Logo Gemeinde Allmendingen
Suche
18.12.2019

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 18.12.2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

 

  1. Änderung der Tagesordnung:
    TOP 2 „Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schelmenegert“ in Ennahofen nach § 13b BauGB und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ und TOP 3 „Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Südblick“ in Weilersteußlingen nach § 13b BauGB und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ werden nach hinten verlegt.

 

  1. Bürgermeister Teichmann gibt folgendes bekannt:
  • Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt nach Mitteilung des Finanzamts Stuttgart für das 4. Quartal 2019 623.830,52 €. Damit verrechnet wird die Gewerbesteuerumlage 4. Quartal 2019 in Höhe von 106.908,69 €. Der Erstattungsbetrag beträgt somit 516.921,83 €.
  • Die Finanzzuweisungen für das 4. Quartal 2019 belaufen sich nach Mitteilung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis auf 26.748,20 € bzw. der Umsatzsteueranteil 4. Quartal 2019 auf 84,635,50 €. Damit verrechnet wird die Kreisumlage in Höhe von 458.478,60 €. Der Erstattungsbetrag beträgt somit 347.094,90 €.
  • Die Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen erhält nach Mitteilung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis für das 4. Quartal 2019 eine Zuweisung bezüglich der Gemeindeverbindungsstraßen Allmendingen-Altheim in Höhe von 5.880 €.
  • Die Naturschutztage 2019 waren ein voller Erfolg. Es wurden insgesamt 1.874 Arbeitsstunden geleistet, ein Plus von ca. 600 Stunden gegenüber dem Vorjahr. Auch neue Vereine haben sich an der Aktion beteiligt. Damit haben die Vereine wieder einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz 2019 geleistet. Die Ausschüttung an die Vereine beläuft sich auf insgesamt 9.939,- €.
  • Die Eurofins Institut Jäger GmbH führte am 19.06.2019 eine Radionukliduntersuchung im Waldfreibad Allmendingen und in der Schule Weilersteußlingen durch. Es lagen keine Beanstandungen vor.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Allmendingen zur Gesamtfortschreitung des Regionalplans Donau-Iller; Empfehlungsbeschluss für den gemeinsamen Ausschuss

Die Gemeinde Allmendingen wurde vom Regionalverband Donau-Iller im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller angehört und räumte die Möglichkeit zu einer Stellungnahme ein. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil des Regionalplans die Raumstruktur- und Raumnutzungskarten sowie der Umweltbericht. Diese Unterlagen stehen allgemein zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung.de zur Verfügung.

Der Regionalplan Donau-Iller ist ein mittelfristiges Entwicklungskonzept. Er formuliert Planziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Gebietsscharfe Festlegungen erfolgen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Allgemeine Grundsätze sowie Grundsätze zu den Bereichen ländlicher Raum, Kleinzentren, Naturschutz und Landschaftspflege, Land- und Forstwirtschaft, Wasservorkommen, vorbeugender Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung, Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und zur Sicherung von Rohstoffen sowie Schienenverkehr sollen definiert werden.

Der Gemeinderat erhob keine Bedenken gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller unter der Prämisse, dass die schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung, Umwelt, Natur- und Wasserschutz eine hohe Priorität beigemessen wird und der Produktionsstandort Allmendingen auch in der Zukunft wirtschaftlich betrieben wird.

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schelmenegert“ in Ennahofen nach § 13b BauGB und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Ennahofen sollen mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer wohnbaulichen Nutzung im Anschluss an die südlich angrenzenden bebauten Grundstücke Nr. 96 und 97 ermöglicht werden. Die Grundstücksbereiche sind teilweise mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut, planungsrechtlich jedoch dem Außenbereich zuzuordnen.

Der Planbereich schließt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der bereits durch die Wohnnutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist, an. Sowohl südlich wie auch östlich erfolgte im angrenzenden Bereich die Wohnbauentwicklung des Teilorts, so dass die vorliegende Fläche mit einer angemessenen Randeingrünung auch siedlungsstrukturell organisch in den Siedlungsbestand einbezogen werden kann. Mit einer maßvollen und maßstabsgerechten Flächenentwicklung soll der vorhandenen Nachfrage nach Wohnbauplätzen im Teilort nachgekommen werden.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand des Teilorts Ennahofen, im Dreieck zwischen Ennostraße/K7333 – Galgenweg – Feldweg Flurstück Nr. 92; die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,58 ha.

