Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat bereits die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für das Jahr 2026 an das Allmendinger Rathaus gesandt. Wenn Sie unter den berechtigten Personenkreis fallen (s.u.), können Sie ab sofort die Gutscheine für das Jahr 2026 im Bürgerbüro, Zimmer 02, abholen.
Landesfamilienpass – was ist das?
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos, beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Kostenlos sind zum Beispiel:
Voraussetzungen: Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
In den Pass können neben der „Berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Großeltern oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbarin), können hier eingetragen werden.
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.