10.05.2023,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 10.05.2023 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Waldfreibad Allmendingen

Für den Betrieb des Waldfreibades wird noch Personal für die Beckenaufsicht gesucht. Ein entsprechender Aufruf wird im Mitteilungsblatt erscheinen. Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

 

Gutachterausschuss – Verträge

Gemäß der Aufstellung des gemeinsamen Gutachterausschusses wurden im Jahr 2022 insgesamt 70 Verträge im Rahmen von Grundstücksverkäufen geschlossen

 

TOP 2: Aufstellung des Bebauungsplans “Südblick“ in Weilersteußlingen im beschleunigten Verfahren und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Beratung und

  1. Entwurfsbeschluss
  2. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2  BauGB

 

Grundsätzliche Informationen:

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, zur Sicherung der Wohnbauentwicklung im Teilort Weilersteußlingen einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebau­ungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Nach Konkretisierung der Planung er­folgte am 23.11.2022 ein erneuter Aufstellungsbeschluss nach den Anforderungen des be­schleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB mit einem angepassten Geltungsbereich.

Der Bebauungsplan wird zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften auf der Grundlage des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) auf­gestellt. Somit gelten die Reglungen des beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) entspre­chend. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 hat der Gesetzgeber die Anwendung des be­schleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB erneut eröffnet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans “Südblick“ in Weilersteußlingen beabsichtigt die Ge­meinde Allmendingen weiterhin, auf bisher unbebauten Flächen am südlichen Siedlungsrand eine Wohnbauflächenergänzung zu realisieren. Die Flächen stellen das letzte Flächenpotenzial zur wohnbaulichen Entwicklung des Teilorts im gültigen Flächennutzungsplan dar.

Bereits im Jahr 2020 erfolgte vom 03.02.2020 bis 06.03.2020 eine frühzeitige Beteiligung. An­regungen und Hinweise aus dieser Beteiligung wurden geprüft und sind soweit erforderlich in die Planung eingeflossen.

Auf Grundlage des nunmehr abgestimmten Bebauungskonzepts und zugehöriger Erschlie­ßungsplanung wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ent­wickelt. Im nächsten Verfahrensschritt wäre dieser Entwurf vom Gemeinderat nun förmlich zu billigen und dessen öffentliche Auslegung zu beschließen.

Die überplante Streuobstwiese ist aufgrund ihrer Größe nach Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützt (Erhaltung von Streuobstbeständen, §33a NatSchG). Sie darf nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden; Umwandlungen sind vorrangig durch eine Neupflanzung auszugleichen. Hierzu wurde ein Antrag auf Umwandlung des Streu­obstbestands erarbeitet; dieser liegt in den Unterlagen bei.

Das vorgeschlagene Ausgleichskonzept auf Flächen direkt südlich des Plangebiets soll sowohl den Ausgleich des Streuobstbestands wie auch den artenschutzrechtlichen Ausgleich berück­sichtigen.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Südblick“ in der Fassung vom 21.04.2023 wird gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekannt­machung durchzuführen.

 

 

TOP 3: Aufstellungsverfahren Einbeziehungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften „Sommerberg Teil-Flst. Nr. 3221“, Allmendingen-Hausen – Beratung sowie Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Grundsätzliche Informationen:

Am südwestlichen Siedlungsrand von Hausen soll auf dem östlichen Grundstücksteil des Flur­stücks Nr. 3221 eine bauliche Nutzung im Anschluss an die östlich liegenden, bebauten Grund­stücke ermöglicht werden. In Abstimmung mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer soll eine Wohnbaunutzung für Familienangehörige im Sinne der Eigennutzung erfolgen.

Im Teilort Allmendingen-Hausen stagniert seit Jahren die bauliche Entwicklung. Insbesondere aufgrund fehlender Verfügbarkeit geeigneter Flächen für die Gemeinde sowie immissions­rechtlicher Restriktionen durch landwirtschaftliche Geruchsbelastungen konnten keine Bau­grundstücke realisiert werden. Ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren “Südwestlicher Orts­rand“, bereits im Jahr 2006 durchgeführt, konnte nicht abgeschlossen werden.

Mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB soll nunmehr eine Teilfläche des Grundstücks Flurstück-Nummer 3221 aufgrund der städtebaulichen Situa­tion am Südrand Hausens ob Allmendingen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein­bezogen werden. Auf dem Grundstück soll damit eine bauliche Nutzung als Wohnbaunutzung des Grundstücks für Familienangehörige im Anschluss an die östlich der Straße ‘Sommerberg‘ liegenden, bebauten Grundstücke ermöglicht werden.

Am Ostrand wird über der Lage der bestehenden Leitungstrasse eine öffentliche Verkehrs-bzw. Wegefläche festgesetzt; damit kann die Wegeverbindung nach Norden aus der vormali­gen städtebaulichen Konzeption des Bebauungsplans zukünftig gesichert werden.