 

 

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan wird zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften auf der Grundlage des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. Somit gelten die Reglungen des beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) entsprechend.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Für den im beigefügten Abgrenzungsplan dargestellten räumlichen Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan zusammen mit einer Satzung über Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO aufgestellt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB als Bebauungsplan des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
  1. Die frühzeitige Beteiligung soll durchgeführt werden. Hierzu sollen die erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen.

 

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Südblick „ in Weilersteußlingen nach § 13b BauGB und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Sachverhalt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans “Südblick“ in Weilersteußlingen beabsichtigt die Gemeinde Allmendingen auf bisher unbebauten Flächen am südlichen Siedlungsrand eine Wohnbauflächenergänzung zu realisieren. Die Flächen stellen das letzte Flächenpotenzial zur wohnbaulichen Entwicklung des Teilorts im gültigen Flächennutzungsplan dar. Das Plangebiet schließt an die bestehende Ortslage an, so dass die vorliegende Fläche auch siedlungsstrukturell organisch in den Siedlungsbestand einbezogen werden kann.

Mit einer maßvollen und maßstabsgerechten Flächenentwicklung soll der vorhandenen Nachfrage nach Wohnbauplätzen im Teilort nachgekommen werden.

Um der Nachfrage aus Weilersteußlingen und damit der Eigenentwicklung des Teilorts Rechnung zu tragen, soll die im Flächennutzungsplan 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim bereits als geplante Wohnbaufläche dargestellte Fläche planungsrechtlich durch die Aufstellung des Bebauungsplans gesichert werden.

Ziel ist die Realisierung von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser, die in der vorhandenen Maßstäblichkeit des Orts den südlichen Ortsrand bilden.

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Teilorts Weilersteußlingen, angrenzend an die Wohnbebauung südlich der Steißlinger Straße, vom Luckeweg nach Osten sowie angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen im Süden und Osten; die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,25 ha.

Im Rahmen eines städtebaulichen Erschließungskonzepts wurde eine verkehrsarme und flächensparende Erschließungsstruktur in Alternativen entwickelt. Es können voraussichtlich 14 bis 18 Wohnbaurundstücke realisiert werden.

Der Bebauungsplan wird zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften auf der Grundlage des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. Somit gelten die Reglungen des beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) entsprechend.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Für den im beigefügten Abgrenzungsplan dargestellten räumlichen Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan zusammen mit einer Satzung über Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO aufgestellt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB als Bebauungsplan des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
  2. Das städtebauliche Erschließungskonzept in Alternativen wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung soll durchgeführt werden. Hierzu sollen die erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen.

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Absichtserklärung zur Errichtung eines interkommunalen Schafhofs zwischen der Stadt Ehingen, der Stadt Schelklingen und der Gemeinde Allmendingen

Die Stadt Schelklingen, die Gemeinde Allmendingen und die Stadt Ehingen beabsichtigen zur Aufrechterhaltung der Schafhaltung vornehmlich für die kommunalen Schafweideflächen gemeinsam einen interkommunalen Schafhof zu errichten.

Dieser Schafhof soll als sogenannter Sommerstall errichtet werden und dazu beitragen, die genannten Flächen in einem naturschutzfachlich hochwertigen Zustand zu halten, darüber hinaus einen aktiven Biotopverbund durch die Schafherde zu sozial verträglichen Konditionen für den Schafweidepächter zu ermöglichen und die Beweidung dieser besonderen Kultur- und Naturlandschaft mit Schafen zu sichern.

Der Gemeinderat erklärte einstimmig seine Absicht, gemeinsam mit den Städten Ehingen und Schelklingen einen interkommunalen Schafstall errichten zu wollen und bewilligte eine Planungsrate in Höhe von 3.000 € für das Haushaltsjahr 2020. Zudem wurde die Verwaltung mit der Suche für einen möglichen Standort und der Abstimmung mit den weiteren Beteiligten hinsichtlich der vertraglichen Rahmenbedingungen beauftragt.


TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zu einer Videoüberwachung der GMS und Grundschule Allmendingen

Bürgermeister Teichmann berichtete, dass trotz intensiver Bemühungen, z.B. einer ausreichender Beleuchtung, der Durchführung von sporadischen Kontrollen, einer Bestreifung durch die Polizei und der Berichterstattung in der Presse die Verwüstungen im Schulhofbereich dramatisch mehr geworden sind. Neben Einbrüchen und Vandalismus wurden an den erst vor kurzem aufgestellten Soccer-Court-Toren die Netze zerschnitten, Feuerstellen nahe der Fassade angezündet und Glasflaschen bewusst zerstört, so dass sich die Glasscherben weit verteilten.

