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30.01.2019

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 30.01.2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

Top 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Die Gemeinde erhält im Rahmen der Finanzzuweisung 2018 einen Umsatzsteu­eranteil in Höhe von 75.737,51 €. Dagegen muss die Gemeinde 7.212,76 € an Gewerbesteuerumlage abführen. Die Höhe der Finanzzuwei­sung 2018 beträgt somit 68.524,75 €.
  • Ab 01. Januar 2019 übernimmt beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis Frau Astrid Köpf die Leitung des Fachbereich Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
  • Die Firma Ehinger Energie wird die 4. Teilzahlung der Konzessionsabgabe 2018 in Höhe von 7.000 € überwiesen.
  • Das Eurofins Institut Jäger, Weingarten hat im Dezember 2018 routinemäßig wieder umfangreiche Wasseruntersuchungen an Entnahmestellen in All­mendingen und den Ortsteilen durchgeführt. Bei den Untersuchungen gab es keine Auffälligkeiten. Alle untersuchten Proben waren nach der derzeit gülti­gen Trinkwasserverordnung mikrobiologisch einwandfrei. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind eingehalten.

 

Top 2: Geänderter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bahnhof­straße“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße“, Gemarkung Allmendingen und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften östlich der Bahnhofsstraße gefasst. Auf Grundlage alternativer Erschließungsskizzen umfasst der Geltungsbereich bisher die Grundstücke Flst.-Nr. 24/1, 18, 92/1, 92/3, 93 und Teilflächen von Flst.-Nr. 93, 85/1, 89/1. Aufgrund von Mitteilungen von einzelnen Grundstückseigentümern ist die Verfügbarkeit für eine städtebauliche Entwicklung im Sinne der gewünschten Innenentwicklung absehbar nicht gegeben. Um dennoch möglichst zeitnah eine Umsetzung der gemeindeeigenen Grundstücke zu ermöglichen, soll ein reduzierter Umgriff als geänderter Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung abgetrennt werden. Hierzu ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.

Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, einen Teilbereich aus dem Geltungsbe­reich des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ abzutrennen und hierfür einen Bebau­ungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und den nach Abtrennungsbeschluss gefassten Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben sowie die frühzeitige Bür­gerbeteiligung durchzuführen.

 

Top 3: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gesamtgewerbegebiet Rie­däcker“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gesamtgewerbe­gebiet Riedäcker“, Gemarkung Allmendingen

Das Gewerbegebiet Riedäcker hat sich mit einer sehr guten Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 492 als Gewerbestandort etabliert. Mit der Aufstellung von insgesamt drei Bebauungsplänen, “Gewerbegebiet Riedäcker“, “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd“ und der Erweiterung “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd, 1. Änderung“ ist der Gesamtbereich zeitlich aufeinanderfolgend planungsrechtlich entwickelt und mittlerweile nahezu aufgesiedelt. Bereits im “Flächennutzungsplan 2015“ aus dem Jahr 2000 sind sowohl die Gewerbebauflächen des Bebauungsplangeltungsbe­reichs wie auch geplante Wohnbauflächen westlich des Geltungsbereichs dargestellt. Das Nebeneinander der gewerblichen Gebietsentwicklung war im Zuge der Bauleit­planung und auch im Rahmen der immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksich­tigen. Die Gemeinde wird die im Flächennutzungsplan ausgewiesene geplante Wohnbaufläche “Allmendingen-Süd“ entwickeln. Die Ge­meinde plant dort ein Angebot unterschiedlicher Wohnbaugrundstücke. Zur Konflikt­vermeidung sowie zur Steuerung einer verträglichen Gebietsentwicklung im Gel­tungsbereich selbst und in Abstimmung mit der geplanten Wohnbauentwicklung westlich der Bahntrasse ist eine Konkretisierung der zuzulassenden Emissionssitua­tion erforderlich. Hierzu sollen für das Gesamtgewerbegebiet über eine Geräusch­kontingentierung abgestimmte Anforderungen definiert werden. Hierzu ist die Über­planung des Gesamtgebiets erforderlich.

 

Des Weiteren haben sich die Betriebs- und Produktionsformen im gewerblichen Sektor verändert und zudem ist eine immer weiterführende Differenzierung in Vertriebs- und Handelsformen festzustellen. Die Gemeinde sieht es daher als erforderlich an, die Einzelhandelsentwicklung in den Gewerbegebieten im Rahmen ihrer Planungshoheit abschließend zu steuern und damit die auf Grundlage ihres Einzelhandelskonzepts festgelegten stadtentwicklungspolitischen Ziele auch planungsrechtlich gesamtgebietsbezogen umzusetzen.

