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27.07.2022

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 27.07.2022

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Vorstellung der neuen Rathaus-Mitarbeiterinnen

Die neuen Mitarbeiterinnen des Rathauses für die Bereiche Ordnungsamt bzw. Standesamt, Frau Dietz und Frau Hummler sowie die Praktikantin Frau Hauler wurden dem Gremium vorgestellt.

 

Waldfreibad

Bürgermeister Teichmann teilte die aktuellen Besucherzahlen im Vergleich zu den Vorjahren mit:

  2018 2019 2020 2021 2022
Besucherzahlen 25.022 25.911 15.091 17.209 16.407
Saisonkarten 626 775 449 594 672

 

Fest im Zentrum (FiZ)

Das Fest im Zentrum findet am kommenden Wochenende statt. Die Gemeinde freut sich nach 2-jähriger Pause auf die Veranstaltung und hofft auf viele Besucher.

 

Ferienprogramm

Die Leitung des Ferienprogrammes hat gewechselt und bietet wieder tolle Angebote. Das Team würde sich über weitere Unterstützung und Helfer freuen.

 

Ferienbetreuung

Das Angebot der Ferienbetreuung konnte auf die 4. Ferienwoche erweitert werden, allerdings gingen hier bisher nur 2 Anmeldungen ein. Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl wurde jedoch auf 5 Kinder festgelegt.

 

Feuerwehr

Für die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeuges LF20 für die freiwillige Feuerwehr erhält die Gemeinde Fördermittel in Höhe von ~ 206.000 €.

 

Grillverbot

Aufgrund der Wetterlage und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr wurde ein Grillverbot für die Grillstellen in Waldnähe verfügt.

 

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte 2022 können ab sofort im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

 

Online Terminreservierung

Ab sofort ist es allen Bürgerinnen und Bürgern möglich, Termine für Dienstleistungen im Bürgerbüro online zu buchen. Über die App unter der Rubrik Rathaus oder die Homepage www.allmendingen.de – Termin buchen – können Serviceleistungen ausgewählt und verfügbare Termine direkt gebucht werden. Vor der Buchung des Termins weist das System auch auf alle erforderlichen Unterlagen hin – das vermeidet unnötige Wege.

Gemeindefinanzzuweisung

Die Gemeinde Allmendingen erhält im Rahmen der Gemeindefinanzreform einen Auszahlungsbetrag von 658.652,67 €.

 

 

TOP 2: Erweiterung Kindergarten St. Maria – Vergabe Fensterbauarbeiten

Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass die Arbeiten für die Fensterbauarbeiten im Kindergarten St. Maria zum 3. Mal beschränkt ausgeschrieben wurden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe dieser Arbeiten bzgl. der Kunststoff-Fenster an den Bieter Fa. Kupil aus Ehingen zum Angebotspreis von 98.959,16 € brutto.

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Fensterbauarbeiten bzgl. der Alu-Haustüren an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Knupfer aus Blaustein zum Angebotspreis von 20.478,83 € brutto.

 

TOP 3: Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Bei den Obstgärten“ im Beschleunigten Verfahren (nach § 13a Baugesetzbuch – BauGB) und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.04.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, zur Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans “Bei den Obstgärten“ wurde am 17.12.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB.

Nach Änderung des Planentwurfs hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.05.2022 die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs beschlossen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte verkürzt in der Zeit vom 30.05.2022 bis 20.06.2022. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die Stellungnahmen sind jeweils mit dem zugehörigen Abwägungsvorschlag in beigefügter Tabelle zusammengestellt.

Nach der Abwägung können der Bebauungsplan “Bei den Obstgärten“ sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bürgermeister Teichmann erläuterte kurz den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Thematik Lärmschutz und trug folgenden Beschlussvorschlag vor:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Abwägungstabelle vom 05.07.2022 dargestellt beschlossen.
  1. Der Bebauungsplan “Bei den Obstgärten“ i.d.F. vom 05.07.2022, bestehend aus Planzeichnung und Planungsrechtlichen Festsetzungen, wird als Satzung beschlossen.
  1. Die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Bei den Obstgärten“ i.d.F. vom 05.07.2022 werden als Satzung beschlossen.
  1. Die Begründung in der Fassung vom 05.07.2022 wird gebilligt.
  1. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften “Bei den Obstgärten“ soll bekannt gemacht werden und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). 

Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

TOP 4: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Alte Gärtnerei“ im Kernort Allmendingen – Ergänzung Planentwurf und erneute öffentliche Auslegung – Beratung und Beschlussfassung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 einen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften südöstlich der Ortsmitte in Allmendingen gefasst. Im Geltungsbereich befinden sich unter anderen brach gefallene Flächen einer Gärtnerei.

Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 26.05.2020 beraten und der Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.06. – 24.07.2020.

Im Rahmen der Auslegung sind Stellungnahmen eingegangen, die Ergänzungen und Änderungen des Planentwurfs erforderlich machen. Seitens der Behörden und aus der Öffentlichkeit werden die bisherigen Festsetzungen zum Lärmschutz und damit die Sicherung einer angemessenen Wohnsituation als nicht ausreichend angemahnt.

Die schalltechnischen Untersuchungen wurden nun diesbezüglich ergänzt und die sich hieraus ergebenden Maßnahmen zum Schallschutz als bauliche Lärmschutzmaßnahmen mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

Mit dem Schallschutzgutachten, ISIS Dipl.-Ing. Spinner, Riedlingen vom Mai 2022 und den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen kann nunmehr gewährleitet werden, dass trotz der Immissionssituation auf das Plangebiet angemessene Wohnverhältnisse erreicht werden können.

