Lärmaktionsplan – Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes Allmendingen.

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen der bisherigen Lärmaktionsplanung verglichen. Der Gemeinderat Allmendingen hat die Ergebnisse der Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 09.10.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Allmendingen mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

Im Zeitraum vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus von Allmendingen. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Die umfangreichen Planunterlagen finden Sie in diesem Zeitraum auch online auf www.allmendingen.de.

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Gemeinde Allmendingen, Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mailadressen beteiligung@modusconsult-ulm.de mit dem Betreff „Allmendingen“ zu nutzen.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Allmendingen ein.

Wappen Allmendingen farbig