Im Aufstellungsverfahren soll zudem im Geltungsbereich des Gesamtgewerbegebiets eine einheitliche Steuerung zur Zulässigkeit von Werbeanlagen geprüft und gegebenenfalls ergänzend zur Werbeanlagensatzung im Rahmen der aufzu­stellenden Satzung über örtliche Bauvorschriften einheitlich festgesetzt werden. Innerhalb des Geltungsbereichs erfolgt mit der Gesamtüberplanung eine Aktualisie­rung auf die aktuellen Gesetzesgrundlagen unter einheitlicher Anwendung der BauNVO 2017. Es wird davon derzeit davon ausgegangen, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen zu überführen.

Der Gemeinderat hat insoweit die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung der städtebaulichen Gemeindeentwicklung bezüglich der Gewerbeflächen in Ab­stimmung mit der weiteren Wohnbauentwicklung beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Top 4: Veränderungssperre über den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“, Gemarkung Allmendingen

Mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan “Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ wird ein Verfahren eingeleitet, die gewerbliche Gebietsentwicklung durch den Bebauungsplan für den gesamten Geltungsbereich einheitlich zu steuern und damit die gemeindliche Gebietsentwicklung auch im Umfeld zu sichern. Aufgrund der Entwicklungsdynamik im gewerblichen Sektor innerhalb der Bestandsituation ist mit Anträgen weiterer Vorhaben zu rechnen.

Es ist für die Gemeinde daher erforderlich, die Umsetzung ihrer gesamträumlichen Ziele u.a. durch eine abgestimmte Lärmschutzkonzeption zu sichern und diese im aufzustellenden Bebauungsplan zu verankern. Dies wird mit dem Instrument der Veränderungssperre abgesichert.

Die Veränderungssperre dient bis zur Rechtskraft des künftigen Bebauungsplans der Sicherung der Planungsziele und widerstrebenden Entwicklungen entgegenzuwirken.

Der Gemeinderat hat eine Veränderungssperre für den Planbereich des künftigen Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

 

Top 5: Einziehung Feldweg Flst. Nr. 375, Gemarkung Ennahofen

Der Gemeinderat stimmte der Einziehung des Feldwegs Flst. Nr. 375, Gemarkung Ennahofen gemäß § 7 Straßengesetz zu.

 

Top 6: Einziehung Teilfläche Feld-/Waldweg Flst. Nr. 1368, Gemarkung All­mendingen – Widmung neuer Feld-/Waldweg in Verlängerung des best. Feld­wegs Flst. Nr. 1320, Gemarkung Heufelden bis zum Anschluss an best. Feld-/Waldweg

Der Gemeinderat stimmte der Einziehung einer Teilfläche des Feldweg Flurstück Nr. 1368, Heilenberg, Gemarkung Allmendingen ab Beginn des Abbaugebiets bis zur Gemarkungsgrenze Allmendingen/Altheim gemäß § 7 Straßengesetz und der Wid­mung des durch die Firma Schwenk Zement neu herzustellenden Feldwegs ab Be­ginn des Abbaugebiets bis zum Anschluss an den bestehenden Feldweg Flurstück Nr. 1320, Aschenbach, Gemarkung Heufelden gemäß § 5 Straßengesetz zu.


Top 7: Einziehung Teilfläche von Feldweg Flst. Nr. 162/neu Flst. Nr. 162/1, Ge­markung Ennahofen

Der Gemeinderat stimmte der Einziehung des Flst. Nr. 162/1, Gemarkung Ennahofen gemäß § 7 Straßengesetz zu.

 

Top 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden insgesamt acht Baugesuche vorgestellt und beraten; das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils  erteilt:

  • Nutzungsänderung eines bestehenden Lagerschuppens und einer bestehen­den Werkstatt in Allmendingen, Bereich Mühlgasse
  • Bauvoranfrage betr. der Ausweisung von Baufläche für Wohnhäuser in Grötzin­gen
  • Sanierung eines bestehenden Wohnhauses mit Dachgeschossausbau und Er­richtung eines Carports mit 2 Stellplätzen in Allmendingen, Bereich Haupt­straße
  • Geänderte Ausführung einer Garage in Allmendingen, Bereich Südring
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Allmendingen, Bereich Weiher­säge
  • Neubau eines Einfamilienhauses und Einliegerwohnung mit Garage und Car­port in Allmendingen, Bereich Weihersäge
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteraum in All­mendingen, Bereich Bahnhofstraße
  • Erstellung von Getreidesilos und Umnutzung von Hallenbereichen in Allmendin­gen, Bereich Carl-Benz-Straße

 

 

Top 9: Feststellung der Jahresrechnung 2017 für die Gemeinde Allmendingen, Rechenschaftsbericht

Der Rechnungsabschluss des Haushaltsjahrs 2017 ergibt ein Gesamtvolumen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts in Höhe von 18.137.422,98 €. Das Gesamt­volumen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts hat sich gegenüber dem Vor­jahr um 8,6 % erhöht. Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushalts ist mit 4.715.514,50 € ist um 38,9 % höher als im Vorjahr. Die positive Entwicklung im Ver­waltungshaushalt ermöglicht eine Zuführung an den Vermögenshaushalt, die den Planansatz von 2.317.820 € um 44 % übersteigt.

