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Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht  

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 26.02.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

  

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Nach Prognose des Landratsamts Alb-Donau-Kreis muss die Gemeinde Allmendingen 2020 im Rahmen der Anschlussunterbringung vier Personen aufnehmen. Der Aufnahmerückstand 2014 – 2019 von 20 Personen konnte sukzessiv abgebaut werde. Der Aufnahmerückstand 2014 – 2019 betrug bei allen Gemeinden im Alb-Donau-Kreis 515 Personen. Es gab aber auch Gemeinden mit einem Aufnahmeüberhang. Dieser betrug 2014 – 2019 insgesamt 572 Personen.

 

TOP 2: Vergabe von Erd- und Wasserbauarbeiten zum Hochwasserschutz und Renaturierung der Schmiech nördlich von Allmendingen BA 1

Der Gemeinderat vergab einstimmig Erd- und Wasserbauarbeiten für die Herstellung des 1. BA Hochwasserschutz und der Renaturierung der Schmiech nördlich von Allmendingen den günstigsten Bieter Firma Köhle, Bad Schussenried mit einem Angebot in Höhe von 293.713,07 Euro. Das Angebot lag deutlich unter der Kostenberechnung.

 

TOP 3: Vergabe von Brückenbauarbeiten zum Hochwasserschutz „Beim Weiher“

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Arbeiten für einen Brückenbau „Beim Weiher“ im Rahmen des Hochwasserschutzes an die Firma Brotbeck, Ehingen als günstigster Bieter mit einem Angebot in Höhe von 166.477,38 Euro. Das Angebot lag um ca. 12 % unter der Kostenberechnung.

 

 

TOP 4: Vergabe von Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Plangebiets „Bahnhofstraße Mitte“

Der Gemeinderat vergab einstimmig mit einem Angebot in Höhe von 299.669,49 Euro die Arbeiten für die Erschließung des Plangebiets „Bahnhofstraße Mitte“ an den günstigsten Bieter Firma Eberhard in Waldhausen.

 

TOP 5: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „An der Weide, 7. Änderung“ in Allmendingen

Der Gemeinderat hat am 24.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „An der Weide, 7. Änderung“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „An der Weide, 7. Änderung“ beabsichtigt die Gemeinde die Realisierung von Wohnbebauung auf den nicht bebauten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs.

Am 24.07.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Weide, 7. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 12.08. bis 23.09.2019 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.

Nach der Abwägung können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „An der Weide, 7.Änderung“ i.d.F. vom 15.07.2019/ Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vom 17.02.2020 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 15.07.2019/ Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vom 17.02.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung wird i.d.F. vom 15.07.2019/ Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vom 17.02.2020 gebilligt.

 

 

TOP 6: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ in Allmendingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften östlich der Bahnhofsstraße gefasst. Auf Grundlage alternativer Erschließungsskizzen umfasste der Geltungsbereich bisher die Flurstücke 24/1, 18, 92/1, 92/3, 93 und Teilflächen der Flurstücke 93, 85/1, 89/1. Im Geltungsbereich befinden sich einige unbebaute bzw. gering bebaute Grundstücke.

Aufgrund von Mitteilungen von einzelnen Grundstückseigentümern war die Verfügbarkeit für eine städtebauliche Entwicklung im Sinne der gewünschten Innenentwicklung absehbar nicht gegeben. Um dennoch möglichst zeitnah eine Umsetzung der gemeindeeigenen Grundstücke zu ermöglichen, wurde ein reduzierter Umgriff als geänderter Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung abgetrennt. Hierzu wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Gemeindesrats am 30.01.2019 gefasst.

Der Gemeinderat hat am 24.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 12.08. bis 20.09.2019 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Nach der Abwägung können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ i.d.F. vom 10.02.2020 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 10.02.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung i.d.F. vom 10.02.2020 wird gebilligt.

