Logo Gemeinde Allmendingen
Suche

Fördermittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik

Die Gemeinde Allmendingen ist aktiv im Klimaschutz und versucht in Ihren eigenen Liegenschaften mit Unterstützung durch kommunale Förderprogramme den Ausbau erneuerbarer Energien und den effizienteren Energieeinsatz auszubauen.

In Schwörzkirch, Grötzingen, Ennahofen, Weilersteußlingen und in Allmendingen im Gebiet Schwenksweiler plant die Verwaltung die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Durch die Umstellung auf LED-Technik kann der Stromverbrauch enorm reduziert und Energiekosten eingespart werden. Die insektenfreundliche LED-Beleuchtung reduziert die Lichtverschmutzung und trägt zu einer geringeren Belastung der Umwelt bei.

Für diese Maßnahmen wurden zwei Förderanträge gestellt. Es gingen für beide Anträge positive Förderbescheide ein. Auf die öffentliche Ausschreibung zur Lieferung und Montage gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai 2023 die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin zu einem Preis von knapp 130.000 Euro vergeben.

 

Der Projektablauf:

08/2022    Zuwendungsbescheid Teil I durch ZUG (Zukunft- Umwelt- Gesellschaft gGmbH) im Auftrag des Bundesumweltministeriums – Umstellung von 88 Natriumdampf- bzw. Quecksilberdampflampen auf LED in Schwenksweiler und Schwörzkirch
02/2023    Zuwendungsbescheid Teil II durch ZUG (Zukunft- Umwelt- Gesellschaft gGmbH) im Auftrag des Bundesumweltministeriums – Umstellung von 116 Quecksilberdampflampen und 13 Natriumdampflampen auf LED in Ennahofen, Weilersteußlingen und Grötzingen
04/2023    Beginn der öffentlichen Ausschreibung
05/2023    Vergabe durch Gemeinderat (zwei Angebote gingen ein)
10/2023    Beginn der Umrüstarbeiten
03/2024    Abschluss der LED-Umrüstung

 

 

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert.

Teil I :  Förderkennzeichen:  67K19206 / Laufzeit: 01.08.2022 bis 30.11.2023
Teil II:  Förderkennzeichen:  67K21220 / Laufzeit: 01.04.2023 bis 31.03.2024

Logo BMWK

Notdienste & Barrierefreiheit