Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 24.09.2025
Bekanntgabe der Beschlüsse
TOP 2: NKHR: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 – Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Bilanzsumme
Nach einer kurzen Einführung durch Bürgermeister Teichmann mit Rückblick auf die Informationen aus der vergangenen Gemeinderatsitzung, erörtert kurz die Sitzungsvorlage und übergibt er das Wort an Herr Lipp welcher durch die Präsentation führt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss einstimmig:
Der Gemeinderat stellt die Bilanz der Gemeinde Allmendingen zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 49.925.932,93 €, wie im Eröffnungsbilanzbericht dargestellt, fest.
TOP 4: Lärmaktionsplan, Abschlussbericht – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat Allmendingen hat in der öffentlichen Sitzung am 09.10.2024 die förmliche Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Lärmaktionsplanung freigegeben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 18.10.2024 ortsüblich bekanntgegeben. Im Zeitraum vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 waren die Bürger und Bürgerinnen aufgefordert, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Jeder hatte die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Im Nachgang zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 02.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen sind 11 Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen eingegangen.
Auf die Stellungnahme der IHK Ulm sowie die koordinierte Stellungnahme von RP Tübingen /LRA Alb-Donau-Kreis wird nachstehend näher eingegangen. In den weiter eingegangenen Stellungnahmen sind keine neuen Erkenntnisse oder zusätzlichen Maßnahmenvorschläge enthalten, die nicht bereits im Entwurf des Lärmaktionsplanes Allmendingen der Runde 4 enthalten waren.
Eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus der Öffentlichen Auslegung / Beteiligung TÖB mit Beschlussvorschlag ist als Protokoll der öffentlichen Anhörung in Anlage 6 des Abschlussberichts dokumentiert.
IHK Ulm:
Die IHK Ulm weist auf die Bedeutung des klassifizierten Straßennetzes hin. Die IHK Ulm empfiehlt für die punktuellen Betroffenheiten die Errichtung von Lärmschutzwänden und Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für den Nachtzeitraum (22 – 06 Uhr).
Einordnung: Lärmschutzwände stehen in Bezug auf zeitliche und finanzielle Realisierung in keinem Verhältnis zur vorgeschlagenen Maßnahme einer Geschwindigkeitsbegrenzung. In die Verkehrsbedeutung der Bundesstraße wird mit einer als nicht ausschlaggebend erachteten Fahrzeitverlängerung von unter 30 Sekunden nicht eingegriffen. Auch am Tag sind Beurteilungspegel im Bereich der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) erreicht – eine Beschränkung auf die Nacht würden den Zielen der Lärmaktionsplanung nicht gerecht werden.
RP Tübingen/ LRA Alb-Donau-Kreis:
„Einer Geschwindigkeitsbegrenzung von einheitlich 60 km/h von ca. 220 m südlich des Kreisverkehrs Riedäckerstraße bis ca. 150 m nördlich der Einmündung Hauptstraße auf der B 492 kann nach den vorliegenden Unterlagen nicht zugestimmt werden. Am vorgeschlagenen Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung 220 Meter südlich des Kreisverkehrs gibt es keine betroffenen Gebäude. Hier liegt das Gewerbegebiet Riedäcker. Die ersten betroffenen Einwohner wohnen im Gebäude Fabrikstraße 14. Ab hier bis zum Gebäude Fabrikstraße 36 kann eine Beschränkung auf 60 km/h ganztags in Aussicht gestellt werden.“
Einordnung: Es ist richtig, dass südlich des Kreisverkehrs eine Geschwindigkeits-reduzierung nicht durch Lärmbetroffenheit begründet werden kann. Nachdem nördlich des Kreisverkehrs eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h in Aussicht gestellt wird, wird im Sinne der Lückenschlussregelung (bis zu 500 m) die Verlängerung bis zum Kreisverkehr empfohlen. Südlich des Kreisverkehrs ist in beide Fahrtrichtungen eine unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeit (70 km/h, 60 km/h) angeordnet, welche im Sinne einer konsistenten Anordnung für beide Fahrtrichtungen auf 60 km/h geändert werden sollte.
„Zur Reduzierung der Lärmwerte an den beiden Gebäuden „An der Springe“ kommt als geringerer Eingriff eine Verlängerung der bestehenden Beschränkung auf 80 km/h bis zur Einmündung Hauptstraße in Betracht. Dazu muss jedoch noch eine Wirkungsanalyse zu Tempo 80 vorgelegt werden.“
Durch eine geringere (80 km/h) als die vorgeschlagene (60 km/h) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können die Ziele der Lärmaktionsplanung nicht erreicht werden. Eine entsprechende Wirkungsanalyse mit den von RP Tübingen / LRA Alb-Donau-Kreis genannten Lärmsanierungsmaßnahmen ist in Anlage 7 zu finden. Demnach verbleiben im Zeitraum Tag 40 Einwohner von Beurteilungspegeln im gesundheitskritischen Bereich betroffen. In Bezug auf verkehrsrechtliche Maßnahmen verdichtet sich ab diesen Werten das Ermessen zum Einschreiten. Weiter sind von Beurteilungspegeln im gesundheitsgefährdenden Bereich 6 / 41 Personen betroffen. In Bezug auf verkehrsrechtliche Maßnahmen reduziert sich ab diesen Werten das Ermessen hin zur grundsätzlichen Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind 6 Personen in der Nacht von Beurteilungspegeln ab der grundrechtlichen Schwelle zur Gesundheitsgefährdung betroffen.
