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Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 24.06.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse – 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Es haben sich bislang 15 Personen als ehrenamtliche Helfer für den Badebetrieb gemeldet. Um das Waldfreibad aber unter Beachtung der aktuellen Hygienebestimmungen öffnen zu können, bedarf es dringend weiterer Helfer.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 28.05.2020 die Beteiligung der Gemeinde Allmendingen an der Netze BW GmbH „EnBW vernetzt“ nach 108 i.V.m. § 121 GemO genehmigt.
  • Mit Schreiben vom 27.05.2020 bestätigte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 13.05.2020 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung (§ 81 GemO).
  • Die Gemeinde Allmendingen erhält als Projektförderung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für den Ausrückbereich Luthrische Bergen im Wege der Festbetragsfinanzierung einen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro. Der Zuschuss wurde mit Bescheid des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 22.05.2020 bewilligt. Des Weiteren erhält die Gemeinde Allmendingen aus dem Ausgleichsstock eine Förderung in Höhe von 320.000 Euro.
  • Für die Finanzierung der Beteiligung der Gemeinde Allmendingen an der Netze BW GmbH „EnBW vernetzt“ liegt ein Kreditangebot mit einem Zinssatz von -0,02 % auf 5 Jahre vor.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik-Park Weilersteußlingen“

Die EnBW Solar GmbH plant die Entwicklung und Errichtung eines Solarparks innerhalb der Gemeinde Allmendingen. In der Gemarkung Weilersteußlingen ist eine Photovol­taik-Freiflächenanlage im landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet auf Ackerbauflächen mit einer Leistung von insgesamt etwa 9,99 MWauf einer Fläche von ca. 14,6 ha vor­gesehen.

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach §35 BauGB nicht privilegiert sind, ist für ihre Errichtung ein Bebauungsplan notwendig. Mit dem Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden. Hierfür soll ein formeller Auf­stellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Die Fläche ist bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen / Alt­heim als Fläche für Freiflächen-Photovoltaik berücksichtigt.

Das betreffende Gebiet liegt innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde All­mendingen, in der Gemarkung Weilersteußlingen, südlich der Ortslage Weilersteußlin­gen, weitestgehend eingebettet in Waldbereiche. Die Flächen werden derzeit im Rah­men der lokal gegebenen Möglichkeiten ackerbaulich genutzt. Die Flächen werden über Pachtverträge für die Dauer von 30 Jahren gesichert. Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind durch den Vorhabenträger (EnBW Solar GmbH) zu tragen. Entsprechende Vereinbarungen werden im Rahmen eines städte­baulichen Vertrages getroffen.

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke (Flst.) 289, 290, 291, 293, 300, 301 und 302 vollständig. Das Plangebiet grenzt an folgende Flurstücke an (alle Gemarkung Wei­lersteußlingen): im Norden: Flst. 304 (Wirtschaftsweg); im Osten: Flst.  286, 288 und 304 (Wirtschaftsweg); im Süden und Westen: Flst. 99 (Wirtschaftsweg).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Für das Gebiet in der Gemarkung Weilersteußlingen auf den Flurstücken 289, 290, 291, 293, 300, 301 und 302 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungs­plan für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 14,6 ha.
  2. Der Vorentwurf mit Datum 10.06.2020 wird gebilligt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  3. Die städtebaulichen Planungsleistungen werden durch das Planungsbüro gutsch­ker & dongus GmbH erbracht. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorha­benträger.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Entwurf 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim: Ausweisung von Gewerbeflächen und Flächen für Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien bezüglich der Ausweisung der Gewerbefläche G 3 und Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss

Im Rahmen der Behördenbeteiligung zur 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Gewerbeflächen und Flächen für die Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien Allmendingen-Altheim äußerten das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und das Regierungspräsidiums Tübingen große Bedenken bezüglich der geplanten Gewerbefläche G3 mit insgesamt 5,3 ha.