Zum Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere der Schulkinder und zur Vermeidung von weiteren Sachbeschädigungen beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung mit der Grundlagenschaffung einer Videoüberwachung an der Grund- und Gemeinschaftsschule.

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden sechs Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:

  • Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zur Bühne im Bereich Hauptstraße
  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Ennahofen
  • Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern und zwei Doppelhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage im Bereich Bahnhofstraße
  • Neubau Kantine, Sozialgebäude und Parkplätze im Bereich Fabrikstraße
  • Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Praxis und Garage im Bereich Finstergasse
  • Neubau einer Werkhalle zur Metallverarbeitung mit Büroräumen und Betriebsleiterwohnung im Bereich Zeppelinstraße

Im Weiteren wurde das Gremium über eine Änderung von Werbeanlagen im Bereich Marienstraße informiert.

 

TOP 8: Beschluss über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes für das Jahr 2020

Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes für das Jahr 2020 wurde einstimmig auf 1,42 € festgelegt.

 

TOP 9: Beratung und Grundsatzbeschlussfassung Neuregelung des Gutachterausschusswesens im Alb-Donau-Kreis

2017 waren in Deutschland insgesamt ca. 1.380 Gutachterausschüsse eingerichtet – 900 davon in Baden-Württemberg.

Die neue Gutachterausschussverordnung ist am 11. Oktober 2017 in Kraft getreten. Sie sieht vor, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens nach wie vor in kommunaler Verantwortung bei den Kommunen anzusiedeln. Dabei sollen leistungsfähige Einheiten für die Ermittlung der Grundstücksmarktdaten gebildet werden. Die „Leistungsfähigkeit“ soll dabei an der Zahl der auswertbaren Kauffälle gemessen werden; als Richtgröße ist eine Zahl von 1.000 Kauffällen genannt.

Nach groben Schätzungen ist im Alb-Donau-Kreis insgesamt von einer Größenordnung von rund 2.000 bis 2.300 Kauffälle auszugehen. Dies bedeutet, dass keine Kommune künftig allein einen Gutachterausschuss bilden kann; alle Kommunen sind auf eine interkommunale Zusammenarbeit angewiesen.

Es ist vorgesehen, im Alb-Donau-Kreis auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Gutachterausschuss einzurichten.

Für die Zusammensetzung des künftigen Gutachterausschusses sieht ein Vorschlag vor, die ehrenamtlichen Mitglieder regional im Landkreis analog zu den zehn Wahlkreisen bei der Kreistagswahl zu verteilen. Über die regionale Verteilung bleibt somit der regionale Bezug erhalten.

In verschiedenen Besprechungen einer Projektgruppe von Gemeindevertretern wurde zwischenzeitlich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet. Im Kern sieht die Vereinbarung vor, dass die Aufgabe des Gutachterausschusswesens zum 01.02.2021 auf die Stadt Ehingen übertragen wird. Für die einzelne Gemeinde bedeutet dies, dass die Amtszeit des seitherigen Gutachterausschusses zum 31.01.2021 enden wird.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung alle Voraussetzungen für einen gemeinsamen Gutachterausschuss für den Alb-Donau-Kreis zum 01.02.2021 zu schaffen.

 

TOP 10: Beratung und Beschlussfassung zur Förderantragsstellung für das Feuerwehrhaus auf den Lutherischen Bergen

Unter Begleitung von zahlreichen Kameraden der Feuerwehr stellte der beauftragte Architekt einen Vorentwurf des künftigen Feuerwehrhauses auf den Luthrischen Bergen vor. Ziel der Planung ist ein funktionales Gebäude mit optimalen Abläufen unter Beachtung der entsprechenden Richtlinien.

Bürgermeister Teichmann gratulierte Architekt Thomas Ott für den gelungenen Vorentwurf und sprach Gesamtkommandant Patrick Fähnle und seinem Stellvertreter Thomas Baur sein Kompliment für deren Unterstützung aus.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung einen Förderantrag zur Erstellung des Feuerwehrgerätehauses auf den Luthrischen Bergen zu erstellen und die Umsetzung weiter zu verfolgen.

 

TOP 11: Verschiedenes

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 29. Januar 2020 statt.
  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Schulbusverbindung vom Hochsträß nach Allmendingen weiterhin zu zum Teil deutlichen Verspätungen kommt. Die Betroffenen werden darum gebeten, ihre Beschwerden schriftlich einzureichen.

Öffentliche Dokumente

Anmeldung

Notdienste & Barrierefreiheit