Sitzungsbericht
zur öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Allmendingen
am 20. Mai 2026 in Schwörzkirch
-Bekanntgabe der Beschlüsse-
TOP 1: Mitteilungen und Bekanntgaben
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
Finanzprüfung
Mit Schreiben vom 21.04.2026 teilte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit, dass durch die Nachreichung der Globalberechnung die Finanzprüfung der Jahre 2016 – 2019 abgeschlossen ist.
Mai-Steuerschätzung
Das Ergebnis der Mai-Steuerschätzung ist eine weitere Hiobsbotschaft für die Städte, Gemeinden und Landkreise. Für die nächsten drei Jahre müssen diese mit nochmals deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen als zuletzt angenommen. Dies hat auch Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt.
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hochsträß Wasserversorgungsgruppe findet am 21.05.2026 um 17.30 Uhr im Bürgerhaus in Allmendingen statt.
Schäden an der Schule
Mutwillig verursachte Schäden an der Schule und im näheren Umfeld nehmen in den letzten Wochen wieder vermehrt zu. In diesem Rahmen kam es auch zu einem Polizeieinsatz, da Personen unbefugt das Dach des Anbaus betreten und die Lichtkuppel beschädigt haben. Durch den Schaden und das schlechte Wetter in dieser Nacht drang bedauerlicherweise auch Wasser in das Gebäude ein. Daher wird die Videoüberwachung weiter ausgedehnt.
Ortsdurchfahrt Pfraunstetten
Die Dorfstraße in Pfraunstetten wird aufgrund der Sanierung der Ortdurchfahrt gesperrt.
Der Verkehr wird daher umgeleitet werden.
Erschließungsabreiten „Alte Gärtnerei“
Geplant ist, dass im Rahmen der Erschließungsarbeiten ab KW 23 die Wasserleitungen um geschlossen werden und deshalb das Wasser temporär gechlort werden wird. Entsprechende Hinweise werden über das Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Rückblick Partnerschaftstreffen
Am Partnerschaftstreffen nahmen 55 Gäste aus Frankreich teil. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten und Helfer, Gastfamilien und Organisatoren sowie Vereine. Es war ein durchaus gelungenes Treffen mit vielen tollen Momenten. Auch die Gäste waren sehr begeistert. Die DLRG Jugend wird nächstes Jahr nach Querqueville reisen. Es wäre schön wenn auch andere Vereine und Privatpersonen die Möglichkeit nutzen die Partnerschaft zu besuchen um die diese wieder zu beleben. Vielen Dank an Alle.
Freibaderöffnung
Das Freibad wird am 23.05.2026 eröffnet.
TOP 2: Elternbeiträge Kindergarten – Beratung und Beschlussfassung
Die VertreterInnen des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2026/2027 und im Kindergartenjahr 2027/2028 verständigt. Nachfolgend ein Auszug aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 20.04.2026 des Städtetags Baden-Württemberg/Gemeindetags Baden-Württemberg/4-Kirchen-Konferenz für Kindertageseinrichtungen; Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028:
Die Finanzierung der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor; sie setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen oder anderer freien Träger sowie aus Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge, die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine Erhöhung um 4,0 Prozent empfohlen. Diese Erhöhungen berücksichtigen die aktuellen Tarifsteigerungen sowie einen Zuschlag für die allgemeinen Kostensteigerungen.
Wir bitten die Träger, den Eltern weiterhin Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten wie bspw. die Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes zur Verfügung zu stellen. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3- jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.
In der Vergangenheit wurde die Berechnung der Elternbeiträge laut dem Katholischen Verwaltungszentrum (KVZ) nicht ganz korrekt vorgenommen. Nach Abstimmung mit Frau Maier vom KVZ erfolgt zum neuen Kindergartenjahr eine angepasste Berechnung (Elternbeitrag pro Stunde * Stunden/Woche + Aufschläge bei ÖZ 2-4).
Der Kirchengemeinderat sowie der freie Träger werden im Nachgang an diese Sitzung über die Angelegenheit beraten bzw. den entsprechenden Beschluss fassen.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:
TOP 3: Fassadensanierung Ganztagesschule – Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
An der Ganztagesschule in Allmendingen besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Fassadeninstandsetzung. Neben einem erforderlichen Neuanstrich der Fassade wurden im Attikabereich Undichtigkeiten an der Blechverwahrung festgestellt. Diese führen zu Feuchtigkeitseintrag und in der Folge zu Putzabplatzungen im betroffenen Bereich. Eine im Jahr 2025 erstellte Kostenschätzung belief sich auf ca. 40.000 Euro.
Im Zuge der Vorbereitung der beschränkten Ausschreibung wurde der Putz eingehender untersucht (Abklopfen). Dabei stellte sich heraus, dass erhebliche Hohlstellen im Putzbereich vorhanden sind, was den Umfang der Sanierungsmaßnahme deutlich ausweitet.
Die Gemeinde Allmendingen führte eine beschränkte Ausschreibung ohne Bindung an einen bestimmten Ausführungszeitraum durch. Das Leistungsverzeichnis wurde an 10 Firmen versandt. Die Angebotseröffnung fand am 07.05.2026 um 14:00 Uhr im Rathaus Allmendingen, Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen statt. Von 10 angeschriebenen Firmen gingen 3 Angebote fristgerecht in unversehrten Umschlägen ein.
Das Submissionsergebnis stellt sich wie folgt dar:
| Rang | Bieter | Angebotspreis (brutto) |
| 1 | Firma Schenk, Altbierlingen | 64.722,43 Euro |
| 2 | – | 68.239,96 Euro |
| 3 | – | 71.935,62 Euro |
Nach Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit ist das Angebot der Firma Schenk aus Altbierlingen als das wirtschaftlichste Angebot zu werten.
Der Gemeinderat Allmendingen beschloss einstimmig die Vergabe der Fassadensanierung an der Ganztagesschule Allmendingen an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Schenk aus Altbierlingen, zum Angebotspreis von 64.722,43 Euro (brutto).
TOP 4: Baugesuch/e – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 56 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 58 LBO i.V.m. § 35 BauGB.
TOP 5: Einwohnerfragestunde
– Keine –
TOP 6: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 24.06.2026 in Allmendingen.
Überörtliche Umleitung über Allmendingen
Aufgrund der Straßensperrung zwischen Schmiechen und Schelklingen wird der Verkehr überörtlich über Allmendingen nach Ringingen umgeleitet. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits vorbereitet. Gemeinderat Hammer ist erfreut, dass zum Lärmschutz der Anwohner Teilbereiche der Umleitungsstrecke in dieser Zeit wieder auf 30 km/h begrenzt werden.