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Hinweise zur Beschilderung im Bereich Bürgerhaus / Feuerwehrgerätehaus

  1. Die direkte Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus ist gesperrt. Dieses Verbot gilt für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der  Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Auch das Parken ist in diesem Bereich nicht zulässig. Daher bitten wir Sie die ausgeschriebenen Parkplätze zu nutzen.
  2. Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus ebenfalls freizuhalten ist. Dort gilt ein absolutes Parkverbot. Im Notfall kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Wir bitten Sie, dies zu beachten und die ausgeschriebenen Parkplätze zu nutzen.
  3. Die Parkplätze hinter dem Bürgerhaus sind keine Dauerparkplätze. Bei ganztägigem Parken bitten wir Sie, die Parkplätze an der Allee zu nutzen.
  4. Der Rathausplatz ist kein öffentlicher Parkplatz!
Schild Einfahrt verboten für Motorräder und Autos

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