Wichtiger Hinweis an alle Hundehalter/-innen !

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Hinterlassenschaften von Hunden auf unseren Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten nicht ordnungsgemäß entsorgt werden und zum Teil sogar gefüllte Hundekotbeutel liegengelassen werden.
Dies ist nicht nur unschön und unhygienisch, sondern auch eine vermeidbare Belastung für unsere Mitmenschen und die Umwelt.
Wir möchten Sie deshalb eindringlich daran erinnern, dass es laut Polizeilicher Umweltschutzverordnung die Pflicht der Hundehalter/-innen ist, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen.
Bitte beachten Sie auch, dass gefüllte Hundekotbeutel vorschriftsgemäß entsorgt werden müssen.
Sauberkeit und Rücksichtnahme sollten keine Bitte, sondern eine Selbstverständlichkeit sein. Helfen Sie deshalb mit, unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu erhalten.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Hunde im Innenbereich (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die auf Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Bürgermeisteramt
-Ordnungsamt-

Kackender Hund - Verbot