Das Rechnungsergebnis führt zu einer gesetzeskonformen Zuführung des Verwal­tungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von 3.346.975,66 €. Die er­höhte Zuführungsrate bewirkt eine rechnerische Verbesserung um 1.029.155,66 €. Die Mindestzuführung gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverord­nung (GemHVO) in Höhe der Kreditbeschaffungskosten und der ordentlichen Tilgung der Kredite wurde um 3.027.708,43 € übertroffen. Dies entspricht einer Nettoinvestiti­onsrate von 677,95 € pro Einwohner. Im Vorjahr waren dies 490,67 € pro Einwohner. Der Schuldenstand zum 31.12.2017 liegt bei Ausschöpfung aller Kreditermächtigun­gen bei 3.612.461,82 €.

 

Die im Haushaltsjahr 2017 geplanten Investitionsvorhaben konnten nicht alle voll­ständig umgesetzt werden. Dies ist überwiegend von der Anzahl und dem Umfang der Projekte abhängig, die nahezu gleichzeitig zu überwachen und umzusetzen sind. Hier ist die Verwaltung mit der Umsetzung der Investitionsvorhaben an der Kapazi­tätsgrenze angelangt. Daher müssen sehr viele Finanzmittel ins Folgejahr übertragen werden. Zukünftig sollte die Bedeutung und Dringlichkeit der einzelnen Investitions­vorhaben mit deren Folgekosten im Gesamtkontext nachhaltig abgewägt werden, und das Augenmerk verstärkt auf die Erfüllung der notwendigen Pflichtaufgaben ge­legt werden. Die Beschränkung auf wenige und nachhaltige Investitionsvorhaben, dient auch dem Ziel, den vom Gemeinderat beschlossenen Konsolidierungskurs weiterhin beizubehalten.

 

Top 10: Feststellung der Jahresrechnung 2017 für die Wasserversorgung All­mendingen, Lagebericht

Die Wasserversorgung hat das Ziel keine Gewinne zu erwirtschaften und kostenneut­ral zu arbeiten. Das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2017 verschlechterte sich im Vergleich zur Planung von 0 € auf 47.969,64 € Verlust. Die Menge des ver­kauften Wassers lag rund 35.600 m³ über der Menge aus der Planung für das Wirt­schaftsjahr 2017. Bei den Grundgebühren wurden 4.755,36 € weniger als geplant eingenommen. Insgesamt wurde bei den Verkaufserlösen aus Trinkwasserabgabe rund 38.000,- € mehr eingenommen. Auf der Ausgabeseite fielen dagegen Mehraufwendungen für Bauhofeinsätze aufgrund der Unterhaltung des Wasserrohrnetzes (Wasserrohrbrüche) und wesentlich höherer  Materialaufwand mit rund 54.700,- € ins Gewicht.

Der Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 führt damit zu einem Jahresverlust in Höhe von 47.969,64 €. Der fortgeschriebene bilanzielle Verlust aus den Vorjahren liegt in der Bilanz zum 01.01.2017 bei 164.615,16 €. Zum 31.12.2017 ergibt sich ein fortgeschriebener bilanzieller Verlust von insgesamt 212.584,80 €, der auf die künftigen Wirtschaftsjahre vorgetragen wird. Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge steigen zum Jahresende 2017 auf insgesamt 310.998,- € an.

Im Haushaltsjahr 2017 wurden Investitionen für die Leitungsnetze in Höhe von insgesamt 78.743,05 € vorgenommen.

In den kommenden Jahren werden die beiden noch verbleibenden Teilorte Schwörzkirch und Pfraunstetten an die Kläranlage der Stadt Ehingen angeschlossen.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Allmendingen wird in diesem Zusammenhang erhebliche Investitionen vornehmen müssen.

Eine notwendige Erhöhung der Gebühr für den Bezug von Trinkwasser ist mit Wir­kung zum 01.01.2018 umgesetzt worden.

 

Top 11: Sachstandsbericht zur Einführung des „Neuen Kommunalen Haus­halts- und Rechnungswesen (NKHR) mit Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2017 den Grundsatzbeschluss zur Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)“ zum 01.01.2020 gefasst.

Die grundlegenden Entscheidungen und strategische Ausrichtung, welche untrennbar mit der Einführung des Projekts NHKR verbunden sind und für die Ge­meinde inhaltlich und wirtschaftlich von großer Bedeutung, wurden von der Verwal­tung vorgetragen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der von der  Verwaltung vor­geschlagenen weiteren Vorgehensweise  zu.

 

Top 12: Feststellung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorischer Zinssatz) ab 01.01.2019

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem von der Verwaltung vorgeschlagenen kal­kulatorischen Zinssatzes für 2019 von 1,65% zu. Dieser lag im Jahr 2018 noch bei 1,85%.

 

Top 13: Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 27.02.2019 statt.

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