Logo Gemeinde Allmendingen
Suche
Kinder lernen

Geburt, Kinder

Sie erwarten ein Kind? Wo Sie Rat und Hilfe finden und welche Amtsgänge das freudige Ereignis notwendig macht, hier erfahren Sie mehr. Auf alle Fälle wünschen wir Ihnen und Ihrem Baby einen guten Start in Allmendingen.

Infos zu Erziehung und Betreuung von Kleinkindern, Kindergarten oder Schule vor Ort erhalten Sie hier:
Erziehung und Betreuung

Oder möchten Sie allgemeine Informationen über Familie und Kinder? Dann schauen Sie doch mal hier rein:
www.service-bw.de

Mutterschutz

Alle erwerbstätigen Frauen sind durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vor Kündigung während der Schwangerschaft und nach der Geburt geschützt.

Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung des Arbeitgebers bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Außerdem sind Frauen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin bis regulär acht Wochen nach der Entbindung) finanziell abgesichert, in der Regel durch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss des Arbeitgebers.

Schutzvorschriften am Arbeitsplatz
Während der Schwangerschaft und der Stillzeit gelten besondere Schutzvorschriften am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Schutz für die Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu gewährleisten. So muss der Arbeitgeber die werdende Mutter beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall von der Arbeit freistellen.
Staatsangehörigkeit und Familienstand spielen beim Mutterschutz keine Rolle. Entscheidend ist, dass sich der Arbeitsplatz der (werdenden) Mutter in Deutschland befindet.

Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Elterngeld

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld ersetzt einen Teil des Nettogehaltes vor der Geburt 

Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen. Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema:

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Der in anderen Ländern existierende Vaterschaftsurlaub wird in Deutschland von den Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld abgedeckt.

Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen.

Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Notdienste & Barrierefreiheit