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20.11.2019

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht

 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 20. November 2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gibt folgendes bekannt:

  • Damit es bei der Lieferung der Möblierung für den provisorischen Kindergartenanbau beim Kindergarten St. Maria zu keinen Verzögerungen kommt, wurde im Rahmen einer Eilentscheidung, die Möblierung bestellt.
  • Prüfbericht der Geschäftsführung des Standesamts Allmendingen nach Nr. 1.2 VwV Aufsicht Personenstandswesen. Für den Prüfungszeitraum 2016 – 2019 wird dem Standesamt eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bestätigt.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Neufassung der „Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“ bestätigt.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Neufassung der „Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ bestätigt.

 

TOP 2: Bestätigung des neu gewählten Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Feuerwehrabteilung Allmendingen

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Abteilungskommandanten Roman Bayer und seinem Stellvertreter Philipp Miller zu.

 

Änderung der Tagesordnung:
Die TOP 4 und 5 werden vorgezogen

 

TOP 3: Beratung über die Planungsinhalte des Bebauungsplans Gesamtgewerbegebiet Riedäcker und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2019 beschlossen, zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung der Gemeinde einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung eine Veränderungssperre über den Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre wurden am 15. Februar 2019 öffentlich bekannt gemacht.

Zur Konfliktvermeidung sowie zur Steuerung einer verträglichen Gebietsentwicklung im Geltungsbereich selbst sowie in Abstimmung mit bestehender Wohnbebauung am Südrand Allmendingen wie auch der geplanten Wohnbauentwicklung westlich der Bahntrasse ist eine Prüfung und Konkretisierung der zuzulassenden Emissionssituation erforderlich.

Hierzu erfolgte eine schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Schallimmissionsschutz (ISIS). Ausgehend von einer gewerbegebietstypischen Lärmsituation für das Gesamtgebiet unter Annahme der Anhaltswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau –, wurden die zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel der Gewerbegebietsteile in Anlehnung an die DIN 45691 bestimmt. Unter Berücksichtigung festzusetzender Emissionskontingente (flächenbezogene Schallleistungspegel pro Quadratmeter) ist danach die Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen gegenüber schützenwerten Nutzungen möglich.

Der Gemeinderat billigt die Planungsinhalte und Festsetzungsziele des Bebauungsplans Gesamtgewerbegebiet Riedäcker und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; hierzu findet u.a. eine Informationsveranstaltung für die Betroffenen im Plangebiet statt. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Einbeziehungssatzung Schwörzkirch

Am Südrand des Ortsteils Schwörzkirch soll auf dem westlichen Grundstücksteil des Flurstücks Nr. 934 eine bauliche Nutzung im Anschluss an das westlich liegend, bebaute Grundstück ermöglicht werden. In Abstimmung mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer soll eine Wohnbaunutzung für Familienangehörige im Sinne der Eigennutzung erfolgen.

Für den Teilort Schwörzkirch sind die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch eine Innenbereichssatzung festgelegt. Die Satzung hat damit klarstellenden Charakter zur Beurteilung der Abgrenzung zum Außenbereich. Das Grundstück Flst. 934 ist dem Außenbereich zuzuordnen, grenzt jedoch mit seiner östlichen Grenze direkt an den festgelegten Innenbereich an. Die Wohnnutzung ist für den Südrand des Ortsteils prägend.

Der Gemeinderat beschließt für diesen Bereich und Abgrenzung des Geltungsbereichs eine Satzung aufzustellen, um den Teilbereich des Flurstücks Nr. 934 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung.

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zum FTTH Breitbandausbau

Ziel des Breitbandausbaus ist es, langfristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTH-Infrastruktur aufzubauen.

Die Verwaltung wird ermächtigt für den FTTH Ausbau an den Schulstandorten und im Gewerbegebiet Riedäcker u.a. die Bearbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen zur Förderantragstellung, Ausschreibungsunterlagen, öffentliche Ausschreibungen, Objektüberwachung, Baukoordination, Objektbetreuung, Dokumentationsunterlagen und Anforderung von Fördergeldern an Komm.Pakt.Net zu übertragen.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss Lärmaktionsplan, Stufe 3, mit Rederecht für Einwohner

Lärmaktionspläne sind von allen Städten und Gemeinden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen, für die die jeweilige Belastungsstatistik 50 oder mehr Lärm-betroffene in den zu kartierenden Bereichen über 55 dB(A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight ausweist.

Der Gemeinderat stimmt dem Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 zu. Es soll, ein vereinfachtes Verfahren inkl. Bericht – wie mit dem Verkehrsministerium besprochen durchgeführt – werden.

 

TOP 7: Information zur VHS Allmendingen

Die VHS Allmendingen kooperiert ab 30. Juni 2021 mit der VHS G der Gemeinden des Alb-Donau-Kreises und schließt sich dieser an. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich hierbei im Wesentlichen nur der Name der VHS. Die Kurse finden wie gewohnt in den bekannten Räumlichkeiten statt.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung

Die Erträge der Freiherr von Freyberg-Stiftung konnten einen Überschuss von 1.845,89 € erwirtschaften. Baron Ernst von Freyberg hat zusammen mit der Gemeindeverwaltung beschlossen, dass an sämtliche Bürger/innen von Allmendingen und Altheim ab 85 Jahren ein Betrag in Höhe von 20,- €/Person ausgeschüttet wird.


TOP 9: Verschiedenes

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 18. Dezember 2019 statt.

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