vollständig als “geplante gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Aufgrund erheblicher Bedenken seitens des Landratsamts und Regierungspräsidiums aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und Heranrücken an die Schutzgebiete sowie aufgrund fehlender belastbarer Bedarfsnachweise wurde die Flächenausweisung reduziert und im Süden zurückgenommen. Der Bebauungsplan entspricht daher nur im nördlichen Bereich dem Entwicklungsgebot; für den südlichen Teilbereich ist eine punktuelle Flächennutzungsplanänderung erforderlich, die mit entsprechendem Bedarfsnachweis und naturschutzfachlichen Minderungsmaßnahmen zu begründen wäre.

  1. Planungsinhalte

3.1 Erschließungskonzept

Am bisherigen Erschließungskonzept wird grundsätzlich festgehalten. Die Anbindung erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an die Bundesstraße 492.

  • Innerhalb des Geltungsbereichs führt eine Erschließungsstraße nach Osten und endet mit einer Wendeplatte; die notwendige Länge der Erschließungsstraße nach Osten ist vom Größenzuschnitt des östlichen Baufelds abhängig.
  • Die Lage der zusätzlichen Anbindung des Bestandsbetriebs muss im weiteren Verfahren noch festgelegt werden.
  • Nach Süden wird zudem ein Erschließungsstich geführt, der wiederum abhängig seiner Ausbaulänge die Größe des zukünftigen Gewerbegrundstücks im Süden bestimmt.

 

3.2 Flächenangebot und -darstellung

Durch das Erschließungskonzept können unterschiedliche Grundstücksgrößen angeboten werden. Durch konkrete Anfragen an die Gemeinde sind Bedarfe von kleineren Grundstücken für Handwerksbetriebe sowie größere für Produktionsbetriebe bekannt.

Im westlichen Bereich entlang der Bundesstraße bestehen Anfragen an die Gemeinde seitens eines Metallbaubetriebs mit einem Flächenbedarf von bis zu 2 ha sowie eines Betriebs mit Landtechnikwerkstatt und Lagerhalle. Durch einen flexiblen Flächenzuschnitt können zukünftig unterschiedliche Anfragen bedient werden.

Als Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Eine Differenzierung der Zulässigkeit innerhalb des Baugebiets erfolgt im weiteren Verfahren; Einzelhandelsnutzungen zentrenrelevanter Sortimente werden aufgrund der Gebietslage und Vorhaltung für eine gewerblichen Entwicklung ausgeschlossen.

Nach Osten gegenüber den Schutzgebieten für Natur und Landschaft werden Grünflächen zur Gebietseingrünung vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung und insbesondere die Gebäudehöhen sollen durch Festsetzung der Höhenlage (Erdgeschossfußbodenhöhe) und einer maximalen Gebäudehöhe begrenzt werden. Die Gebäudehöhenfestsetzung wird auch auf die Wirkung im Landschaftsbild abgestimmt.

3.3 Bestehende Leitungstrassen

Innerhalb des Geltungsbereichs führen mehrere Wasserversorgungsleitungen. Aufgrund deren Alters ist davon auszugehen, dass eine Erneuerung durch den Zweckverband in Betracht gezogen wird und dies mit dem Verband abgestimmt wird. Die Trasse soll dabei überwiegend auf öffentlichen Flächen geführt werden.

  1. Nächste Schritte

Auf Grundlage der Beratung im Gemeinderat über den vorgelegten Planungsstand kann eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die weiteren Erkenntnisse aus diesem Beteiligungsschritt werden in den Planentwurf einfließen. Zum Planentwurf wird der erforderliche Umweltbericht erstellt und die aufzustellenden Gutachten ggf. fortgeschrieben und beigelegt.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Gemeinderat billigt die Planungsziele und beschließt die frühzeitige Beteiligung zum Planvorentwurf. Grundlage ist die Planzeichnung vom 27.02.2023.
  2. Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung soll der Planentwurf erstellt und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

TOP 4: Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von zwei Bauplatzgrundstücken in Ennahofen, Bauplatz Flst. 93/2, Obstgärten 3 mit 668 qm und Bauplatz Flst. 93/3, Obstgärten 5 mit ca. 633 qm – Beratung und Beschlussfassung 

  1. Grundsätzliche Informationen

Bebauungsplangebiet „Schelmenegert“, Gem. Ennahofen (allgemeines Wohngebiet, zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser)

Es wurde ein Verkaufspreis in Höhe von 146,- EUR festgelegt.

