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14.04.2021

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 14.04.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

 TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt: 

  • Als Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Allmendingen zum Entwurf der Wege und Entwässerungsplanung vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Flurneuordnung, angehört. Die geplanten Maßnahmen betreffen ausschließlich die Gemarkung Grötzingen. Vom Ortschaftsrat gab es hierzu keine Einwendungen.
  • Die Verwaltung hat ein positives Feedback zur neu eingerichteten barrierefreien Homepage erhalten.

 

TOP 2: Bebauungsplan „Bei den Obstgärten“
a) Beratung und Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bei den Obstgärten“, Gemarkung Allmendingen

b) Beratung und Beschluss zur Auslegung Bebauungsplan „Bei den Obstgärten“, Gemarkung Allmendingen

Das Plangebiet ist das Grundstück eines ehemaligen Lebensmitteleinzelhandels (REWE-Markt) im Kernort Allmendingen und soll wieder nutzbar gemacht werden. Es liegt auf der nördlichen Straßenseite am östlichen Ende der Ehinger Straße, teilweise auch in zweiter Reihe, hinter straßenangrenzenden Grundstücken. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 213/5 mit einer Fläche von 0,4 ha.

Die Fläche grenzt an die Ehinger Straße und wird über diese erschlossen.

Als Baufläche wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die Vorgaben zum Umgang mit der östlich angrenzenden Bundesstraße finden in den Festsetzungen Einzug.

Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen grundsätzlich den gemeindlichen Zielsetzungen zur städtebaulichen Entwicklung, kernortnahe Entwicklungsflächen wieder zu nutzen und den Projektzielen des ausgewählten Bebauungskonzepts.

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans dient der Wiedernutzbarmachung von untergenutzten und brachliegenden Flächen sowie der Nachverdichtung und ist eine Maßnahme der Innentwicklung. Das Aufstellungsverfahren erfolgt daher im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) ohne Umweltprüfung.

Ergänzend zum Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO BW aufgestellt.

Zum Aufstellungsbeschluss wurde ein Planentwurf erarbeitet, der dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt wurde, auf dessen Grundlage dann die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1.  Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und erhalten die Bezeichnung „Bei den Obstgärten“. Für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 06.04.2021 maßgebend.
  2. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, sowie die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung mit den erforderlichen Unterlagen durchzuführen.

 

 TOP 3: Beratung und Beschluss zur Auslegung Bebauungsplan „Schelmenegert“, Gemarkung Ennahofen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften am nordwestlichen Ortsrand des Teilorts Ennahofen gefasst. Die Größe des Geltungsbereichs betrug damals ca. 1,58 ha und umfasste die Flurstücke Nr. 93, 94, 95, 96, 97 und 98.

Nach Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern hat die Gemeinde beschlossen, vorerst lediglich die Entwicklung des nördlichsten Flurstücks Nr. 93 weiter zu verfolgen. Der abgetrennte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.

Der Bereich des abgetrennten Geltungsbereichs wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Neben einer Ackerfläche befinden sich im südlichen Teilbereich mehrere Bäume sowie ein Wirtschaftsgebäude. Das Wirtschaftsgebäude liegt zur Hälfte auf dem Flurstück 94 und damit teilweise außerhalb des Geltungsbereichs.

Auf Grundlage eines nunmehr abgestimmten Bebauungskonzeptes wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften entwickelt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schelmenegert“ für den Teilgeltungsbereich des Flst. Nr. 93 in der Fassung vom 06.04.2021 wird gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung durchzuführen.

 

TOP 4: Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz nördlich Allmendingen

Der Hochwasserschutz nördlich von Allmendingen wurde in 2 Bauabschnitte aufgeteilt.

Die Arbeiten des ersten Bauabschnittes konnten bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen werden. Der zweite Bauabschnitt wurde Anfang März öffentlich ausgeschrieben.

Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen einen überströmbaren Damm und einen Damm mit eingebauter Dichtwand. Des Weiteren wird ein Schützbauwerk zur Wasserregulierung benötigt und die Neuordnung des Wasserteilers. Im Zuge der Baumaßnahme finden auch Pflanzungen und naturnahe Ufersicherungsmaßnahmen statt.

