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Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 24.07.2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

Top 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann verpflichtete die neu gewählten Mitglieder Wolfgang Fuchs und Christian Preisler auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflicht per Handschlag. In Anerkennung seiner 25jährigen Verdienste um Bürger und Gemeinde erhielt Wolfgang Fuchs eine Ehrenurkunde mit Anstecknadel des Gemeindetags Baden-Württemberg überreicht.

 Im Anschluss gab Bürgermeister Teichmann folgendes bekannt:

  • Nach Mitteilung des Finanzamt Stuttgart IV vom 11.07.2019 beträgt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das 2. Quartal 2019 645.402,45 €. An Gewebesteuerumlage müssen 155.525,98 € abgeführt werden. Die Gemeinde erhält somit ein Restguthaben in Höhe von 489.876,47 €
  • Die Firma Ehinger Energie hat die 2. Teilzahlung der Konzessionsabgabe 2019 in Höhe von 3.792 € überwiesen.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Rechtmäßigkeit der Wahlen der Ortschaftsräte bestätigt.

 

 

Top 2: Vergabe von Arbeiten im „Alten Rathaus“

Der Gemeinderat vergab folgende Arbeiten an den jeweils günstigsten Bieter:

Fliesenbelagsarbeiten an die Firma Fliesen Zimmermann mit einem Angebot von 15.896,44 €

Lieferung von Innentüren an die Firma Otto Gaus Schreinerei mit einem Angebot von 17.237,15 €

Bodenbelagsarbeiten an die Firma Raumausstatter Söll mit einem Angebot von 45.511,78 €

 

Top 3: Vergabe von Arbeiten „Technische Ausrüstung“ für den Breitbandausbau

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die Firma Keller Telekom mit einem Angebot von 25.484,92 €.

 

 

Top 4: Wahl der 4 Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Stellvertreter in den gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen

Als Vertreter im gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen wurden in offener Abstimmung Manuela Braig, Anette Fuchs, Leonhard Sontheimer und Anja Zimmernann  bzw. deren Stellvertreter Carina Rathgeb, Michael Kley, Simon Bayer und Florian Laitenberger vom Gemeinderat einstimmig gewählt.

 

 

Top 5: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benut­zung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benut­zung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ zu.

 

Top 6: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunter­kunft Lammberg 2, Altheim“

 Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen „Satzung über die Benut­zung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“ zu.

 

Top 7: Beratung und Beschlussfassung „Vergabekriterien gemeindliche Bauplätze“

Um die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, hat die Verwaltung in Anlehnung an die zwischen der EU-Kommission, dem Bundesumweltministerium und der Bayrischen Staatsregierung aufgestellten Leitlinien entsprechende Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien Orts- bzw. Sozialbezug, basierend auf einem Punktesystem ausgearbeitet. Dabei gilt zu beachten, dass das Auswahlkriterium Ortsbezug höchstens zu 50 % in die Gesamtbewertung einfließen darf und die höchste zu erreichende Punktzahl bei einer Zeitdauer von maximal fünf Jahren festzulegen ist. Die Bepunktung der Vergabekriterien Kinder und Familiäre Situation wurden im Gremium kontrovers diskutiert. Die „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime“ werden nachfolgend veröffentlicht.


Top 8: 
Beratung und Beschlussfassung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften “An der Weide – 7. Änderung” – Einleitung des Änderungsverfahrens und Vorstellung des Planentwurfs zur öf­fentlichen Auslegung

Die Änderung des Bebauungsplans dient der Nutzbarmachung im Rahmen einer geordneten Entwicklung bisher als Grünfläche gesicherter Flächen im Innenbereich und ist demnach eine Maßnahme der Innentwicklung. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Der Geltungsbereich umfasst den östlichen Teilbereich des Flurstücks 31.

Die weitere Sicherung dieser Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ ist nicht (mehr) erforderlich, da ein wohngebietsnaher Spielplatz bereits in nächster Nähe auf dem westlichen Flurstücksteil Nr. 31 realisiert ist.