Zur Sicherung der Artenschutzflächen und der Lärmschutzmaßnahme wurde der Geltungsbereich angepasst. Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 2,9 ha umfasst die Flurstücke 216/1, 217/1, 217/3, 217/4, 220, 220/3, 222/1, 230 und Teilflächen der Flurstücke 218, 221, 221/1, 223/1, 235, 229/1, 229/2, 223/2.

Zudem sind eingereichte Hinweise aus der Beteiligung in den Unterlagen aufgenommen. Die ergänzte Planung und Planbegründung wurden in der Sitzung erläutert.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Gärtnerei“ zusammen mit den zum Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.07.2022/18.07.2022 wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

TOP 5: Beratung und Beschluss über die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend der gemeinsamen Empfehlung

Die Kindergartenbeiträge wurden zuletzt 2021 auf ein Jahr angepasst. Bislang folgte man bei der Anpassung immer der gemeinsamen Empfehlung aller kirchlichen und kommunalen Kin­dergartenverbände in Baden-Württemberg. Insoweit gibt es eine einheitliche Linie für die El­tern.

Die VertreterInnen des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbei­träge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt.

Nachfolgend ein Auszug aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 01.06.2022 des Städ­tetags Baden-Württemberg/Gemeindetags Baden-Württemberg/4-Kirchen-Konferenz über Kita-Fragen bezüglich Elternbeiträge in Kindertagesstätten; Fortschreibung der Gemeinsa­men Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung von Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2022/2023:

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisen­zeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personal- und Sachkosten finanziell zu Buche.

Die VertreterInnen des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fort­schreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostenstei­gerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Eltern­beiträge pauschal um 3,9 Prozent.

Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tat­sächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Kri­sen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhal­tung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Das an­gestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostende­ckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird daher empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

 

Beiträge für Regelkindergärten Kiga-Jahr 2022/23 (Beiträge Kiga-Jahr 2021/2022 in Klammer)
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind** 127 € (122 €)
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern** unter 18 Jahren 99 € (95 €)
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern** unter 18 Jahren 66 € (63 €)
für ein Kind aus einer Familie mit vier u. mehr Kindern** unter 18 Jahren 22 € (21 €)

** Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Diese Sätze gelten im kirchlichen Bereich als Landesrichtsätze.

 

Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Eltern­beiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit).

Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

Der Kirchengemeinderat hat am 07.07.2022 über die Angelegenheit beraten bzw. einen Be­schluss entsprechend der gemeinsamen Empfehlung gefasst.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Elternbeiträge im kommunalen Kindergarten „LuBe“ Weilersteußlingen entsprechend der gemeinsamen Empfehlung für das Jahr 2022/2023 anzuheben. Bei den erweiterten Angebotsformen ÖZ 2 und ÖZ 3 (jeweils 32,5 Std./Woche) steigt der Beitrag um 10 % und bei ÖZ 4 (35 Std./Woche) um 20 %. Bei U3-jährigen wird ein Aufschlag von 100 % erhoben.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung Anpassung Kostenersatz für das Mittagsessen an den Schulstandorten und im Kindergarten LuBe 

Von dem Essenlieferanten für das warme Mittagessen an den Schulstandorten und in den Kindergärten wurde eine Preiserhöhung ab dem 01.08.2022 angekündigt. Der Gastronomie & Eventbetrieb Mattheis in Blaubeuren-Asch erklärte, dass die Lebensmittelpreise in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt um 30 % gestiegen sind. Zudem gab es eine enorme Kostensteigerung im Energiesektor. Die Anpassung um pauschal 3 % wurde im Interesse der Gemeinde und der Eltern kleinstmöglich gehalten.

Des Weiteren wurden die Kosten der Entsorgung der Speisereste für einen 120 l-Behälter seit August 2019 bis heute um 16 % auf aktuell 15,25 € + MwSt. sowie die monatliche Systempau­schale von 4,- € auf 6,- € angehoben.

Der Gemeinderat beschloss den Kostenersatz für das Mittagessen an den Schulstandorten und im Kindergarten Lube ab 01.08.2022 wie folgt anzuheben:

für Schüler                                                              4,10 €

für Lehrer                                                                4,60 €

für Kinder und Erzieherinnen Kiga Lube         2,80 €

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Baugesuch: Nutzungsänderung – EG: Lade- und Lagerraum zu Wohnraum bzw. Kreativraum, OG: Getreidelager zu Heizraum in Allmendingen-Hausen

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Baugesuch: Erweiterung Lagerplatzfläche in Allmendingen im Bereich Carl-Benz-Straße

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

 Baugesuch: Neubau Jungvieh- und Bullenmaststall in Allmendingen-Hausen

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Baugesuch: Anbau eines Holzlagers und Unterstellplatz für Pferde, Nutzungsänderung der best. Gebäude in Lagerhalle/Unterstellplatz in Allmendingen-Hausen

Nach kurzer Diskussion über eventuelle Immissionen erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

 

TOP 8: Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen vorgetragen.

 

TOP 9: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Sitzung des Gemeinderats auf den 21.09.2022.

Gemeinderat Michael Kley erkundigte sich bzgl. der Videoüberwachung an der Schule, ob weitere Vorfälle bekannt wurden. Bürgermeister Teichmann verneinte dies.

Gemeinderat Wolfgang Fuchs bat um die Überprüfung der Einstellung des Fallenstock, da dieser nach seiner Kenntnis ganz offen sei. Herr Braun von der Technikabteilung informierte das Gremium, dass die Einstellung bereits angepasst worden sei.

Gemeinderat Dieter Hammer erkundigte sich nach dem Sachstand bzgl. der Halteverbote in der Ehinger- und der Hauptstraße. Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass die Schilder bestellt, jedoch noch nicht geliefert wurden.

 

TOP 10: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Energiekonzept, Förderantragsstellung

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Förderantragstellung für ein Energiekonzept.

 

 

 

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