 

TOP 7: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss Einbeziehungssatzung „Südrand Flurstück 934“ in Schwörzkirch

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet “Südrand Flurstück 934“ im Teilort Schwörzkirch gefasst.

Am Südrand des Ortsteils Schwörzkirch soll auf dem westlichen Grundstücksteil des Flurstücks 934 eine bauliche Nutzung im Anschluss an das westlich liegend, bebaute Grundstück ermöglicht werden. In Abstimmung mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer soll eine Wohnbaunutzung für Familienangehörige im Sinne der Eigennutzung erfolgen. In gleicher Sitzung am 20.11.2019 wurde der Entwurf der Satzung, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Ausgleichsbilanz gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 30.12.2019 bis 31.01.2020 statt. Stellungnahmen gingen von Seiten der Öffentlichkeit nicht ein. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die vorgetragenen Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Nach der Abwägung können die Einbeziehungssatzung und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Die Satzungen treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der vorgetragenen Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie dargestellt beschlossen.
  1. Die Einbeziehungssatzung „Südrand Flst. Nr. 934 – Schwörzkirch“ nach § 34 Abs. 4 BauGB i.d.F. vom 19.02.2020 wird i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  1. Die zusammen mit der Einbeziehungssatzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 19.02.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  1. Die Begründung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz als Anlage i.d.F. vom 19.02.2020 werden gebilligt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen in Kraft zu setzen.

 

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden sechs Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:

  • Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses im Bereich Fichtenstraße
  • Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB bezüglich der Anbringung von Werbeanlagen im Bereich Xaveriusstraße
  • Bauvoranfrage: Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage oder Carport in Ennahofen
  • Änderungsgenehmigung: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage – Tektur 1: geänderte Dachgestaltung Wohnhaus und geänderte Höhenlage; Tektur 2: geänderte Höhenlage im Bereich Blümelenweg
  • Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses in Hausen
  • Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Bereich Südring

 

TOP 9: Verschiedenes

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 01. April 2020 statt.

Öffentliche Dokumente

Sitzungsbericht  

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 26.02.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

  

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Nach Prognose des Landratsamts Alb-Donau-Kreis muss die Gemeinde Allmendingen 2020 im Rahmen der Anschlussunterbringung vier Personen aufnehmen. Der Aufnahmerückstand 2014 – 2019 von 20 Personen konnte sukzessiv abgebaut werde. Der Aufnahmerückstand 2014 – 2019 betrug bei allen Gemeinden im Alb-Donau-Kreis 515 Personen. Es gab aber auch Gemeinden mit einem Aufnahmeüberhang. Dieser betrug 2014 – 2019 insgesamt 572 Personen.

 

TOP 2: Vergabe von Erd- und Wasserbauarbeiten zum Hochwasserschutz und Renaturierung der Schmiech nördlich von Allmendingen BA 1

Der Gemeinderat vergab einstimmig Erd- und Wasserbauarbeiten für die Herstellung des 1. BA Hochwasserschutz und der Renaturierung der Schmiech nördlich von Allmendingen den günstigsten Bieter Firma Köhle, Bad Schussenried mit einem Angebot in Höhe von 293.713,07 Euro. Das Angebot lag deutlich unter der Kostenberechnung.

 

TOP 3: Vergabe von Brückenbauarbeiten zum Hochwasserschutz „Beim Weiher“

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Arbeiten für einen Brückenbau „Beim Weiher“ im Rahmen des Hochwasserschutzes an die Firma Brotbeck, Ehingen als günstigster Bieter mit einem Angebot in Höhe von 166.477,38 Euro. Das Angebot lag um ca. 12 % unter der Kostenberechnung.

 

 

TOP 4: Vergabe von Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Plangebiets „Bahnhofstraße Mitte“

Der Gemeinderat vergab einstimmig mit einem Angebot in Höhe von 299.669,49 Euro die Arbeiten für die Erschließung des Plangebiets „Bahnhofstraße Mitte“ an den günstigsten Bieter Firma Eberhard in Waldhausen.