Die beabsichtigten Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanänderung sollen den umgebenden Festsetzungen entsprechen, mit dem Ziel ein weiteres Wohnbaugrundstück zu realisieren.

Die Bebauung kann mit einem Einzelhaus oder mit Grundstückstrennung mit einem Doppelhaus bebaut werden. Eine Teilung in zwei eigenständige Grundstücke bedarf einer Sicherung zur internen Erschließung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für oben beschriebenen Bereich und Abgrenzung des Geltungsbereichs den Bebauungsplan “An der Weide“ zu ändern. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert und erhält die Bezeichnung „An der Weide, 7. Änderung“. Für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 15.07.2019 maßgebend.

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat billigte den Planentwurf aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung und beschloss die öffentliche Auslegung.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen sowie die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung durchzuführen.

 

 

Top 9: Beratung und Beschlussfassung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ – Vorstellung des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat hat am 30.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ bestehend aus dem Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs, dem Erschließungskonzept und dem Planteil zum Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 22.02. – 22.03.19. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen ist vom Gemeinderat in der Folge in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Auf Grundlage der Beschlussempfehlungen wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans weiterentwickelt bzw. ergänzt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Anlage zur Abwägungstabelle dargestellt beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ in der Fassung vom 18.07.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ aufgestellten öffentlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.07.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

 

 

 

 

TOP 10: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gewerblichen Entwicklung in Grötzingen Bebauungsplan „Winkeläcker“ – Beratung und Beschlussfassung

In den westlichen Teilorten der Gemeinde auf den Lutherischen Bergen stehen derzeit keine Flächen für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Diese sind jedoch dringend erforderlich, um auch Betrieben der Teilorte eine Firmenentwicklung zu ermöglichen, die oftmals an den Bestandsstandorten innerorts, aufgrund von fehlenden Flächen und/oder Belangen des Immissionsschutz keine Entwicklungsmöglichkeiten haben. Eine Aus- bzw. Umsiedlung in Gewerbegebiete des Kernorts ist dabei nicht immer gewünscht und auch nicht sinnvoll, um weiterhin auch in den Teilorten ein entsprechendes und dringend benötigtes Arbeitsplatzangebot zu sichern.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Winkeläcker“ dient daher der Bereitstellung gewerblicher Bauflächen zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitsplatzsicherung der Teilorte auf den Lutherischen Bergen und damit insgesamt der gewerblichen Entwicklung der Gesamtgemeinde.

Im Rahmen der Standortsuche für einen neuen Standort der Feuerwehr für die Lutherischen Berge erfüllt ein Standort innerhalb des Plangebiets die Anforderungen an eine zentrale Lage zur flächenweiten Abdeckung des Einsatzbereichs Lutherische Berge. Insoweit ist geplant, den neuen Standort innerhalb des Plangebiets entsprechend dem Flächenbedarf auf einem Grundstück von rund 2.500 qm zu realisieren.

Das Plangebiet, südöstlich des Teilorts Grötzingen, befindet sich südlich der Kreisstraße 7335 als Verbindungsstraße zwischen Grötzingen und Weilersteußlingen. Nach Westen grenzt die Kreisstraße 7341 das Plangebiet ab. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 110 sowie Teilflächen des Flurstück Nr. 111 und insgesamt eine Fläche von rund 1,9 ha.

Die Realisierung soll voraussichtlich in zwei Erschließungsabschnitten erfolgen.

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren mit einer Umweltprüfung.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für die gewerbliche Entwicklung in Allmendingen Grötzingen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Er billigte die Erschließungsskizze Variante 1 vom 17.07.2019.

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

 

 

TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden insgesamt 4 Baugesuche vorgestellt und beraten. Mit Ausnahme eines Bauantrags auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Allmendingen, Bereich Blümelenweg wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils erteilt:

  • Einhausung einer Dachterrasse am bestehenden Wohnhaus in Schwörzkirch
  • Umbau Wohnhaus und Einbau einer Dachgaube, Bereich Freybergring
  • Neubau Pkw-Garage in Grötzingen

 

TOP 12: Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 25.09.2019 statt.

