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01.04.2020

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 01.04.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Die vorläufige Festsetzung der vierteljährlichen Vorauszahlung für die Kreisumlage 2020 beträgt nach Mitteilung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis 354.220,- Euro. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden mit den Finanzzuweisungen verrechnet.
  • Die Finanzzuweisung beträgt nach Mitteilung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis für das 1. Quartal 2020 317.452,90 Euro, der Umsatzsteueranteil 1. Quartal 2020 beläuft sich auf 80.322,- Euro bzw. der Umsatzsteueranteil Abschlusszahlung 2019 3.588,99 Euro. Damit verrechnet wird die Kreisumlage in Höhe von 354.220,- Euro. Der Erstattungsbetrag beträgt somit 47.153,89 Euro.
  • Bezüglich der Gemeindeverbindungswege beträgt die Finanzzuweisung nach Mitteilung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis für das 1. Quartal 2020 5.880,- Euro.
  • Die Eurofins Institut Jäger GmbH führte am 10.03.2020 in der Grundschule Weilersteußlingen, Seniorenresidenz Ehinger Straße 2 und in der Turn- und Festhalle Legionellenuntersuchungen durch. Es lagen keine Beanstandungen vor. Bei der Kindertagesstätte Don Bosco musste die Temperatur des Durchlauferhitzers hochgefahren und die Leitung gründlich gespült werden.
  • Die Konzessionsabgabe 2019 durch die Firma Ehinger Energie beträgt insgesamt 14.508,04 Euro.
  • Die 1. Teilzahlung Konzessionsabgabe 2020 durch die Firma Ehinger Energie beläuft sich auf 3627,00 Euro. Damit verrechnet wurde ein Guthaben aus der Jahresabrechnung in Höhe von 1.159,96 Euro.
  • Die Besucherzahl der Homepage lag im Januar 2020 bei insgesamt 14.854 bzw. im Februar bei 14.158 und im März bei 17.179 bzw. 554 Personen/Tag. Insgesamt gab es im 1. Quartal 2020 2.365 Aufrufe des Videos Waldfreibad. Das App-Angebot erfreut sich großer Beliebtheit und weist mit insg. 1328 Nutzern steigende Zahlen auf.

 

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Beteiligung der Gemeinde Allmendingen an „EnBW vernetzt“

Die EnBW bietet aktuell Gemeinden an, sich finanziell am Verteilnetz zu beteiligen. Das Verteilnetz gehört der EnBW-Tochter Netze BW GmbH. Dazu bietet die EnBW Gemeinden einen Anteil an einer Beteiligungsgesellschaft an, die die kommunalen Anteile bündeln soll. Teilnahmeberechtigt sind ca. die Hälfte der 1101 Kommunen im Land. Dazu können Kommunen Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft, der „Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ erwerben, in der die kommunalen Anteile gebündelt werden. Die Beteiligungsgesellschaft hält die oben genannten Anteile von maximal 24,9% an der Netze BW. Es handelt sich also um eine mittelbare Beteiligung.

Die sogenannte Konzession wird in der Regel alle 20 Jahre von einer Gemeinde ausgeschrieben. Der in der Ausschreibung ausgewählte Netzbetreiber übernimmt das Strom- oder Gasnetz und bezahlt jährliche Konzessionsabgabe.

Kommunen haben die Möglichkeit, die Höhe ihrer Beteiligung individuell zu gestalten. Der Mindestbetrag für die Anlage beläuft sich pro Kommune auf 200.000 Euro. Die maximale Beteiligungshöhe einer Kommune wird über einen Verteilungsschlüssel ermittelt. Um eine faire Verteilung der Anteile zu gewährleisten, werden folgende Kriterien, zu je 50% berücksichtigt.

– Einwohnerzahl der Kommune

– Abgesetzte Energiemenge im jeweiligen örtlichen Strom- und /oder Gasverteilnetz der Netze BW.

Die max. Beteiligungshöhe der Gemeinde Allmendingen beträgt 870.000 Euro. Die Gemeinde hat zudem die Möglichkeit, maximal doppelt so viele Kommanditanteile zu erwerben, wie ihr nach dem Verteilungsschlüssel zustehen. Die kommunale Beteiligungsgesellschaft erhält bis zum 31. Dezember 2024 eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent, bezogen auf den Ankaufspreis der erworbenen Anteile. Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt, eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Der Gemeinderat stimmte nach ausführlicher und kontroverser Diskussion mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Die Gemeinde Allmendingen beteiligt sich mit 1,74 Millionen Euro an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG.
  2. Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 berücksichtigt.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Fremdkapitalbeschaffung bis zu 2 Millionen Euro bis zu einem maximalen Zinssatz von 0,5% bei einer Laufzeit von 61 Monaten.
  4. Der Beschluss der Beteiligung der Gemeinde Allmendingen ist im Sinne von § 108 in Verbindung mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung alte Fassung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Vollzug darf erst stattfinden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.