Mit einem Aufstellungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der Satzung eingeleitet. Mit Billigung des Planentwurfs durch den Gemeinderat kann die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für oben beschriebenen Bereich und Abgrenzung des Geltungsbereichs eine Satzung aufzustellen, um den Teilbereich des Flurstücks Nr. 3221 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen (§ 34 Abs. 4 Nr. 3). Zur Satzung sollen örtliche Bauvorschriften aufgestellt werden.
  2. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf aus Planzeichnung, Textteil (Festsetzungen und Begründung) sowie Anlage der Eingriffs-Ausgleichsbilanz, alle in der Fassung vom 25.04.2023, und beschließt die öffentliche Auslegung.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öf­fentlich bekannt zu machen sowie die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung durchzuführen.

 

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplans “Am Sportplatzweg“ und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Beratung und

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 12 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt

Als mögliche Fläche einer baulichen Innentwicklung wurde die Fläche im Gewann Hinter der Kirche ermittelt.

Der Planbereich wird nach Westen durch den Kindergartenweg, nach Norden durch die Sportplatzflächen, nach Osten durch die Bundesstraße und nach Süden durch Wohnbaugrundstücke begrenzt.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gebietsentwicklung geschaffen werden. Die Planungsziele sind in beigefügtem Erläuterungstext der “Ziele und Zwecke“ dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 203, 203/1, 206, 207, 208, 209, 210/1 und 210/5 jeweils vollständig. Maßgebend ist die Darstellung im Abgrenzungsplan.

Für die Bebauungs- und Erschließungsalternativen sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Erschließung und zum Lärmschutz mit den Fachingenieuren abgestimmt. Im weiteren Verfahren und zur Konkretisierung zum Planentwurf sind vertiefende Untersuchungen erforderlich. Zudem ist die Realisierbarkeit von Stellplätzen und anteiligen Verkehrsflächen innerhalb des anbaufreien Abstandsstreifen zur Bundesstraße mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen.

Mit einem Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zur Planung kann eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden. Das Verfahren wird im Vollverfahren durchgeführt.

Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung und der notwendigen Fachgutachten wird der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet und wiederum im Gemeinderat beraten werden.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Für den Planbereich gemäß Abgrenzungsplan soll ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden.
  1. Die Planungskonzepte werden gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

 

 

TOP 5: Vergabe von Arbeiten zur Sanierung der Straßenbeleuchtung

Die Verwaltung plant in Schwörzkirch, Grötzingen, Ennahofen und in Allmendingen im Gebiet Schwenksweiler die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten.

Hierfür wurden zwei Förderanträge für die Sanierung der Straßenbeleuchtung gestellt. Es gingen mittlerweile für beide Anträge positive Förderbescheide ein.

Die Lieferung und Montage wurde öffentlich ausgeschrieben. Es wurden drei Leistungsverzeichnisse angefordert, zur Submission gingen zwei Angebote ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Netze BW Biberach zum Angebotspreis von 129.906,35 € brutto.

 

 

TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Es wurden drei Baugesuche vorgestellt und beraten:

1. Errichtung eines Doppelhauses (4 WE) mit 4 Garagen im Bereich Blümelenweg

Der Gemeinderat erteile einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

 

2. Anbau an best. Wohnhaus im Bereich Kindergartenweg

Der Gemeinderat erteile einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

 

3. Neubau 2-Fam.-Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Garagen und Heizzentrale mit Hackschnitzel-Bunker, im Bereich Südring, hier: Planänderung Garage

Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Befangenheit das gemeindliche Einvernehmen.

 

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Preise für die Ferienbetreuung 2023

Grundsätzliche Informationen:

Seit mehr als 10 Jahren bietet die Gemeinde in den Wochen 4 bis 6 der Sommerferien eine Ferienbetreuung an.

Nach den pandemiebedingten Einschränkungen in den Jahren 2020 und 2021 fand die Ferienbetreuung 2022 wieder im üblichen Rahmen (inklusive Angebot eines warmen Mittagessens) statt.

Insbesondere fand in den vergangenen vier Jahren die Woche 6 der Sommerferien eine hohe Nachfrage (zwischen 31 und 22 Kinder), gefolgt von Woche 5 (zwischen 17 und 13 Kinder) bzw. Woche 4 (zwischen 9 und 5 Kinder). In 2021 und 2022 wurde Woche 4 aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl abgesagt.

Die Kostendeckung lag in den vergangenen vier Jahren zwischen 50 % und 79 %. Der Kostendeckungsgrad ist im Wesentlichen davon abhängig,

  • ob eine Ganztagsbetreuung stattfindet bzw.
  • von der Teilnehmerzahl pro Woche.

Aktuell findet eine Betreuung erst statt, wenn sich mindestens fünf Kinder pro Woche und Betreuungszeit angemeldet haben.

