Sitzungsbericht
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 01.04.2020
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Beteiligung der Gemeinde Allmendingen an „EnBW vernetzt“
Die EnBW bietet aktuell Gemeinden an, sich finanziell am Verteilnetz zu beteiligen. Das Verteilnetz gehört der EnBW-Tochter Netze BW GmbH. Dazu bietet die EnBW Gemeinden einen Anteil an einer Beteiligungsgesellschaft an, die die kommunalen Anteile bündeln soll. Teilnahmeberechtigt sind ca. die Hälfte der 1101 Kommunen im Land. Dazu können Kommunen Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft, der „Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ erwerben, in der die kommunalen Anteile gebündelt werden. Die Beteiligungsgesellschaft hält die oben genannten Anteile von maximal 24,9% an der Netze BW. Es handelt sich also um eine mittelbare Beteiligung.
Die sogenannte Konzession wird in der Regel alle 20 Jahre von einer Gemeinde ausgeschrieben. Der in der Ausschreibung ausgewählte Netzbetreiber übernimmt das Strom- oder Gasnetz und bezahlt jährliche Konzessionsabgabe.
Kommunen haben die Möglichkeit, die Höhe ihrer Beteiligung individuell zu gestalten. Der Mindestbetrag für die Anlage beläuft sich pro Kommune auf 200.000 Euro. Die maximale Beteiligungshöhe einer Kommune wird über einen Verteilungsschlüssel ermittelt. Um eine faire Verteilung der Anteile zu gewährleisten, werden folgende Kriterien, zu je 50% berücksichtigt.
– Einwohnerzahl der Kommune
– Abgesetzte Energiemenge im jeweiligen örtlichen Strom- und /oder Gasverteilnetz der Netze BW.
Die max. Beteiligungshöhe der Gemeinde Allmendingen beträgt 870.000 Euro. Die Gemeinde hat zudem die Möglichkeit, maximal doppelt so viele Kommanditanteile zu erwerben, wie ihr nach dem Verteilungsschlüssel zustehen. Die kommunale Beteiligungsgesellschaft erhält bis zum 31. Dezember 2024 eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent, bezogen auf den Ankaufspreis der erworbenen Anteile. Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt, eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Der Gemeinderat stimmte nach ausführlicher und kontroverser Diskussion mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgendem Beschlussvorschlag zu:
TOP 3: Bekanntgabe der Zuteilung des kommunalen Bauplatzes Nr. 3 in Schwörzkirch, Teilfläche von Flst. 879, Stegäckerstraße und in Allmendingen, Flst. 31/7, Primelweg
Nachdem nicht alle Bewerber die Zuteilung eines Bauplatzes angenommen haben, werden die Bauplätze Stegäcker Nr. 3 in Schwörzkirch sowie Primelweg Flst. 31/7 in Allmendingen im Nachrückverfahren den nachfolgenden Bewerbern zugeteilt:
Bauplatz Stegäcker Nr. 3, Schwörzkirch | ||||
Runzer Thomas, Öpfingen | ||||
Donarski Simon, Schelklingen | ||||
Braun Marius, Erbach | ||||
Bauplatz Flst. 31/7, Primelweg, Allmendingen | ||||
Holzleiter Christian, Ulm | ||||
Donarski Simon, Schelklingen | ||||
Ivacic Andreas, Ehingen | ||||
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung Einziehung Teilfläche Flst. 675/1, Mühlgasse Höhe Brücke über Schmiech/Firma Allgaier Agrarhandel in Allmendingen
Eine Teilfläche von ca. 22 qm des Flst. 675/1, Mühlgasse, Weg Höhe Brücke über die Schmiech/ Firma Allgaier Agrarhandel soll eingezogen werden. Die Teilfläche liegt außerhalb des Brückenbaukörpers und dient ausschließlich der Erschließung eines privaten Firmengeländes.
Der Gemeinderat stimmte der Einziehung einstimmig zu.
TOP 5: Neubesetzung des Gutachterausschusses nach § 192 BauGB
Die Amtszeit des Gutachterausschusses ist nach vier Jahren turnusgemäß abgelaufen; die Mitglieder sind neu zu wählen.
Der Gemeinderat beschloss bei 2 Enthaltungen mehrheitlich folgende Personen als ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim für die Amtszeit vom 01.02.2020 bis voraussichtlich 31.01.2021, spätestens jedoch bis zur Arbeitsfähigkeit des gemeinsamen Gutachterausschusses im Alb-Donau-Kreis zu bestellen:
Herr Leonhard Sontheimer, Allmendingen als Vorsitzenden, sowie als weitere ehrenamtliche Mitglieder Herr Gebhard Dietz, Allmendingen, Herr Wolfgang Fuchs, Allmendingen,
Herr Wolfgang Loosen, Schwörzkirch, Herr Jochen Schaude, Ennahofen und Herr Karl Schrade, Hausen und als Vertreter der Finanzbehörden Nachfolger/in von Frau Marianne Sander im Amt – vorbehaltlich derer/dessen Zustimmung Frau Elke Eibelshäuser (Stellvertreterin)
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ zu. Die Satzungsänderung bezieht sich im Wesentlichen auf die Untersagung entgegen den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen Waffen, Munition oder explosiver Stoffe zu lagern oder mit sich zu führen.
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“ zu. Auch diese Satzungsänderung bezieht sich im Wesentlichen auf die Untersagung entgegen den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen Waffen, Munition oder explosiver Stoffe zu lagern oder mit sich zu führen.
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es wurden zwei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:
TOP 9: Verschiedenes
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