Hinweis zur Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis

Wichtiger Hinweis zur Eindämmung der Vogelgrippe: Tote oder auffällige Vögel nicht anfassen

Wir haben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Mitteilung erhalten, dass in der vergangenen Woche im Alb-Donau-Kreis die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen ist. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.

Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefasst oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte unter 07391 7015-31 mit Angabe des Fundorts. Notieren Sie sich die genaue Lage des Fundortes und die Art des Vogels, machen Sie bei Bedarf Fotos. Unten finden Sie ein Meldeformular. Schicken Sie dieses bitte ausgefüllt an die dort angegebene Mailadresse.

Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten oder am Wochenende einen toten Wildvogel oder gleich mehrere Vögel finden, informieren Sie bitte stattdessen die Leitstelle über die Notrufnummer 112. Handelt es sich um mehrere tote Vögel an einem Ort, sind auch Meldungen von anderen Vogelarten wie Tauben oder Singvögel relevant.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung sammeln das Tier ein und stimmen sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des LRAs unter dem Suchwort Vogelgrippe.

Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!

Meldung Vogelgrippe als pdf

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