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Verwaltungsgemeinschaft

Die Gemeinde 89604 Allmendingen und die Gemeinde 89605 Altheim bilden zusammen eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft  wurde vom LRA Ehingen als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 25. Mai 1971 genehmigt. Sie trat am 1. Juni 1971 in Kraft.

Aus der gesetzlichen Definition geht ganz klar hervor, dass

  • die Gemeinden ungeachtet ihrer Mitgliedschaft in einer Verwaltungsgemeinschaft rechtlich und politisch eigenständig bleiben,
  • die Gemeinden ihren Namen, ihr Gebiet, ihr Ortsrecht (Satzungen) und auch ihren Bürgermeister und Gemeinderat behalten,
  • die Verwaltungsgemeinschaft keine Rechtsaufsicht über die Mitgliedsgemeinden ausüben kann.

Das bedeutet, Altheim hat keine eigene Verwaltung. Ohne die Selbstständigkeit der Gemeinde Altheim anzutasten, wird der größte Teil der Verwaltungsarbeit im Allmendinger Rathaus erledigt. Für Angelegenheiten der Altheimer Bürger, wie Pässe, Meldewesen, Polizeiliches Führungszeugnis usw. sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allmendinger Rathauses zuständig.

Besuchen Sie doch mal die Internetseiten der Gemeinde Altheim:
www.altheim-info.de

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