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Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Allmendingen vom 13.12.2017

– Bekanntgabe der Beschlüsse –  

Top 1 : Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt: 

  • Das Finanzamt Stuttgart IV teilte mit, dass der Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer für das vierte Quartal 2017 zum Stichtag 06.12.2017 578.203,62 € beträgt und 111.471,70 € Gewerbesteuerumlage zu zahlen sind. Das daraus resultierende Guthaben von 466.731,92 € wird an die Gemeinde Allmendingen überwiesen.
  • Die Finanzzuweisungen für das vierte Quartal 2017 betragen 5.880,00 € und werden an die Gemeinde Allmendingen überwiesen.
  • Die Finanzzuweisungen für das vierte Quartal 2017 betragen 124.530,11 € zuzüglich des Umsatzsteueranteils für das vierte Quartal 2017 von 65.741,20 € abzüglich der Kreisumlage mit 414.180,80 €. Daraus ergibt sich ein Erstattungsbetrag an die Kreiskasse in Höhe von 223.909,49 €.
  • Der Mitgliedsbeitrag der Volkshochschule beträgt insgesamt 240,05 €. Nach bereits erfolgten Abschlagszahlungen ergibt sich ein Endbetrag in Höhe von 118,14 €.
  • Der Alb-Donau-Kreis gewährt den Einrichtungen der Erwachsenenbildung jährlich Zuschüsse in Höhe von 4,00 €/Unterrichtseinheit. Bei 576 Unterrichtseinheiten ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 2.304,00 €.

 

TOP 2: Bestätigung des neugewählten Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Feuerwehrabteilung Niederhofen

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Abteilungskommandanten Herrn Martin Braig und dessen Stellvertreter Herrn Markus Schmidberger zu. Die Bestellung gilt auf die Dauer von 5 Jahren, bis zum 30. April 2023. Bürgermeister Rewitz bedankt sich bei Herrn Braig und Herrn Schmidberger und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung

Im Rahmen der Altenhilfe erfolgen Zuwendungen aus den Erträgen der Freyberg-Stiftung an Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Gemeinde und beschließt einen Betrag in Höhe von 20,00 € an über 85 jährige Bürgerinnen und Bürger auszuschütten.

TOP 4: Vorstellung eines neuen Nutzungskonzeptes für das alte Rathaus; Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm 

Im alten Rathaus sind im Obergeschoss und im ersten Geschoss zwei große Wohnungen geplant. Bei beiden Wohnungen sind neue Fenster mit Dachgauben vorgesehen. Des Weiteren soll der Arbeitskreis Heimatgeschichte die Räumlichkeiten nutzen. Es ist ein großer Raum für Vorträge und Ausstellungen geplant. Auch das Gemeindearchiv soll im alten Rathaus untergebracht werden. Derzeit handelt es sich um eine konzeptionelle Angelegenheit, die genaue Detailplanung wird folgen. Bürgermeister Rewitz gibt bekannt, dass der Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm bereits beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt ist. Mittel aus dem Ausgleichsstock sollen auf das neue Projekt übertragen werden.

TOP 5: Änderung der Abfallsatzung: Anpassung der Müllgebühren zum 01.01.2018 

Die Kommunalberatung Heyder & Partner wurde mit der Gebührenkalkulation der Abfallbeseitigung beauftragt. Die Kalkulation erstreckt sich über einen Bemessungszeitraum für die Jahre 2018 bis 2021. Die mehrjährige Gebührenkalkulation soll die Gebührenkontinuität sichern. Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung der Abfallsatzung zum 01.01.2018. Die Jahresgebühren betragen demnach für einen 35 Liter Eimer 123,00 €, für einen 50 Liter Eimer 175,00 € und für einen Müllsack 8,00 €.

