Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat am 26.11.2025 in öffentlicher Sitzung die Eröffnung zur Vergabe eines Baugrundstückes in Allmendingen beschlossen.

Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe der Bauplatzgrundstücke in Allmendingen, im Baugebiet „Alte Gärtnerei“ – hier Wohnbebauung

Im Teilbereich Flst. 221/1 – Wohnen – MU1 (blau markiert bzw. gelb umrandet) im urbanen Bebauungsplangebiet „Alte Gärtnerei“, Gem. Allmendingen, sind Wohngebäude zulässig.

 

 

 

 

 

 

 

Es wurde ein Verkaufspreis in Höhe von 240,- EUR je Quadratmeter festgelegt.

 

 

 

 

 

 

Allgemein:

Die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime erfolgt nach den „Leitlinien der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken“ über das Internetportal www.baupilot.de. Kaufinteressenten müssen den dort hinterlegten Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.

Die Bewerbungsfrist und die Frist für die Vorlage von Nachweisen beginnt am 12.12.2025 und endet am 16.01.2026 (je einschließlich). Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Bewerben können sich nur volljährige natürliche Personen, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung wird durch diese Vergaberichtlinien nicht begründet.

Die Vergabekriterien „Leitlinien der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken“ sind auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen unter www.allmendingen.de/wp/wp-content/uploads/Leitlinie-der-Gemeinde-Allmendingen veröffentlicht.

Ansprechpartner bei der Gemeinde: Saskia Dietz, Tel. 07391 7015-15,

Fax 07391 7015-35 oder E-Mail: saskia.dietz@allmendingen.de