Mit den Arbeiten soll Ende des 2. Quartal begonnen werden; mit der Fertigstellung wird im 4. Quartal gerechnet.

Bis zu der Submission am 29.03.2021 ist nur ein Angebot eingegangen.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 485.284,62 € an das Unternehmen Nacken GmbH aus Steisslingen zu vergeben.

 

TOP 5: Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz Sanierung Brücke Kleindorfer Straße

Im gesamten Konzept des Hochwasserschutz müssen auch Arbeiten an der Brücke in der Kleindorfer Straße durchgeführt werden, da die vorhandene Brücke nicht den geforderten Durchfluss der Schmiech im Hochwasserfall leisten kann.

Die Sanierungsmaßnahme der Brücke wurde bereits in dem Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz abgearbeitet.

Mit den Arbeiten soll ebenfalls Ende des 2. Quartal begonnen werden; mit der Fertigstellung wird im 4. Quartal gerechnet.

Insgesamt sind nur drei Angebot eingegangen.

 Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 526.530,04 € an das Unternehmen Hämmerle aus Oggelshausen zu vergeben.

 

TOP 6: Vergabe von Arbeiten zur Erneuerung Steuerung Wasserversorgung Allmendingen

Die Steuerung zur Regelung der Wasserversorgung Allmendingen ist aufgrund des Alters kaputt gegangen. Derzeit befindet sich die Wasserversorgung im Notbetrieb, um die Wasserförderung und Verteilung aufrecht zu erhalten.

Eine einzelne Reparatur der defekten Steuerung macht wirtschaftlich keinen Sinn, da die restlichen Bauteile nicht mehr auf aktuellem Stand sind.

Bei der Angebotsaufforderung zur Erneuerung der Steuerungstechnik, wurde bereits die Zukunftsfähigkeit der gesamten Anlage mit Fernwirktechnik und ein kompletter Austausch des Schaltschranks berücksichtigt.

Die Firma Lohr aus Ravensburg hat als einzige Bieterin ein Angebot abgegeben. Es ist in folgende 2 Bauabschnitte aufgeteilt:

Bauabschnitt 1: Austausch der defekten Steuerung im Pumpwerk mit Lieferung eines neuen Schaltschranks (netto: 46.629,63€)

Bauabschnitt 2: Austausch der bestehenden Schaltanlage im Hochbehälter bzw. Wasserturm (netto: 42.007,93€)

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Arbeiten des 1. Bauabschnitt zu einem Angebotspreis von 46.629,63 € an die Firma Lohr aus Ravensburg zu vergeben und Finanzmittel für den 2. Bauabschnitt im Wirtschaftsplan 2022 zur Verfügung zu stellen.

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Priorisierung von investiven Baumaßnahmen

In den nächsten Jahren stehen viele unterschiedliche Investitionsvorhaben für die Gemeinde Allmendingen an. Diese Baumaßnahmen können weder aus personellen noch aus wirtschaftlichen Ressourcen alle in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit dem Gemeinderat entschieden, dass ein strategisches Vorgehen bei der Umsetzung durch eine klare Priorisierung festgelegt werden muss.

Dem Gemeinderat und der Verwaltung war es wichtig, durch die Bepunktung der rund 30 Vorhaben priorisierte Projekte festzulegen.

Bei der Wahl durch den Gemeinderat erhielten folgende Vorhaben die meisten abgegebenen Stimmen:

  • Beschaffung LF 20 Feuerwehr Allmendingen
  • Sanierung Fuchsgasse, Ennahofen
  • Ausbau Bergstraße, Allmendingen
  • Barrierefreies Bürgerbüro im Rathaus
  • Stabilisierung der Friedhofsmauer Schwörzkirch
  • Umbau des Feuerwehrhaus Allmendingen

Der Gemeinderat Allmendingen stimmte einstimmig der durch Bepunktung festgelegten priorisierten Projekte zu.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

In Schwörzkirch und Pfraunstetten werden auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, Kleinkläranlagen betrieben und geschlossene Gruben zur Sammlung von Abwasser genutzt.

Die Abfuhr erfolgt an die Kläranlage Ehingen, wodurch die Stadt Ehingen als Entsorger agiert und hierfür ein Entgelt verlangt.

