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Geld und Wohngeldantrag

Wohngeld

Wohngeld wird in zweifacher Hinsicht gewährt:

  • für Mieter als Mietzuschuss
  • für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eigenem Haus.

Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.

Wieviel Wohngeld Sie bekommen, hängt davon ab

  • wie viele Personen im Haushalt leben.
  • wie viel Geld alle Personen im Haushalt zusammen verdienen.
  • wie hoch die Miete ist.

Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Die dazu benötigten Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses. Hier können die ausgefüllten Anträge auch abgegeben werden. Die Unterlagen werden dann an die zuständige Behörde beim Landratsamt weitergeleitet.

Informationen erhalten Sie auch hier: www.alb-donau-kreis.de/sozial/wohngeld.php

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