Die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime erfolgt nach den „Leitlinien der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken“ über das Internet­portal www.baupilot.com. Kaufinteressenten/Bewerber müssen den dort hinterlegten Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.

Die Vergabekriterien „Leitlinien der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken“ sind auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen unter https://allmendingen.de/rathaus/gemeindeinformationen/bauplaetze/veröffentlicht.

Alternativ können sich Kaufinteressenten/Bewerber schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail) bewerben: Postanschrift: Gemeinde Allmendingen, Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen; E-Mailadresse: info@allmendingen.de.

Ansprechpartner bei der Gemeinde: Ulrike Baur, Tel. 07391/7015-15, Fax 07391/ 7015-35 oder E-Mail: ulrike.baur@allmendingen.de.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, mit der Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von zwei Bauplatzgrundstücken in Ennahofen, Flst. 93/2, Obstgärten 3 mit 668 qm und Flst. 93/3, Obstgärten 5 mit 633 qm jeweils zu einem Preis von 146,- Euro/m². Die Bewerbungsfrist beginnt am 26.03.2023 und endet am 23. April 2023.

 

TOP 5: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

  1. Tektur Baugesuch: Nutzungsänderung der best. Gebäude in Lagerhalle / Unterstellplatz in Allmendingen-Hausen

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

  1. Baugesuch: Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Weilersteußlingen

Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Enthaltung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat, das gemeindliche Einvernehmen.

 

TOP 6: Energieberatungsangebot für die Bevölkerung – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Informationen zur Energieberatung

Die regionale Energieagentur Ulm bietet neutrale und unabhängige Energieberatungen in der Geschäftsstelle Ulm an. Es gibt darüberhinausgehend die Möglichkeit auch Beratungen vor Ort anzubieten in der Gemeinde. Diese Möglichkeit möchten wir für die Allmendinger Bevölkerung anbieten.

Für die Bevölkerung ist die Erstberatung durch die regionale Energieagentur Ulm kostenlos. Das Beratungsgespräch dauert ca. 60 Minuten, hiervon übernimmt die Energieagentur die Kosten von 45 Minuten und die Gemeinde Allmendingen von 15 Minuten.

Eine Abrechnung der Kosten erfolgt in einer Jahresrechnung nach der tatsächlichen Anzahl an Beratungsgesprächen. Alternativ besteht die Möglichkeit die regionale Energieagentur substantiell zu unterstützen, mit einem Mindestbetrag von 10 Cent je Einwohner. Damit wären alle Beratungen für die Gemeinde kostenlos und es besteht die Möglichkeit eine höhere Förderung bei Förderanträgen aus dem Programm Klimaschutz-Plus zubekommen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei einer Abwesenheit eine substantielle Förderung der regionalen Energieagentur mit 500,- p.a. und Einrichtung einer vor Ort Energieberatung für die örtliche Bevölkerung.

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Allmendingen zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

Grundsätzliche Informationen

Bereits am 18. Dezember 2019 hat der Gemeinderat Allmendingen in öffentlicher Sit­zung über die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller beraten. Unter der Prämisse, dass die schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung, Umwelt, Natur- und Wasserschutz eine hohe Priorität beigemessen wird und der Produktionsstandort Allmendingen auch in der Zukunft wirtschaftlich betrieben werden kann, wurden keine Bedenken erhoben.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller hat am 6. Dezember 2022 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller beschlossen. Zum geänderten Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller wird ein weiteres Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Gemeinde Allmendingen/vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim wurde vom Regionalverband um Stellungnahme gebeten.

Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil des Regionalplans die Raumstruktur- und Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht. Diese Unterlagen stehen zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung zur Verfügung.

Allgemeine Grundsätze:

Die Region Donau-Iller soll als Verantwortungsgemeinschaft für den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum über die Landesgrenze hinweg zum Wohle der Bevölkerung weiterentwickelt werden. Hierzu sollen vermehrt auch die Instrumente der Regionalentwicklung genutzt werden.

Durch Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmungen der beiden Länder Baden-Württemberg und Bayern sollen die durch die Landesgrenze bedingten Entwicklungshemmnisse weiter abgebaut werden.

Die Eigenständigkeit der Region soll durch die Intensivierung der Zusammenarbeit aller Teil­räume gefördert werden; durch Bündelung und Vernetzung interkommunaler Zusammenarbeit sollen weitere Synergien geschaffen werden.

Durch interregionale Kooperationen sollen der nationale wie internationale Austausch in den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Soziales weiter ausgebaut werden. Insbesondere durch Wissens- und Erfahrungstransfer sowie durch projektbezogene Zusammenarbeit mit europäischen Metropolregionen soll dies erreicht werden.

Der Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft sowie dem Schutz des vielfältigen Landschaftsbildes in der Region soll bei allen Planungen und Maßnahmen ein hohes Gewicht beigemessen werden.

Die Flächenneuinanspruchnahme für raumbedeutsame Maßnahmen soll unter dem Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung verringert werden. Hierzu sollen flächenschonende Alternativen geprüft und bei annähernd gleicher Wirtschaftlichkeit und gleichem Nutzen bevorzugt umgesetzt werden.

Der Klimaschutz sowie die Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels sollen als wichtige Querschnittsaufgaben bei allen Planungsentscheidungen in der Region verstärkt und frühzeitig Berücksichtigung finden.

Ausführungen zur Gemeinde/zum Standort Allmendingen im Regionalplan:

Zentrale Orte – Kleinzentren (Seite 19/20)

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen – Wasservorkommen (Seite 33)

Wirtschaft – Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen (Seite 72 ff.)

Technische Infrastruktur – Öffentlicher Personennahverkehr (Seite 114)

Umweltbericht – derzeitiger Umweltzustand einschließlich Vorbelastungen (Seite 46)

Anhang 1 – Artenschutzrechtliche Bewertung und Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung (Seite 2, 26, 28, 43, 74, 183, 207, 242-274)

Anhang 4 – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und zur Sicherung von Rohstoffen (Seite 3-8 und 229-234)

Anhang 5 – Vorranggebiete für Schienenstrecken und kombinierten Verkehr (Seite 18-20)

 

Der Gemeinderat fasste nachstehenden Beschluss einstimmig:

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Region Donau-Iller zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, sich im weiteren Planungsprozess einzubringen und sich dafür auszusprechen, dass regionalplanerische Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden.

 

TOP 8: Festlegung der Eintrittspreise für das Waldfreibad – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann bedankte sich beim Förderverein für die Unterstützung und betont, dass dieser den Badbetrieb während der Pandemie unter schweren Bedingungen gewährleistet hat.

Zur geplanten Preissteigerung der Eintrittspreise für das Waldfreibad führte Bürgermeister Teichmann aus, dass der Abmangel für die vergangene Badesaison 110.000 € betrug. Bei einer Umlegung des Abmangels auf die Einwohnerzahl, entspricht dies eine pro Kopf Verschulung von ca. 25,00 € je Einwohner. Um den Abmangel für die kommende Saison durch die erhöhten Betriebskosten geringfügig aufzufangen wurde die Erhöhung der Eintrittspreise vorgeschlagen.