 

TOP 6: Änderung der Wasserversorgungssatzung: Anpassung der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zum 01.01.2018 

Auch diese Kalkulation wurde von der Kommunalberatung Heyder & Partner erstellt. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2020. Bürgermeister Rewitz erläutert die Notwenigkeit der Gebührenanpassung. Es liegen erhöhte laufende Kosten mit Preissteigerungen vor. Zudem müssen Unterdeckungen aus Vorjahren refinanziert werden.

Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2018. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,46 €.

TOP 7: Neuausweisung von Gewerbeflächen am Kreisel Xaveriusstraße: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schwenksweiler, Änderung 2017“ 

Da im Gewerbegebiet „Riedäcker 2“ keine Bauflächen mehr vorhanden sind, ist es notwendig, neue Gewerbeflächen auszuweisen. Das neue Gewerbegebiet soll am Kreisverkehr der B 492 Richtung Osten beginnen und sich in Richtung Süden parallel zur Bundesstraße erstrecken. Das Gewerbegebiet ist für Klein- und Mittelbetriebe ausgelegt. Der Gemeinderat hat der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebiets zugestimmt.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche:

  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für einen Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau einer Garage und eines Geräteraums im Bereich des Bebauungsplans „An der Weide, 3. Änderung“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Anbau an ein Bestandsgebäude und die Errichtung einer Doppelgarage im Bereich des Bebauungsplans „Hinter den Höfen II“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines 6-Familienhauses im Bereich des Bebauungsplans „Blümelen“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Erweiterung eines Ferkelauszuchtstalls.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport im Bereich des Bebauungsplans „Bei der Kleindorfer Kirche“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen im Bereich des Bebauungsplans „An der Weide“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Bereich des Bebauungsplans „Büchel III“.

TOP 8: Verschiedenes: 

Bürgermeister Rewitz bedankt sich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und weist auf die vielen großen, erfolgreichen Projekte der Gemeinde hin. Gemeinderätin Ostertag spricht im Namen des gesamten Gemeinderates ihren Dank an Herrn Bürgermeister Rewitz aus.

Öffentliche Dokumente

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Allmendingen vom 13.12.2017

– Bekanntgabe der Beschlüsse –  

Top 1 : Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt: 

  • Das Finanzamt Stuttgart IV teilte mit, dass der Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer für das vierte Quartal 2017 zum Stichtag 06.12.2017 578.203,62 € beträgt und 111.471,70 € Gewerbesteuerumlage zu zahlen sind. Das daraus resultierende Guthaben von 466.731,92 € wird an die Gemeinde Allmendingen überwiesen.
  • Die Finanzzuweisungen für das vierte Quartal 2017 betragen 5.880,00 € und werden an die Gemeinde Allmendingen überwiesen.
  • Die Finanzzuweisungen für das vierte Quartal 2017 betragen 124.530,11 € zuzüglich des Umsatzsteueranteils für das vierte Quartal 2017 von 65.741,20 € abzüglich der Kreisumlage mit 414.180,80 €. Daraus ergibt sich ein Erstattungsbetrag an die Kreiskasse in Höhe von 223.909,49 €.
  • Der Mitgliedsbeitrag der Volkshochschule beträgt insgesamt 240,05 €. Nach bereits erfolgten Abschlagszahlungen ergibt sich ein Endbetrag in Höhe von 118,14 €.
  • Der Alb-Donau-Kreis gewährt den Einrichtungen der Erwachsenenbildung jährlich Zuschüsse in Höhe von 4,00 €/Unterrichtseinheit. Bei 576 Unterrichtseinheiten ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 2.304,00 €.

 

TOP 2: Bestätigung des neugewählten Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Feuerwehrabteilung Niederhofen

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Abteilungskommandanten Herrn Martin Braig und dessen Stellvertreter Herrn Markus Schmidberger zu. Die Bestellung gilt auf die Dauer von 5 Jahren, bis zum 30. April 2023. Bürgermeister Rewitz bedankt sich bei Herrn Braig und Herrn Schmidberger und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung

Im Rahmen der Altenhilfe erfolgen Zuwendungen aus den Erträgen der Freyberg-Stiftung an Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Gemeinde und beschließt einen Betrag in Höhe von 20,00 € an über 85 jährige Bürgerinnen und Bürger auszuschütten.