Der Gemeinderat empfahl insoweit einstimmig dem Gemeinsamen Ausschuss eine Reduzierung der Gewerbefläche G3 um die Teilfläche G3 b mit ca. 1,1 ha.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die überarbeitete „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheim“

Aufgrund der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum Thema Vergabekriterien von kommunalen Bauplätzen soll auf Vorschlag der Verwaltung die „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheim“ angepasst werden. Die überarbeitete Leitlinie wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und soll am 10.07.2020 im Mitteilungsblatt  veröffentlicht werden.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 6 Bauplatzgrundstücken in Allmendingen, Bahnhofstraße, Flurstücke 18 und 92/3, Teilfläche von Flurstück 85/1

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von sechs Bauplatzgrundstücken in Allmendingen, Bahnhofstraße, Bauplatz 1 mit ca. 651 qm, Bauplatz 2 mit ca. 555 qm, Bauplatz 3 mit ca. 547 qm, Bauplatz 4 mit ca. 581 qm, Bauplatz 5 mit ca. 504 qm und Bauplatz 6 mit ca. 518 qm zum Preis von 152,- Euro/qm. Die Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens erfolgt im Mitteilungsblatt 10.07.2020; die Bewerberfrist beginnt am 19.07.2020 und endet am 23.08.2020 (je einschließlich).

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden acht Baugesuche vorgestellt und beraten:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Grötzingen
  • Errichtung eines Carports mit Dachbegrünung im Bereich Philippstraße
  • Errichtung eines Einfamilienfertighauses mit Carport im Bereich Primelweg
  • Neubau eines Milchviehstalls mit Hofbiogasanlage in Hausen (Bauvoranfrage)
  • Errichtung einer Gaube und eines Carports sowie Erweiterung des Balkons im Bereich Ostpreußenweg
  • Zulässigkeit eines Einfamilienhauses mit Bereich Blümelenweg (Bauvoranfrage)
  • Teilauffüllung von Bodenmaterial eines landwirtschaftlichen Flurstücks Gemarkung Grötzingen
  • Neubau einer Doppelgarage im Bereich Bahnhofstraße

Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils, soweit erforderlich, einstimmig erteilt.

TOP 7: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde dem Arbeitskreis Heimatgeschichte für die gelungene Präsentation über das Ende des 2. Weltkriegs gedankt.
  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 29.07.2020 statt.

Öffentliche Dokumente

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 24.06.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse – 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Es haben sich bislang 15 Personen als ehrenamtliche Helfer für den Badebetrieb gemeldet. Um das Waldfreibad aber unter Beachtung der aktuellen Hygienebestimmungen öffnen zu können, bedarf es dringend weiterer Helfer.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 28.05.2020 die Beteiligung der Gemeinde Allmendingen an der Netze BW GmbH „EnBW vernetzt“ nach 108 i.V.m. § 121 GemO genehmigt.
  • Mit Schreiben vom 27.05.2020 bestätigte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 13.05.2020 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung (§ 81 GemO).
  • Die Gemeinde Allmendingen erhält als Projektförderung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für den Ausrückbereich Luthrische Bergen im Wege der Festbetragsfinanzierung einen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro. Der Zuschuss wurde mit Bescheid des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 22.05.2020 bewilligt. Des Weiteren erhält die Gemeinde Allmendingen aus dem Ausgleichsstock eine Förderung in Höhe von 320.000 Euro.
  • Für die Finanzierung der Beteiligung der Gemeinde Allmendingen an der Netze BW GmbH „EnBW vernetzt“ liegt ein Kreditangebot mit einem Zinssatz von -0,02 % auf 5 Jahre vor.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik-Park Weilersteußlingen“

Die EnBW Solar GmbH plant die Entwicklung und Errichtung eines Solarparks innerhalb der Gemeinde Allmendingen. In der Gemarkung Weilersteußlingen ist eine Photovol­taik-Freiflächenanlage im landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet auf Ackerbauflächen mit einer Leistung von insgesamt etwa 9,99 MWauf einer Fläche von ca. 14,6 ha vor­gesehen.

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach §35 BauGB nicht privilegiert sind, ist für ihre Errichtung ein Bebauungsplan notwendig. Mit dem Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden. Hierfür soll ein formeller Auf­stellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Die Fläche ist bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen / Alt­heim als Fläche für Freiflächen-Photovoltaik berücksichtigt.