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich, bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen, den Beschluss die Eintrittspreise für das Waldfreibad wie folgt zu erhöhen:

  1. Tageskarten

– Familie klein (1 Erwachsener und eigene Kinder) von 5,50 € auf 6,00 €

– Familie groß (2 Erwachsene und eigene Kinder) von 9,00 € auf 10,00 €

– Erwachsene von 3,50 € auf 4,00 €

– Schwerbeschädigte ab 50% und Rentner von 3,00 € auf 3,50 €

– Jugendliche von 6 bis 15 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Bundeswehrdienstpflichtige sowie Ersatzdienstleistende mit gültigem Ausweis von 2,00 € auf 2,50 €

– Kinder unter 6 Jahren frei

  1. Saisonkarten

– Erwachsene von 35,00 € auf 40,00 €

– Jugendliche (wie Ziffer 1) von 20,00 € auf 25,00 €

– Schwerbeschädigte ab 50% und Rentner von 30,00 € auf 35,00 €

  1. Zehnerkarten (übertragbar – gültig auch noch in der nächsten Badesaison)

– Erwachsene von 28,00 € auf 32,00 €

– Jugendliche (wie Ziffer 1) von 16,00 € auf 20,00 €

– Schwerbeschädigte ab 50 % und Rentner von 24,00 € auf 28,00 €

  1. Gemeinschaftsbesuche

– Einheimische Schulklassen mit Lehrpersonal frei

– Auswärtige Schulklassen mit Lehrpersonal pro Kind

und geschlossene Gruppe nach besonderer Vereinbarung von 1,50 € auf 2,00 €

  1. Badekartenhüllen

von 1,00 € auf 2,00 €

 

 

TOP 9: Neukalkulation der Gebühren über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften, Satzungsänderung zum 01.04.2023 – Beratung und Beschlussfassung 

Die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften wurden auch aufgrund der gestiegenen Energiekosten neu kalkuliert. Aus der Kalkulation ergab sich eine Erhöhung von 175,00 € auf 240,00 € pro Wohnplatz pro Monat.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

 

Gemeinde Allmendingen
Alb-Donau-Kreis

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen am 01. März 2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 24. Juli 2019 mit Änderung vom 01. April 2020 beschlossen:

§ 1 Änderungen

§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe  

(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz.

(2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt 240,00 Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat.

(3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

 § 2 Inkrafttreten 

Die Satzung tritt am 01. April 2023 in Kraft.

Ausgefertigt:
Allmendingen, 02. März 2023

 

Teichmann
Bürgermeister

 

 

 

TOP 10: Neukalkulation der Gebühren über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2 in Altheim, Satzungsänderung zum 01.04.2023 – Beratung und Beschlussfassung

Die Gebühren für die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2 in Altheim wurden auch aufgrund der gestiegenen Energiekosten neu kalkuliert. Aus der Kalkulation ergab sich eine Erhöhung von 285,00 € auf 320,00 € pro Wohnplatz pro Monat.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim.

Gemeinde Allmendingen
Alb-Donau-Kreis

Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen am 01. März 2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim der Gemeinde Allmendingen vom 24. Juli 2019 mit Änderung vom 01. April 2020 beschlossen:

§ 1 Änderungen

§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe 

(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz.

(2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt 320,00 Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat.

(3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

§ 2 Inkrafttreten 

Die Satzung tritt am 01. April 2023 in Kraft.

 

Ausgefertigt:
Allmendingen, 02. März 2023

 

Teichmann
Bürgermeister

 

TOP 11: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatsitzung auf den 05.04.2023 im Kommunikationszentrum Farrenstall in Grötzingen. Die Gemeinderatssitzung im Herbst wird auf dem Hochsträß stattfinden.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Hammer führte Bürgermeister Teichmann aus, dass sich die Vorsorgemaßnahmen der Gemeinde bzgl. eines eventuellen Stromausfalls auf die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschränken. Das hierfür angeschaffte Notstromaggregat wird voraussichtlich kommende Woche geliefert werden.

Bürgermeister Teichmann schloss die öffentliche Sitzung um 19.14 Uhr.

 

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