30.09.2020,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Sitzungsbericht 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 30.09.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

  

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Das Waldfreibad fand auch in dieser Saison regen Anklang. Insgesamt wurden 15.091 Besucher registriert. Ein besonderer Dank galt den über 50 ehrenamtlichen Helfern, ohne die ein Betrieb in diesem Jahr nicht möglich gewesen wäre.
  • Das Eurofins Institut Jäger GmbH führte am 13.08.2020 und am 01.09.2020 im Waldfreibad Proben des Badewassers durch. Mit Ausnahme eines leicht erhöhten PH-Werts gab es keine Beanstandungen. Am 22.09.2020 überprüfte das Institut das Trinkwasser im Kinderhaus Don Bosco. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.
  • Die Flurstücke 907, 912, 914 und 906 (hälftig) der Exklave Altheim wurden mit Entscheidung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 10.09.2020 der Jagdgenossenschaft Allmendingen gesetzlich angegliedert.
  • Die Finanzzuweisung für das 3. Quartal 2020 beträgt nach Mitteilung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 27.08.2020 81.766,50 Euro. Damit verrechnet wurde die Kreisumlage in Höhe von 354.220,- Euro. Der Erstattungsbeträgt beträgt somit 272.453,50 Euro.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis bestätigte am 31.08.2020, dass die Einbeziehungssatzung „Südrand Flst. 934 – Schwörzkirch“ mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 26.06.2020 rechtskräftig wurde.
  • Die Gemeinde Allmendingen erhält für den Ausbau des Breitbandnetzes im Gewerbegebiet Riedäcker eine Bundesförderung in Höhe von 335.360,- Euro. Eine Kofinanzierung wurde beim Land beantragt, aber noch nicht bewilligt.

 

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Abrechnung der Kindergartengebühren während der Corona-Pandemie

Mit Lockdown vom 17.03.2020 wurden die Kindertageseinrichtungen St. Maria und Don Bosco in Allmendingen zunächst geschlossen und ab dem 29.06.2020 wieder sukzessive zunächst für die Notbetreuung und dann im Rahmen einer Rollierung geöffnet.

Das Katholische Verwaltungszentrum Ehingen teilte mit Schreiben vom 26.08.2020 mit, dass für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 28.06.2020 keine Kindergarten­beiträge erhoben wurden, ab dem 29.06.2020 entsprechend dem tatsächlichen Be­such der Kinder. „Damit einhergegangen sind erhebliche Ausfälle bei den Kinder­gartengebühren.

Nun haben das Land und die Kommunen in Baden-Württemberg am 20.07.2020 ei­nen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt abgeschlossen.

Darin enthalten ist folgende ausdrückliche Empfehlung an die Kommunen:

Die kommunalen Landesverbände empfehlen ihren Mitgliedern ausdrücklich, mit die­sen Mitteln die während des Corona-Lockdowns fälligen Elternbeiträge und Gebüh­ren in Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horten und ande­ren Betreuungseinrichtungen bis zur Höhe des jeweiligen kommunalen Gebühren­satzes nicht zu erheben und den kirchlichen und freien Trägern die ausgefallenen Beiträge bis zur Höhe dieser Gebührensätze zu erstatten.“

Das Katholische Verwaltungszentrum Ehingen hat um Bestätigung gebeten, dass die Gemeinde Allmendingen dieser Empfehlung folgt, so dass die kirchlichen Träger

  1. die bereits in der Kindertagesstätte St. Maria erhobenen Elternbeiträge für den Zeitraum vom 17.03.2020 bis 31.03.2020 (50% der Märzbeiträge) den Eltern zurückerstatten kann
  2. die ab dem 01.04.2020 bis zum 31.08.2020 aufgrund der (Teil-)Schließung ent­gangenen Elternbeiträge von der Kommune erstattet bekommt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Die im Monat März 2020 entstandenen Entgelte für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden den Eltern hälftig erstattet.
  2. Für die Monate April bis Juni 2020 werden im Kinderbetreuungsbereich die Entgelte erlassen. Ausgenommen hiervon sind die Notbetreuung bzw. das rollierende Betreuungssystem.
  3. Dem kirchlichen Träger wird eine analoge Vorgehensweise empfohlen. Einnahmeausfälle im Bereich der Entgelte beim kirchlichen Träger werden bis zur Höhe der kommunalen Entgeltsätze erstattet.

 

TOP 3: Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle am Schulstandort Allmendingen – Beratung und Beschluss über die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags

Seitens der Schulleitungen wurde der Wunsch an die Gemeinde All­mendingen herangetragen, die Stelle eines Schulsozialarbeiters einzurichten.

Gerechnet auf das Kalenderjahr belaufen sich die Gesamt­kosten auf ca. 40.000 Euro bis 42.000 Euro.