Im Ergebnis der Abwägung werden, unter Berücksichtigung der Lärmkartierung in Runde 4, der Betroffenheitsanalyse, des vorgeschlagenen Lärmminderungskonzeptes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, nachstehende Maßnahmen zur Lärmminderung dem Gemeinderat zur Aufnahme in den Lärmaktionsplan der Runde 4 empfohlen:
Maßnahme 1:
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einheitlich 60 km/h von ca. 220 m südlich des Kreisverkehrs Riedäckerstraße bis ca. 150 m nördlich der Einmündung „Hauptstraße“.
Ruhiges Gebiet:
Übernahme des auf der Gemarkung Allmendingen gelegenen Teils des Naturschutzgebietes „Schmiechener See“ (Schutzgebiets-Nr. 4.072, Teilfläche Allmendingen rund 14,6 ha) als ruhiges Gebiet im Rahmen der Lärmaktionsplanung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
TOP 5: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung der Gemeinde einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufzustellen.
Das Aufstellungsverfahren dient einer abgestimmten Gesamtplanung für die im Geltungsbereich gültigen drei Bebauungspläne, “Gewerbegebiet Riedäcker“, “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd“, zwischenzeitlich geändert als “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd, Änderung 2015“ sowie der Erweiterung “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd, 1. Änderung“. Zur Konfliktvermeidung sowie zur Steuerung einer verträglichen Gebietsentwicklung im Geltungsbereich selbst sowie in Abstimmung mit bestehender Wohnbebauung am Südrand Allmendingen, angrenzender Innenentwicklungsprojekte mit dem Bebauungsplan “Alte Gärtnerei“ wie auch der geplanten Wohnbauentwicklung westlich der Bahntrasse sind Festsetzungen zu einer Emissionskontingentierung erforderlich.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.07.2024 die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Beteiligung und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen erfolgte in der Zeit vom 12.08.2024 bis 20.09.2024. Parallel wurden die Behörden und TöBs zur Stellungnahme aufgefordert. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Über die eingegangenen Anregungen aus der Veröffentlichung und Beteiligung ist vom Gemeinderat in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die Stellungnahmen sind jeweils mit dem zugehörigen Abwägungsvorschlag in beigefügter Tabelle zusammengestellt.
Die Anregungen seitens der Behörden führen zur Konkretisierung und Ergänzung der Text- und Planunterlagen.
Das Landratsamt fordert, die bisher nur textlich aufgeführte Altlastenfläche durch zeichnerische Darstellung in den Planteil aufzunehmen; dieser Anregung wurde gefolgt.
Die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Schallimmissionsschutz (ISIS), bisher in der Berichtsfassung mit Stand vom Mai 2019, wurde redaktionell überarbeitet und unter Beibehaltung der bisherigen Emissionskontingentierung in Maß und Umfang konkretisiert. Inhaltlich wurde eine Festsetzung zum passiven Schallschutz im Plangebiet gegenüber den Immissionen aus Verkehrs- und Schienenlärm ergänzt. Dies erfolgt zur Klarstellung bereits auf Bauleitplanebene der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schallschutz für schutzbedürftige Nutzungen i.S. der DIN 4109 -Schallschutz im Hochbau-. Die Anforderungen an den Schallschutz bestehen bereits in der bisherigen Bestandssituation und werden nunmehr und somit im Bebauungsplan dokumentiert.
Aus den Ergänzungen und Klarstellungen ergeben sich damit keine erstmalige oder stärkere Berührung von Belangen im Bebauungsplanverfahren.
Der nun endgültig vorliegenden Planstand wird in der Sitzung vorgestellt.
Nach der Abwägung können der Bebauungsplan “Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ohne Diskussion fasst das Gremium folgenden Beschluss einstimmig bei zwei Befangenheiten:
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
Waldfreibad – Saison 2025
Die Freibadsaison 2025 mit ca. 23.400 Schwimmbadbesucher verlief gut. Es wurden rund 600 Saisonkarten verkauft. In dieser Saison war viel ehrenamtliche Arbeit erforderlich was verdeutlicht, wie wichtig das Ehrenamt ist. Bürgermeister Teichmann spricht seinen herzlichen Dank an alle Helfer aus.
Arbeitskreis Natur und Umwelt – Plattform Schmiechener See
Bürgermeister Teichmann spricht ein Lob an den Arbeitskreis Natur und Umwelt hinsichtlich der Plattform Schmiechener See aus. Mit Würzelbürste und Wasser erfolgte die Reinigung der Plattform und anschließend die Ausbesserung.