 

 

TOP 3: Bekanntgabe der Zuteilung des kommunalen Bauplatzes Nr. 3 in Schwörzkirch, Teilfläche von Flst. 879, Stegäckerstraße und in Allmendingen, Flst. 31/7, Primelweg

Nachdem nicht alle Bewerber die Zuteilung eines Bauplatzes angenommen haben, werden die Bauplätze Stegäcker Nr. 3 in Schwörzkirch sowie Primelweg Flst. 31/7 in Allmendingen im Nachrückverfahren den nachfolgenden Bewerbern zugeteilt:

Bauplatz Stegäcker Nr. 3, Schwörzkirch
Runzer Thomas, Öpfingen
Donarski Simon, Schelklingen
Braun Marius, Erbach
Bauplatz Flst. 31/7, Primelweg, Allmendingen
Holzleiter Christian, Ulm
Donarski Simon, Schelklingen
Ivacic Andreas, Ehingen

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung Einziehung Teilfläche Flst. 675/1, Mühlgasse Höhe Brücke über Schmiech/Firma Allgaier Agrarhandel in Allmendingen

Eine Teilfläche von ca. 22 qm des Flst. 675/1, Mühlgasse, Weg Höhe Brücke über die Schmiech/ Firma Allgaier Agrarhandel soll eingezogen werden. Die Teilfläche liegt außerhalb des Brückenbaukörpers und dient ausschließlich der Erschließung eines privaten Firmengeländes.

Der Gemeinderat stimmte der Einziehung einstimmig zu.

 

 

TOP 5: Neubesetzung des Gutachterausschusses nach § 192 BauGB

Die Amtszeit des Gutachterausschusses ist nach vier Jahren turnusgemäß abgelaufen; die Mitglieder sind neu zu wählen.

Der Gemeinderat beschloss bei 2 Enthaltungen mehrheitlich folgende Personen als ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Allmendin­gen/Altheim für die Amtszeit vom 01.02.2020 bis voraussichtlich 31.01.2021, spätestens jedoch bis zur Arbeitsfähigkeit des gemeinsamen Gutachteraus­schusses im Alb-Donau-Kreis zu bestellen:

Herr Leonhard Sontheimer, Allmendingen als Vorsitzenden, sowie als weitere ehrenamtliche Mitglieder Herr Gebhard Dietz, Allmendingen, Herr Wolfgang Fuchs, Allmendingen,

Herr Wolfgang Loosen, Schwörzkirch, Herr Jochen Schaude, Ennahofen und Herr Karl Schrade, Hausen und als Vertreter der Finanzbehörden Nachfolger/in von Frau Marianne Sander im Amt – vorbehaltlich derer/dessen Zustimmung Frau Elke Eibelshäuser (Stellvertreterin)

 

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ zu. Die Satzungsänderung bezieht sich im Wesentlichen auf die Untersagung entgegen den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen Waffen, Munition oder explosiver Stoffe zu lagern oder mit sich zu führen.

 

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2, Altheim“ zu. Auch diese Satzungsänderung bezieht sich im Wesentlichen auf die Untersagung entgegen den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen Waffen, Munition oder explosiver Stoffe zu lagern oder mit sich zu führen.

 

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden zwei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:

  • Anbau Maschinenschuppen, Umbau Dach am bestehenden Schuppen und Abbruch von zwei Silos im Bereich Finstergasse
  • Bauvoranfrage – Neubau Wohnhaus mit Garage in Niederhofen

 

 

TOP 9: Verschiedenes

  • Die geplante Gemeinderatsitzung am 22.04.2020 entfällt, die nächste Gemeinderatsitzung findet am 13.05.2020 statt.
  • Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass es bezüglich der aufgrund der aktuellen Situation ausgesprochenen Aufenthaltsverbote bislang zu keinen gravierenden Beanstandungen kam. Er appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten.
  • Nach intensiver Beratung mit dem Gemeinderat legte Bürgermeister Teichmann fest, dass der Recyclinghof sowohl zum Schutz der gemeindlichen Mitarbeiter als auch der Bürgerinnen und Bürger vor einer möglichen Verbreitung des Coronaviruses weiterhin geschlossen bleibt. Nach Ostern erfolgt eine erneute Bewertung der Situation.
  • Die am 16. bzw. 21. April vorgesehene Sperrmüllabfuhr findet wie geplant statt.

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