Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.allmendingen.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@allmendingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro:
Frau Benski, Tel. 07391 7015-0
Frau Geprägs, Tel. 07391 7015-30
Frau Mohn, Tel. 07391 7015-34
Frau Sontheimer, Tel. 07391 7015-0
Frau Stetter, Tel. 07391 7015-0
Link zur Briefwahl für Allmendingen
An alle Wahlberechtigten zur Bundestagswahl 2025
Nach den uns vorliegenden Informationen werden die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst ungefähr ab Mitte Februar geliefert. Das späte Lieferdatum hat zur Folge, dass die bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel an die entsprechenden Personen zugestellt werden können.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Bekanntmachung zur Einsicht Wählerverzeichnis als pdf
Informationen für Auslandsdeutsche
Sind Sie im Ausland und nicht in Deutschland gemeldet? Dann finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de alle wichtigen Informationen, wie Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Artikel weiterempfehlen