Das betreffende Gebiet liegt innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde All­mendingen, in der Gemarkung Weilersteußlingen, südlich der Ortslage Weilersteußlin­gen, weitestgehend eingebettet in Waldbereiche. Die Flächen werden derzeit im Rah­men der lokal gegebenen Möglichkeiten ackerbaulich genutzt. Die Flächen werden über Pachtverträge für die Dauer von 30 Jahren gesichert. Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind durch den Vorhabenträger (EnBW Solar GmbH) zu tragen. Entsprechende Vereinbarungen werden im Rahmen eines städte­baulichen Vertrages getroffen.

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke (Flst.) 289, 290, 291, 293, 300, 301 und 302 vollständig. Das Plangebiet grenzt an folgende Flurstücke an (alle Gemarkung Wei­lersteußlingen): im Norden: Flst. 304 (Wirtschaftsweg); im Osten: Flst.  286, 288 und 304 (Wirtschaftsweg); im Süden und Westen: Flst. 99 (Wirtschaftsweg).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Für das Gebiet in der Gemarkung Weilersteußlingen auf den Flurstücken 289, 290, 291, 293, 300, 301 und 302 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungs­plan für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 14,6 ha.
  2. Der Vorentwurf mit Datum 10.06.2020 wird gebilligt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  3. Die städtebaulichen Planungsleistungen werden durch das Planungsbüro gutsch­ker & dongus GmbH erbracht. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorha­benträger.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Entwurf 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim: Ausweisung von Gewerbeflächen und Flächen für Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien bezüglich der Ausweisung der Gewerbefläche G 3 und Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss

Im Rahmen der Behördenbeteiligung zur 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Gewerbeflächen und Flächen für die Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien Allmendingen-Altheim äußerten das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und das Regierungspräsidiums Tübingen große Bedenken bezüglich der geplanten Gewerbefläche G3 mit insgesamt 5,3 ha.

Der Gemeinderat empfahl insoweit einstimmig dem Gemeinsamen Ausschuss eine Reduzierung der Gewerbefläche G3 um die Teilfläche G3 b mit ca. 1,1 ha.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die überarbeitete „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheim“

Aufgrund der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum Thema Vergabekriterien von kommunalen Bauplätzen soll auf Vorschlag der Verwaltung die „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheim“ angepasst werden. Die überarbeitete Leitlinie wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und soll am 10.07.2020 im Mitteilungsblatt  veröffentlicht werden.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 6 Bauplatzgrundstücken in Allmendingen, Bahnhofstraße, Flurstücke 18 und 92/3, Teilfläche von Flurstück 85/1

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von sechs Bauplatzgrundstücken in Allmendingen, Bahnhofstraße, Bauplatz 1 mit ca. 651 qm, Bauplatz 2 mit ca. 555 qm, Bauplatz 3 mit ca. 547 qm, Bauplatz 4 mit ca. 581 qm, Bauplatz 5 mit ca. 504 qm und Bauplatz 6 mit ca. 518 qm zum Preis von 152,- Euro/qm. Die Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens erfolgt im Mitteilungsblatt 10.07.2020; die Bewerberfrist beginnt am 19.07.2020 und endet am 23.08.2020 (je einschließlich).

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden acht Baugesuche vorgestellt und beraten:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Grötzingen
  • Errichtung eines Carports mit Dachbegrünung im Bereich Philippstraße
  • Errichtung eines Einfamilienfertighauses mit Carport im Bereich Primelweg
  • Neubau eines Milchviehstalls mit Hofbiogasanlage in Hausen (Bauvoranfrage)
  • Errichtung einer Gaube und eines Carports sowie Erweiterung des Balkons im Bereich Ostpreußenweg
  • Zulässigkeit eines Einfamilienhauses mit Bereich Blümelenweg (Bauvoranfrage)
  • Teilauffüllung von Bodenmaterial eines landwirtschaftlichen Flurstücks Gemarkung Grötzingen
  • Neubau einer Doppelgarage im Bereich Bahnhofstraße

Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils, soweit erforderlich, einstimmig erteilt.

TOP 7: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde dem Arbeitskreis Heimatgeschichte für die gelungene Präsentation über das Ende des 2. Weltkriegs gedankt.
  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 29.07.2020 statt.

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