Aufgrund der Gebührenanpassung der Stadt Ehingen mit Wirkung ab dem 01.01.2021 ist eine rückwirkende Änderung der Satzung über die Entsorgung der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vorgesehen, um die Gebührenminderung an die betroffenen Bürger weiterzugeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.

 

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden acht Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Bereich Bahnhofstraße
  • Wohnhausneubau in Allmendingen im Bereich Katzensteige
  • Bauvoranfrage: Neubau Einfamilienhaus mit Garage – 1.) Überschreitung der Ortsettergrenze, 2.) Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit bzgl. Tierhaltung, 3.) Wohnhaus 2-geschossig, Traufhöhe bis max. 6,40 m, Walmdach 20° im Bereich Kapellenweg in Niederhofen
  • Umsetzung von Lagercontainer im Bereich Ried
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Carports im Bereich Bahnhofstraße
  • Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage im Bereich Ehinger Straße
  • Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Bereich Bahnhofstraße
  • Neubau Feuerwehrhaus Lutherische Berge in Grötzingen

Des Weiteren wurde der Abbruch eines alten Wohnhauses und einer Scheune in Weilersteußlingen im Kenntnisgabeverfahren angezeigt.

 

TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung von Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH

Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Es gibt aber Investoren, die an dieser Art sicherer, langfristiger Investitionen (25 bis 30 Jahre) sehr interessiert sind. Aus diesen Grundüberlegungen beabsichtig die OEW, eine OEW Breitband GmbH für den Breitbandausbau zu gründen, an der sich Komm.Pakt.Net beteiligen kann und soll.

Konkret ist ein Zusammenschluss der bestehenden kommunalen Breitbandverbünde in und um das Komm.Pakt.Net-Gebiet mit der OEW Breitband GmbH geplant. Neben Komm.Pakt.Net sind die BLS-Breitbandversorgung Landkreis Sigmaringen mbH, der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg und der Zweckverband Breitband Bodenseekreis bereits in die Verhandlungen eingebunden.

Das Satzungsgebiet der OEW Breitband GmbH umfasst ganz Baden-Württemberg, wobei die Gebiete der teilhabenden Breitbandverbände vorrangig im Focus sein werden.

Mithilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellation nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreibermodell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise.

Damit wäre es möglich, ein komplett „eigenes“ kommunales Netz im Bereich der weißen, grauen und schwarzen Flecken zu errichten.

Komm.Pakt.Net wird weiterhin für die Erschließung von „weißen Flecken“ und künftig auch zum Teil der „grauen Flecken“ sorgen. Die OEW Breitband GmbH als kommunales Unternehmen soll den Ausbau der „grauen Flecken“ additiv und unterstützend dort vorantreiben, wo die Kommunen nicht selbst tätig werden und es die Gebiets- und Ausbaukulisse der Gesellschaft sinnvoll ergänzt.

Weiteres Ziel ist es, wo immer es möglich ist, die privaten Unternehmen durch Konkurrenz zu einem Glasfaser-Ausbau zu ermuntern und die verbleibenden Gebiete selbst lukrativ zu versorgen.

Es ist vorgesehen, dass sich Komm.Pakt.Net mit 25.000 € an der OEW Breitband GmbH beteiligt. Dies entspricht ungefähr einer Beteiligung von einem Prozent an der Gesellschaft und somit nur einem sehr geringen Anteil. Dieser Betrag wird von Komm.Pakt.Net aufgebracht.

Die Corona-Krise hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Glasfaserinfrastruktur ist. Mit diesem Engagement würden die Beteiligten von Komm.Pakt.Net nicht nur ihren ursprünglichen Gründungsgedanken verfolgen. Sie könnten damit auch noch schlagkräftiger für gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sorgen und damit zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Raumschaft beitragen.

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig Bürgermeister Teichmann der Beteiligung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der geplanten OEW Breitband GmbH, vorbehaltlich deren Gründung, zustimmen.

 

TOP 11: Verschiedenes

  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde nach dem aktuellen Stand der Gründung eines Fördervereins für das Freibad gefragt.

Planungen hierzu laufen von Seiten der Verwaltung.

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 19. Mai 2021 statt.

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