Öffentliche Dokumente

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 24.07.2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

Top 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann verpflichtete die neu gewählten Mitglieder Wolfgang Fuchs und Christian Preisler auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflicht per Handschlag. In Anerkennung seiner 25jährigen Verdienste um Bürger und Gemeinde erhielt Wolfgang Fuchs eine Ehrenurkunde mit Anstecknadel des Gemeindetags Baden-Württemberg überreicht.

 Im Anschluss gab Bürgermeister Teichmann folgendes bekannt:

  • Nach Mitteilung des Finanzamt Stuttgart IV vom 11.07.2019 beträgt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das 2. Quartal 2019 645.402,45 €. An Gewebesteuerumlage müssen 155.525,98 € abgeführt werden. Die Gemeinde erhält somit ein Restguthaben in Höhe von 489.876,47 €
  • Die Firma Ehinger Energie hat die 2. Teilzahlung der Konzessionsabgabe 2019 in Höhe von 3.792 € überwiesen.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Rechtmäßigkeit der Wahlen der Ortschaftsräte bestätigt.

 

 

Top 2: Vergabe von Arbeiten im „Alten Rathaus“

Der Gemeinderat vergab folgende Arbeiten an den jeweils günstigsten Bieter:

Fliesenbelagsarbeiten an die Firma Fliesen Zimmermann mit einem Angebot von 15.896,44 €

Lieferung von Innentüren an die Firma Otto Gaus Schreinerei mit einem Angebot von 17.237,15 €

Bodenbelagsarbeiten an die Firma Raumausstatter Söll mit einem Angebot von 45.511,78 €

 

Top 3: Vergabe von Arbeiten „Technische Ausrüstung“ für den Breitbandausbau

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die Firma Keller Telekom mit einem Angebot von 25.484,92 €.

 

 

Top 4: Wahl der 4 Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Stellvertreter in den gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen

Als Vertreter im gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen wurden in offener Abstimmung Manuela Braig, Anette Fuchs, Leonhard Sontheimer und Anja Zimmernann  bzw. deren Stellvertreter Carina Rathgeb, Michael Kley, Simon Bayer und Florian Laitenberger vom Gemeinderat einstimmig gewählt.

 

 

Top 5: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benut­zung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benut­zung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ zu.

 

Top 6: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunter­kunft Lammberg 2, Altheim“

 Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen „Satzung über die Benut­zung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“ zu.

 

Top 7: Beratung und Beschlussfassung „Vergabekriterien gemeindliche Bauplätze“

Um die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, hat die Verwaltung in Anlehnung an die zwischen der EU-Kommission, dem Bundesumweltministerium und der Bayrischen Staatsregierung aufgestellten Leitlinien entsprechende Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien Orts- bzw. Sozialbezug, basierend auf einem Punktesystem ausgearbeitet. Dabei gilt zu beachten, dass das Auswahlkriterium Ortsbezug höchstens zu 50 % in die Gesamtbewertung einfließen darf und die höchste zu erreichende Punktzahl bei einer Zeitdauer von maximal fünf Jahren festzulegen ist. Die Bepunktung der Vergabekriterien Kinder und Familiäre Situation wurden im Gremium kontrovers diskutiert. Die „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime“ werden nachfolgend veröffentlicht.


Top 8: 
Beratung und Beschlussfassung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften “An der Weide – 7. Änderung” – Einleitung des Änderungsverfahrens und Vorstellung des Planentwurfs zur öf­fentlichen Auslegung

Die Änderung des Bebauungsplans dient der Nutzbarmachung im Rahmen einer geordneten Entwicklung bisher als Grünfläche gesicherter Flächen im Innenbereich und ist demnach eine Maßnahme der Innentwicklung. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Der Geltungsbereich umfasst den östlichen Teilbereich des Flurstücks 31.

Die weitere Sicherung dieser Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ ist nicht (mehr) erforderlich, da ein wohngebietsnaher Spielplatz bereits in nächster Nähe auf dem westlichen Flurstücksteil Nr. 31 realisiert ist.

