Sitzungsbericht
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 27.01.2021
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
TOP 2: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ – Beratung und Beschlussfassung
Zur Sicherung der Bauleitplanung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2019 eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB erlassen. Die Veränderungssperre ist mit Bekanntmachung vom 15.02.2019 in Kraft getreten. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan “Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ wurde das Verfahren eingeleitet, die gewerbliche Gebietsentwicklung durch den Bebauungsplan für den gesamten Geltungsbereich einheitlich zu steuern und damit die gemeindliche Gebietsentwicklung auch im Umfeld zu sichern.
Es ist für die Gemeinde daher erforderlich, die Umsetzung ihrer gesamträumlichen Ziele u.a. durch eine abgestimmte Lärmschutzkonzeption zu sichern und diese im aufzustellenden Bebauungsplan zu verankern. Dies wird mit dem Instrument der Veränderungssperre abgesichert. Die Veränderungssperre dient bis zur Rechtskraft des künftigen Bebauungsplans der Sicherung der Planungsziele und widerstrebenden Entwicklungen entgegenzuwirken.
Aufgrund der komplexen städtebaulichen Bestandssituation sind die Ermittlungen lärmtechnisch, verkehrstechnischerer und naturschutzfachlicher Belange noch nicht abgeschlossen beziehungsweise konnten noch nicht in planungsrechtlicher Hinsicht abschließend umgesetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Veränderungssperre für den Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ um ein Jahr zu verlängern und beauftragte die Verwaltung, den Beschluss zur Verlängerung der Satzung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Für den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist weiterhin der Abgrenzungsplan vom 22.01.2019 maßgebend.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es wurden vier Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:
Des Weiteren wurde der Abbruch eines Wohnhauses mit Scheune und Nebengebäude in Niederhofen im Kenntnisgabeverfahren angezeigt.
TOP 4: Verschiedenes
Artikel weiterempfehlen