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03.03.2021

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 03.03.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt: 

  • Am 18.02.2021 ging bei der Gemeinde Allmendingen die Genehmigung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim, 1. Teilfortschreibung Gewerbe und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis ein.
  • Zum 01.08.2021 wird Frau Kathrin Stupperich als Konrektorin an der Grundschule Allmendingen bestellt. Sie ist momentan als Lehrerin an der Grundschule Ermingen tätig.

 

 TOP 2: Bebauungsplan „An der Weide, 5. Änderung, Änderung 2020“
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2020 die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplans „An der Weide, 5. Änderung, Änderung 2020“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22.06. bis 24.07.2020 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Anlage zur Abwägungstabelle dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „An der Weide, 5. Änderung, Änderung 2020“ i.d.F. vom 17.02.2021 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 17.02.2021 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung i.d.F. vom 17.02.2021 wird gebilligt.

 

 

TOP 3: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Winkeläcker“, Grötzingen
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften südöstlich des Teilorts Grötzingen gefasst.

Das Plangebiet befindet sich auf und südlich der Kreisstraße 7335 als Verbindungsstraße zwischen Grötzingen und Weilersteußlingen. Nach Westen grenzt die Kreisstraße 7341 das Plangebiet ab. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 110, 111/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 5 und 5/2 und insgesamt eine Fläche von rund 2,1 ha.

Am 26.05.2020 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Winkeläcker“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 22.06. bis 24.07.2020 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden.

Mittlerweile konnte für den notwendigen Artenschutz eine geeignete Fläche auf Flurstück Nr. 177, Gemarkung Ennahofen, gefunden werden, auf der die erforderliche vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) umgesetzt werden kann.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Anlage zur Abwägungstabelle dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Winkeläcker“ i.d.F. vom 22.02.2021 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 22.02.2021 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung, sowie der Umweltbericht mit Grünordnungsplan i.d.F. vom 22.02.2021 werden gebilligt.

 

 

TOP 4: Erschließungsarbeiten „Gewerbebiet Winkeläcker“, Grötzingen
a) Vorstellung der Erschließungsarbeiten
b) Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten Bau­abschnitt 1

Es ist geplant das Gewerbegebiet Winkeläcker in insgesamt drei Bauabschnitten zu erschließen. Im ersten Bauabschnitt sollen drei Gewerbeflächen erschlossen werden. Die erforderlichen Erschließungsarbeiten mit der Bildung der Bauabschnitte wurden von Herrn Wiehl, Ing. Büro Funk vorgetragen.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Erschließungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt auszuschreiben.

 

TOP 5: a) Vorstellung der Entwurfsplanung Feuerwehrhaus auf den Lutherischen Bergen
b) Beratung und Beschlussfassung über Bauantrag
c) Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Durchführung der Baumaß­nahme

Für das Feuerwehrhaus auf den Lutherischen Bergen wurden Zuschüsse aus der Fachförderung in Höhe von 120.000 € und dem Ausgleichstock in Höhe von 320.000 € bewilligt. Die Entwurfsplanungen des Feuerwehrhauses wurden zwischen den Fachplanern, der Feuerwehr und der Verwaltung weiter präzisiert. Der aktuellen Planungsstand wurde von Architekt Ott vorgestellt.

Auf Grundlage der Baukostenentwicklung wurden die Kosten angepasst und zusätzliche Leistungen in der Kostenberechnung mit 1.593.386,52 € ermittelt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Planung des Feuerwehrhauses zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt den Bauplanungen zu und beauftragt die Verwaltung das Baugesuch für das Feuerwehrhaus auf den lutherischen Bergen zu erstellen.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung zum Neubau des Feuerwehrhauses.

 

TOP 6: Feststellung der Jahresrechnung 2019 für die Gemeinde Allmendingen, Rechenschaftsbericht

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 (siehe nachfolgende Veröffentlichung). Dies ist der letzte Rechenschaftsbericht nach dem kameralistischen System.
Oeff. Bekanntmachung Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2019

 

TOP 7: Feststellung der Jahresrechnung 2019 für die Wasserversorgung Allmendingen, Lagebericht

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 (siehe nachfolgende Veröffentlichung).
Oeff. Bekanntmachung Jahresabschluss Wasserversorgung 2019

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung zur Bildung einer Prioritätenliste über investive Baumaßnahmen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

TOP 9: Annahme von Spenden; Spendenbericht 2. Halbjahr 2020

Im 2. Halbjahr 2020 gingen zahlreiche Spenden mit einem Gesamtbetrag von 3.322,50 Euro ein. Gespendet haben die Firma Brotbeck Bauunternehmen & Co. KG den Beton für den Spielplatz in Ennahofen, die Donau-Iller-Bank für die Anschaffung von Kunstmaterial und Bücher (Grundschule Allmendingen), die Anschaffung von Funkmikrofonen (Grundschule Weilersteußlingen), die Anschaffung von Spielgeräten für den Kindergarten LuBe in Weilersteußlingen, die Anschaffung einer Stiefelwaschanlage (Feuerwehr Allmendingen) sowie eine Privatperson für das Anlegen einer Sitzgelegenheit.

 

 

TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden drei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:

  • Ausbau Dachgeschoss im Bereich An der kleinen Schmiech
  • Bauvoranfrage: Neubau Tagungsräume mit Wohnraum und Garage in Ennahofen
  • Garagenanbau in Schwörzkirch

Des Weiteren wurde der Abbruch einer Scheune in Niederhofen im Kenntnisgabeverfahren sowie eine verfahrensfreie Auffüllung einer landwirtschaftlichen Fläche angezeigt.

 

TOP 11: Verschiedenes

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 14. April 2021 statt.

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