Die beabsichtigten Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanänderung sollen den umgebenden Festsetzungen entsprechen, mit dem Ziel ein weiteres Wohnbaugrundstück zu realisieren.

Die Bebauung kann mit einem Einzelhaus oder mit Grundstückstrennung mit einem Doppelhaus bebaut werden. Eine Teilung in zwei eigenständige Grundstücke bedarf einer Sicherung zur internen Erschließung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für oben beschriebenen Bereich und Abgrenzung des Geltungsbereichs den Bebauungsplan “An der Weide“ zu ändern. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert und erhält die Bezeichnung „An der Weide, 7. Änderung“. Für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 15.07.2019 maßgebend.

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat billigte den Planentwurf aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung und beschloss die öffentliche Auslegung.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen sowie die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung durchzuführen.

 

 

Top 9: Beratung und Beschlussfassung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ – Vorstellung des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat hat am 30.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ bestehend aus dem Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs, dem Erschließungskonzept und dem Planteil zum Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 22.02. – 22.03.19. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen ist vom Gemeinderat in der Folge in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Auf Grundlage der Beschlussempfehlungen wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans weiterentwickelt bzw. ergänzt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Anlage zur Abwägungstabelle dargestellt beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ in der Fassung vom 18.07.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ aufgestellten öffentlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.07.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

 

 

 

 

TOP 10: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gewerblichen Entwicklung in Grötzingen Bebauungsplan „Winkeläcker“ – Beratung und Beschlussfassung

In den westlichen Teilorten der Gemeinde auf den Lutherischen Bergen stehen derzeit keine Flächen für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Diese sind jedoch dringend erforderlich, um auch Betrieben der Teilorte eine Firmenentwicklung zu ermöglichen, die oftmals an den Bestandsstandorten innerorts, aufgrund von fehlenden Flächen und/oder Belangen des Immissionsschutz keine Entwicklungsmöglichkeiten haben. Eine Aus- bzw. Umsiedlung in Gewerbegebiete des Kernorts ist dabei nicht immer gewünscht und auch nicht sinnvoll, um weiterhin auch in den Teilorten ein entsprechendes und dringend benötigtes Arbeitsplatzangebot zu sichern.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Winkeläcker“ dient daher der Bereitstellung gewerblicher Bauflächen zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitsplatzsicherung der Teilorte auf den Lutherischen Bergen und damit insgesamt der gewerblichen Entwicklung der Gesamtgemeinde.

Im Rahmen der Standortsuche für einen neuen Standort der Feuerwehr für die Lutherischen Berge erfüllt ein Standort innerhalb des Plangebiets die Anforderungen an eine zentrale Lage zur flächenweiten Abdeckung des Einsatzbereichs Lutherische Berge. Insoweit ist geplant, den neuen Standort innerhalb des Plangebiets entsprechend dem Flächenbedarf auf einem Grundstück von rund 2.500 qm zu realisieren.

Das Plangebiet, südöstlich des Teilorts Grötzingen, befindet sich südlich der Kreisstraße 7335 als Verbindungsstraße zwischen Grötzingen und Weilersteußlingen. Nach Westen grenzt die Kreisstraße 7341 das Plangebiet ab. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 110 sowie Teilflächen des Flurstück Nr. 111 und insgesamt eine Fläche von rund 1,9 ha.

Die Realisierung soll voraussichtlich in zwei Erschließungsabschnitten erfolgen.

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren mit einer Umweltprüfung.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für die gewerbliche Entwicklung in Allmendingen Grötzingen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Er billigte die Erschließungsskizze Variante 1 vom 17.07.2019.

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

 

 

TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden insgesamt 4 Baugesuche vorgestellt und beraten. Mit Ausnahme eines Bauantrags auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Allmendingen, Bereich Blümelenweg wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils erteilt:

  • Einhausung einer Dachterrasse am bestehenden Wohnhaus in Schwörzkirch
  • Umbau Wohnhaus und Einbau einer Dachgaube, Bereich Freybergring
  • Neubau Pkw-Garage in Grötzingen

 

TOP 12: Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 25.09.2019 statt.

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