 

TOP 5: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „An der Weide, 7. Änderung“ in Allmendingen

Der Gemeinderat hat am 24.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „An der Weide, 7. Änderung“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „An der Weide, 7. Änderung“ beabsichtigt die Gemeinde die Realisierung von Wohnbebauung auf den nicht bebauten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs.

Am 24.07.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Weide, 7. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 12.08. bis 23.09.2019 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.

Nach der Abwägung können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „An der Weide, 7.Änderung“ i.d.F. vom 15.07.2019/ Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vom 17.02.2020 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 15.07.2019/ Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vom 17.02.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung wird i.d.F. vom 15.07.2019/ Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vom 17.02.2020 gebilligt.

 

 

TOP 6: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ in Allmendingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften östlich der Bahnhofsstraße gefasst. Auf Grundlage alternativer Erschließungsskizzen umfasste der Geltungsbereich bisher die Flurstücke 24/1, 18, 92/1, 92/3, 93 und Teilflächen der Flurstücke 93, 85/1, 89/1. Im Geltungsbereich befinden sich einige unbebaute bzw. gering bebaute Grundstücke.

Aufgrund von Mitteilungen von einzelnen Grundstückseigentümern war die Verfügbarkeit für eine städtebauliche Entwicklung im Sinne der gewünschten Innenentwicklung absehbar nicht gegeben. Um dennoch möglichst zeitnah eine Umsetzung der gemeindeeigenen Grundstücke zu ermöglichen, wurde ein reduzierter Umgriff als geänderter Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung abgetrennt. Hierzu wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Gemeindesrats am 30.01.2019 gefasst.

Der Gemeinderat hat am 24.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 12.08. bis 20.09.2019 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Nach der Abwägung können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“ i.d.F. vom 10.02.2020 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 10.02.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung i.d.F. vom 10.02.2020 wird gebilligt.

 

TOP 7: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss Einbeziehungssatzung „Südrand Flurstück 934“ in Schwörzkirch

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet “Südrand Flurstück 934“ im Teilort Schwörzkirch gefasst.

Am Südrand des Ortsteils Schwörzkirch soll auf dem westlichen Grundstücksteil des Flurstücks 934 eine bauliche Nutzung im Anschluss an das westlich liegend, bebaute Grundstück ermöglicht werden. In Abstimmung mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer soll eine Wohnbaunutzung für Familienangehörige im Sinne der Eigennutzung erfolgen. In gleicher Sitzung am 20.11.2019 wurde der Entwurf der Satzung, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Ausgleichsbilanz gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 30.12.2019 bis 31.01.2020 statt. Stellungnahmen gingen von Seiten der Öffentlichkeit nicht ein. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die vorgetragenen Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Nach der Abwägung können die Einbeziehungssatzung und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Die Satzungen treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der vorgetragenen Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie dargestellt beschlossen.
  1. Die Einbeziehungssatzung „Südrand Flst. Nr. 934 – Schwörzkirch“ nach § 34 Abs. 4 BauGB i.d.F. vom 19.02.2020 wird i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  1. Die zusammen mit der Einbeziehungssatzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 19.02.2020 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  1. Die Begründung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz als Anlage i.d.F. vom 19.02.2020 werden gebilligt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen in Kraft zu setzen.

 

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden sechs Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:

  • Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses im Bereich Fichtenstraße
  • Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB bezüglich der Anbringung von Werbeanlagen im Bereich Xaveriusstraße
  • Bauvoranfrage: Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage oder Carport in Ennahofen
  • Änderungsgenehmigung: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage – Tektur 1: geänderte Dachgestaltung Wohnhaus und geänderte Höhenlage; Tektur 2: geänderte Höhenlage im Bereich Blümelenweg
  • Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses in Hausen
  • Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Bereich Südring

 

TOP 9: Verschiedenes

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 01. April 2020 statt.

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