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24.11.2021

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 24.11.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Im Rahmen des 40-jährige Jubiläums 2020 zur Partnerschaft mit Querqueville soll 2022 eine Feier nachgeholt werden. Zu diesem Anlass werden noch Gastfamilien gesucht.
  • Momentan herrscht im Alb-Donau-Kreis eine angespannte Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie. Auch die Gemeinde Allmendingen ist derzeit stark betroffen. Aktuell wurden 67 Personen (Stand 24.11.) positiv auf das Corona-Virus getestet und befinden sich daher in häuslicher Quarantäne.
  • Ab dem 29. November ist das Rathaus für Besucher wieder nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.
  • An den diesjährigen Naturschutztagen haben insgesamt 16 Vereine, 311 Erwachsene und 73 Jugendliche teilgenommen. Von den Teilnehmern wurden beeindruckende 2.367 Arbeitsstunden erbracht. Bürgermeister Teichmann dankt den Helfern für ihren wesentlichen Einsatz zum Naturschutz.
  • Bezüglich der Vergabe von einem Bauplatzgrundstück in Schwörzkirch, Stegäckerstraße 26, wurden die Interessenten über ihren Listenplatz informiert.

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung

Die Erträge der Freiherr von Freyberg´sche Stiftung konnten einen Überschuss von 1.979,41 € erwirtschaften. Gemäß Stiftungssatzung werden 20% der Kapitalerträge dem Stiftungskapital zugeführt und die restlichen Erträgnisse zu Weihnachten an alte Bürger Allmendingens und Altheim verteilt.

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung darf eine Ausschüttung nur nach Vorlage der Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, die Einwilligungserklärung, welche im Mitteilungsblatt abgedruckt ist, im Rathaus abzugeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen beschloss an die Bürger Allmendingens und Altheim ab 86 Jahren einen Betrag in Höhe von 15,00 € zu verteilen. Daraus ergibt sich ein Gesamtverteilungsbetrag in Höhe von 1.455,00 €.

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Allmendingen

Revierförster Bierer und Herr Dr. Duvenhorst, Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Forst, Naturschutz haben einen Rückblick auf das Jahr 2021 in der Waldbewirtschaftung des Gemeindewalds gegeben und das voraussichtliche Jahresergebnis 2021 vorgestellt. Darüber hinaus wurde der Betriebsplan 2022 zur Bewirtschaftung des Gemeindewalds vorgestellt.

Der Gemeinderat nahm den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Allmendingen zur Kenntnis und stimmte diesem einstimmig zu.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Betriebssatzung Wasserversorgung Allmendingen

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Betriebssatzung der Wasserversorgung Allmendingen zu.

 

TOP 5: Vergabe von Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass auf die durchgeführte Ausschreibung zur Vergabe der Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau kein Angebot bei der Verwaltung einging.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden sieben Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:

  • Einbau einer Heizzentrale in die bestehende Scheuer im Bereich Hauptstraße in Allmendingen
  • Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses im Bereich Härtleweg in Schwörzkirch
  • Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Bereich Hauptstraße in Allmendingen
  • Auffüllung eines landwirtschaftlichen Flurstücks im Bereich Hausen
  • Errichtung einer Hofbiogasanlage zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdünger im Bereich Haldeweg in Weilersteußlingen
  • Einbau eines Hofladens in bestehender Remise im Bereich Finstergasse in Allmendingen
  • Errichtung einer Hofbiogasanlage zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdünger im Bereich Grieß in Hausen

Des Weiteren wurde eine Kniestockerhöhung sowie der Dachausbau an einem bestehenden Wohnhaus im Bereich Hauptstraße in Allmendingen im Kenntnisgabeverfahren angezeigt.

 

TOP 7: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schelmenegert“ in Ennahofen

  1. a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
  2. b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften am nordöstlichen Ortsrand des Teilorts Ennahofen gefasst. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen.

In der Gemeinratssitzung am 14.04.2021 wurde der Entwurf für den Teilgeltungsbereich des Flst. Nr. 93 zum Bebauungsplan „Schelmenegert“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 17.05.2021 bis 18.06.2021 statt. Parallel wurde auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

Über die eingegangenen Anregungen ist vom Gemeinderat wiederum in einem Abwägungsprozess zu beraten und zu entscheiden. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Nach der Abwägung können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen­einander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Abwägungstabelle vom 15.11.2021 dargestellt beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „Schelmenegert“ i.d.F. vom 15.11.2021 wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 15.11.2021 werden nach § 74 LBO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung i.d.F. vom 15.11.2021 wird gebilligt.
  5. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird bekannt gemacht und tritt mit dieser in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

TOP 8: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bei den Obstgärten“ in Allmendingen – Beratung und Entwurfsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 14.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften “Bei den Obstgärten “ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bei den Obstgärten“ beabsichtigt die Gemeinde Allmendingen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Wiedernutzbarmachung des Planbereichs zu schaffen. Ziel ist die geordnete Entwicklung ungenutzter brachliegender Flächen im Innenbereich als Maßnahme der Innenentwicklung.

Auf Grundlage eines Auswahlverfahren liegt ein entsprechendes Bebauungskonzept vor, das dem gemeindlichen Ziel der innerörtlichen Nachverdichtung entspricht und der Wohnraumschaffung dient.

Mittlerweile wurden aufgrund paralleler Planungen die schalltechnischen Rahmenbedingungen und Anforderungen konkretisiert. Neben den Lärmimmissionen aus der östlich zum Plangebiet verlaufenden Bundesstraße ist das Industriegleis der Fa. Schwenk Zement in die Betrachtung einbezogen worden. Die schalltechnischen Anforderungen, die mit Festsetzung der Lärmpegelbereiche auf Ebene des Bebauungsplans definiert werden, können durch abgestimmte Maßnahmen auf Objektebene entsprechend umgesetzt werden, so dass keine weitergehende Lärmkonflikte zu erwarten sind.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung mit Stand vom 15.11.2021 und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

TOP 9: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Von der CDU-Fraktion wurde ein Antrag gestellt, über die Grünabfallsammelstelle in Ennahofen erneut zu beraten.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde die unterbleibende Veröffentlichung von amtlichen Nachrichten wie Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle im Mitteilungsblatt bemängelt.

Bürgermeister Teichmann erklärte, dass aufgrund der Datenschutzgrundverordnung eine Zustimmung der Betroffenen zur Veröffentlichung abgegeben werden muss. Dies erfolgt oftmals nicht.

  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde die Anregung vorgetragen, das Bürgerbüro in die Räumlichkeiten des Bürgerhauses zu verlegen.

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass die Thematik bereits im Technischen Ausschusses beraten wurde.

  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 22. Dezember 2021 statt.

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