TOP 4: Vorstellung eines neuen Nutzungskonzeptes für das alte Rathaus; Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm 

Im alten Rathaus sind im Obergeschoss und im ersten Geschoss zwei große Wohnungen geplant. Bei beiden Wohnungen sind neue Fenster mit Dachgauben vorgesehen. Des Weiteren soll der Arbeitskreis Heimatgeschichte die Räumlichkeiten nutzen. Es ist ein großer Raum für Vorträge und Ausstellungen geplant. Auch das Gemeindearchiv soll im alten Rathaus untergebracht werden. Derzeit handelt es sich um eine konzeptionelle Angelegenheit, die genaue Detailplanung wird folgen. Bürgermeister Rewitz gibt bekannt, dass der Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm bereits beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt ist. Mittel aus dem Ausgleichsstock sollen auf das neue Projekt übertragen werden.

TOP 5: Änderung der Abfallsatzung: Anpassung der Müllgebühren zum 01.01.2018 

Die Kommunalberatung Heyder & Partner wurde mit der Gebührenkalkulation der Abfallbeseitigung beauftragt. Die Kalkulation erstreckt sich über einen Bemessungszeitraum für die Jahre 2018 bis 2021. Die mehrjährige Gebührenkalkulation soll die Gebührenkontinuität sichern. Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung der Abfallsatzung zum 01.01.2018. Die Jahresgebühren betragen demnach für einen 35 Liter Eimer 123,00 €, für einen 50 Liter Eimer 175,00 € und für einen Müllsack 8,00 €.

 

TOP 6: Änderung der Wasserversorgungssatzung: Anpassung der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zum 01.01.2018 

Auch diese Kalkulation wurde von der Kommunalberatung Heyder & Partner erstellt. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2020. Bürgermeister Rewitz erläutert die Notwenigkeit der Gebührenanpassung. Es liegen erhöhte laufende Kosten mit Preissteigerungen vor. Zudem müssen Unterdeckungen aus Vorjahren refinanziert werden.

Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2018. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,46 €.

TOP 7: Neuausweisung von Gewerbeflächen am Kreisel Xaveriusstraße: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schwenksweiler, Änderung 2017“ 

Da im Gewerbegebiet „Riedäcker 2“ keine Bauflächen mehr vorhanden sind, ist es notwendig, neue Gewerbeflächen auszuweisen. Das neue Gewerbegebiet soll am Kreisverkehr der B 492 Richtung Osten beginnen und sich in Richtung Süden parallel zur Bundesstraße erstrecken. Das Gewerbegebiet ist für Klein- und Mittelbetriebe ausgelegt. Der Gemeinderat hat der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebiets zugestimmt.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche:

  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für einen Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau einer Garage und eines Geräteraums im Bereich des Bebauungsplans „An der Weide, 3. Änderung“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Anbau an ein Bestandsgebäude und die Errichtung einer Doppelgarage im Bereich des Bebauungsplans „Hinter den Höfen II“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines 6-Familienhauses im Bereich des Bebauungsplans „Blümelen“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Erweiterung eines Ferkelauszuchtstalls.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport im Bereich des Bebauungsplans „Bei der Kleindorfer Kirche“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen im Bereich des Bebauungsplans „An der Weide“.
  • Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Bereich des Bebauungsplans „Büchel III“.

TOP 8: Verschiedenes: 

Bürgermeister Rewitz bedankt sich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und weist auf die vielen großen, erfolgreichen Projekte der Gemeinde hin. Gemeinderätin Ostertag spricht im Namen des gesamten Gemeinderates ihren Dank an Herrn Bürgermeister Rewitz aus.

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