Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Allmendingen ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Gemeinde Allmendingen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.allmendingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
Die Gemeinde Allmendingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema „Barrierefreie PDF-Dateien“, sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Allmendingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt, wie z.B. das Mitteilungsblatt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Allmendingen überarbeitet werden.

Wir arbeiten fortlaufend an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und bemühen uns, die Regelungen des L-BBG kontinuierlich umzusetzen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.11.2024 überprüft und angepasst.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 16
89604 Allmendingen
Tel. 07391 7015-0
Fax 07391 7015-35
E-Mail info@allmendingen.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Internetseite www.allmendingen.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.