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Dies wurde im Pakt für Familien mit Kindern vom 1. Dezember 2011 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden so vereinbart. Die Förderpauschale pro Vollzeitstelle beträgt 16.700 Euro, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. In gleicher Höhe fällt die Förderung durch den Landkreis aus.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, eine sozialpädagogische Fachkraft mit 50 % Arbeits­umfang einer Vollkraft am Schulstandort Allmendingen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit einem Leistungserbringer zur Besetzung der Stellen abzuschließen. Der Tätigkeitsbeginn der Schulsozialarbeit soll ab dem Schuljahr 2020/2021 erfolgen, vorbehaltlich eines bewilligten Förderantrags.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung des Vorkaufsrecht nach § 25 LWaldG bezüglich Flst. 1905, Steinsberg, Gemarkung Allmendingen mit 12.779 qm

Das Flurstück 1905, Steinsberg, Wald – Laubholz, Gemarkung Allmendingen mit 12.779 qm wurde veräußert.

Gemäß § 25 Landeswaldgesetz (LWaldG) steht der Gemeinde und dem Land ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zu. Nach den Vorgaben des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes (AGVG) muss das Flurstück zum Erwerb durch Vollerwerbslandwirte ausgeschrie­ben werden. Das Vor­kaufsrecht nach LWaldG entsteht erst nach Genehmigung gemäß ASVG.

Die Gemeinde hat aber die Möglichkeit, sich im Ausschreibungsverfahren beteiligen.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für das Flurstück 1905, Steinsberg, der Gemarkung Allmendingen mit 12.779 qm bzw. ein Angebot auszuarbeiten.

 

TOP 5: Annahme von Spenden; Spendenbericht 1. Halbjahr 2020

Im 1. Halbjahr 2020 konnten insgesamt 11 Spenden mit einem Gesamtbetrag von 4.056,80 Euro entgegengenommen werden. Ein Großteil der Spenden wurde für die Anschaffung einer Spielplatz-Seilbahn geleistet. Des Weiteren wurde der zweigruppige Ausbau des Kindergartens LuBe in Weilersteußlingen sowie die Anschaffung von Hochbeeten für die Grundschule Allmendingen und den Kindergarten LuBe unterstützt.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Mietspiegels in Kooperation mit den Kommunen der Raumschaft Munderkingen

Im Rahmen der Neuregelung der Gutachterausschüsse im Alb-Donau-Kreis ist es Ziel, flä­chendeckend einen qualifizierten Mietspiegel vorliegen zu habe. Bis Ende 2021 wird die Aufstellung eines qualifizierten Mitspiegels gefördert. Es wird angestrebt, zusammen mit Kommunen der Raumschaft Munderkin­gen ein Kooperationsprojekt zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durchzuführen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Im Rahmen einer Kooperation mit den Kommunen aus der Raumschaft Munderkingen soll ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden.
  2. Die Stadt Munderkingen als antragstellende Gemeinde wird zur Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten im Rahmen des gesamten Förderverfahrens bevollmächtigt.
  3. Die Stadt Munderkingen wird nach der Förderantragstellung ermächtigt einen externen Dienstleister zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels auszuwählen und zu beauf­tragen.

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden neun Baugesuche vorgestellt und beraten. Mit Ausnahme einer beantragten Befreiung bezüglich der Überschreitung der zulässigen Erdgeschossfußbodenhöhe um 1,0 m wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils erteilt.

  • Neubau Garagen und Lagergebäude in Ennahofen – Erteilung einer unbefristete Baugenehmigung
  • Errichtung einer Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus in Schwörzkirch
  • Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Schwörzkirch
  • Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Schwörzkirch
  • Neubau einer Wohneinheit (Abbruch vorhandenes Dach und Aufstockung Wohnhaus) im Bereich Mühlgasse
  • Nutzungsänderung im Dachgeschoss (Einbau einer Wohnung)/Umbau in Niederhofen
  • Nutzungsänderung Lagerräume zu Heimatmuseum in Grötzingen
  • Neubau einer Garage im Bereich Südring
  • Neubau Wohnhaus mit Garage in Schwörzkirch

 

TOP 8: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Aus den Reihen des Gremiums wurde
    – um Überprüfung der Ausfahrt beim Recyclinghof gebeten
    – die durchgeführte Anpassung der Kanaldeckel begrüßt
    – bezüglich weiteren Vandalismus-Vorfällen im Bereich der Schule nachgefragt
    – die Verunreinigungen am Grüngutplatz in Ennahofen bemängelt
    – der Wunsch von weiteren Glascontainern am Recycling-Platz in Ennahofen geäußert.
  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 04.11.2020 statt.

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