Bundesverdienstkreuz – Unterpräsentation von Frau
Bürgermeister Teichmann erklärt, dass die Frauen hinsichtlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes unterrepräsentiert sind, obwohl viele Frauen ehrenamtlich tätig sind. Er bittet daher um Rückmeldung, welche Frauen für die Verleihung des Bundesverdienstkeuzes vorgeschlagen werden könnten.
Kleidercontainer
Die Thematik Kleidercontainer ist derzeit noch nicht akut, es liegen jedoch Informationen vor, dass sich das DRK zurückziehen wird. Ausschlaggebend ist hierfür, dass die Altkleiderpreise fallen und Absatzmärkte wegfallen. Weiter wird tendenziell vermehrt billig Kleidung über die Altkleidercontainer sowie Müll in und neben Containern entsorgt.
Der Landkreis bereitet sich hierauf vor, auch bezüglich wilder Müllablagerungen. Denkbar wäre, dass die Sammlungen künftig ggf. an Wertstoffhöfen stattfinden, wenn die Kleidercontainer abgeschafft werden.
Renaturierung Bergstraße
Bürgermeister Teichmann führt aus, dass die Planung zur Renaturierung im Bereich der Bergstraße im Technischen Ausschuss vorgestellt und verabschiedet wurde. Hierfür wird eine entsprechende Fachförderung beantragt und dann die Renaturierung durchgeführt werden. Durch die Planung wird es eine deutliche Verbesserung in diesem Bereich geben und der ursprüngliche Verlauf wiederhergestellt.
Im Jahr 1994 sind die Planungen wegen dem erforderlichen Grunderwerb gescheitert, künftig könnte hier jedoch eine Möglichkeit bestehen. Eine entsprechende Infoveranstaltung ist in Planung.
TOP 3: Festlegung der Brennholzpreise – Beratung und Beschlussfassung
In der Saison 2024/2025 wurden Buchen- und Eschenbrennholz aus dem Gemeindewald Allmendingen zum Preis von 87 € pro Festmeter und Ahorn-, Kirschen- und Eichenbrennholz zum Preis von 84 € pro Festmeter verkauft.
Der Preis für Bedienstete der Gemeinde Allmendingen und für Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Allmendingen lag für eine Maximalmenge von 5 Festmetern bei
81 € pro Festmeter für Buchen- und Eschenbrennholz und bei 78 € pro Festmeter für Ahorn-, Kirschen- und Eichenbrennholz.
Die Holzverkaufsstelle empfiehlt eine Fortschreibung der Brennholzpreise aus der vergangenen Saison.
Die Menge an Brennholz aus dem Gemeindewald ist begrenzt, die Nachfrage war bisher verhältnismäßig hoch/stabil. Durch die Stilllegung von 50 ha Wald im Zuge des Eintritts in das Biosphärengebiet wird die verfügbare Menge an Brennholz aus dem Gemeindewald Allmendingen zudem verschärft.
Die Vermarktung von Brennholz an Endverbraucher trägt durch den großen Massenanteil am kommunalen Holzeinschlag wesentlich zur Erreichung der Finanzziele vieler Kommunen bei. Dies wird umso wichtiger, wenn der reguläre Holzmarkt zu schwächeln beginnt.
Entsprechend des Vorschlages von Förster Daferner aus der vergangenen Saison beschließt der Gemeinderat einstimmig die folgenden Brennholzpreise:
– Buche/Esche: 87 € pro Festmeter
– Ahorn/Kirsche/Eiche: 84 € pro Festmeter
– Bedienstete der Gemeinde Allmendingen und Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Allmendingen: ermäßigter Preis für maximal 5 Festmeter (wie bisher), Preis bei Buche/Esche 81 € pro Festmeter und bei Ahorn/Kirsche/Eiche 78 € pro Festmeter
Übersicht:
| Preise bisher (Saison 2024/2025) | Vorschlag Preise Saison 2025/2026 | |
| Buche/Esche | 87 €/fm | 87 €/fm |
| Ahorn/Kirsche/Eiche | 84 €/fm | 84 €/fm |
| Preis für Bedienstete der Gemeinde Allmendingen und Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Allmendingen für eine Maximalmenge von 5 Festmetern | Buche/Esche: 81 €/fm
Ahorn/Kirsche/Eiche: 78 €/fm |
Buche/Esche: 81 €/fm
Ahorn/Kirsche/Eiche: 78 €/fm |
Alle Beträge beinhalten 7 % Umsatzsteuer.
Weiter stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag von Herrn Förster Daferner aus dem vergangenen Jahr zu folgenden Punkten zu:
– Zuteilung des Brennholzes erfolgt primär an Allmendinger Bürgerinnen und Bürger
– Mengenbegrenzung auf 15 Festmeter je Haushalt bzw. Rechnungsanschrift
– Verkauf an Händler (>15 Festmetern) zu 87 € pro Festmeter (netto)
TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Frau Dietz stellte die Baugesuche vor:
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilt mehrheitlich bei einer Enthaltung (Gemeinderat Hammer) und einer Gegenstimme (Gemeinderat Dietz) das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
TOP 7: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 22.10.2025 im Sitzungssaal des Bürgerhauses.