In der Vergangenheit wurde die Verwaltung seitens des Gremiums dazu aufgefordert, dass künftig ein Kostendeckungsgrad von 80% angestrebt werden soll. Insoweit erfolgt die Ermittlung einer Kostendeckung in Höhe von 80 % anhand von Schätzwerten 2023:

Die Gesamtausgaben werden auf ca. 5.200 € geschätzt, bei einem Kostendeckungsgrad von 80 % wären dies 4.160 €. Im Vergleich zur Gesamt-Einnahme aus der Ferienbetreuung 2022 (3.033 €) würde dies zu einer Erhöhung um ca. 37 % führen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Preise für die Ferienbetreuung ab 2023 für die Ganztagesbetreuung auf 130,00 €, für die Halbtagesbetreuung mit Mittagessen auf 82,00 € und Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen auf 57,00 € festgelegt wird. Für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind wird ein Nachlass von 10 % gewährt. Der durch den Nachlass entstehende Betrag soll auf volle Euro aufgerundet werden. Der Zuschlag für auswärtige Kinder beträgt jeweils 20 %.

 

TOP 8: Widmung des Singsaals im Bürgerhaus Altheim als Trauraum – Beratung und Beschlussfassung

Trauräume für standesamtliche Eheschließungen müssen grundsätzlich gewidmet sein. Herr Bürgermeister Dr. Andreas Schaupp wurde zum 01.03.2023 zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Allmendingen berufen. Altheimer Bürgerinnen und Bürger können sich von ihm künftig trauen lassen. Hierzu ist die Widmung des Singsaals im 1. OG des Bürgerhauses in Altheim als Trauraum vorgesehen. Des Weiteren stehen nach wie vor allen Bürgerinnen und Bürgern aus Allmendingen und Altheim die Trauräume in Allmendingen für ihre standesamtliche Trauung zur Verfügung.

Zu den bisherigen Traumräumen (Veranstaltungsraum EG links im „Alten Rathaus“, Raum 1+2 Bürgerhaus und der große Saal im Bürgerhaus) soll zusätzlich als Trauraum der Singsaal im Bürgerhaus Altheim gewidmet werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Widmung folgender Trauräume für den Standesamtsbezirk Allmendingen zu:

  1. Veranstaltungsraum EG links im „Alten Rathaus“
  2. Raum 1+2 im Bürgerhaus
  3. Großer Saal im Bürgerhaus
  4. Singsaal Bürgerhaus Altheim

 

TOP 9: Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Gemeinde Allmendingen im Rahmen der Entgeltumwandlung – Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat am 14.12.2023 nicht-öffentlich über das Thema Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Gemeinde Allmendingen im Rahmen der Entgeltumwandlung beraten. Auf Grundlage dieser Beratung wurden von der Verwaltung insgesamt 4 Anbieter (Bikeleasing, JobRad, mein-dienstrad und EURORAD) angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots bzw. zur Darlegung der Leasingkonditionen aufgefordert.

Als wirtschaftlichster Anbieter zeigte sich dabei die Firma EURORAD.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

1. Den Beschäftigten der Gemeinde Allmendingen wird die Möglichkeit des Fahrradleasings angeboten. Es können max. zwei Fahrräder von einem Beschäftigten gleichzeitig geleast werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem wirtschaftlichsten Anbieter EURORAD die erforderlichen Verträge abzuschließen.

3. Die Gemeinde übernimmt den Versicherungsschutz PremiumPLUS für das Fahrradleasing mit monatlichen Kosten zwischen 16 € und 31,50 € abhängig vom Fahrradwert. Darin sind alle Versicherungsfälle bei Verlust, Diebstahl, Schäden am Fahrrad, alle Ausfallhaftungen, alle Inspektionen und Verschleißteile beinhaltet.

 

TOP 10: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Schülerzahlen

Gemeinderätin Braig erkundigte sich nach den Schülerzahlen zur Einschulung 2023 des Kindergarten LuBe in Weilersteußlingen. Bürgermeister Teichmann und Frau Baur gaben an, dass 6 Kinder aus dem gemeindlichen Kindergarten LuBe im Herbst 2023 eingeschult werden.

Verbindungsweg Hausen-Ehingen

Gemeinderat Kley erkundigte sich zum aktuellen Sachstand bzgl. des Verbindungsweges von Hausen nach Ehingen. Bürgermeister Teichmann führte aus, dass ein Audit durchgeführt und deshalb die ganze Planung überarbeitet werden musste. Aufgrund dessen entstanden Verzögerungen. Die Planungen und erforderlichen Grunderwerbe sollen zeitnah fortgeführt werden.

Marienstraße – Straßenbelag

Gemeinderat Fuchs erkundigte sich, ob der im Rahmen des Breitbandausbaus eingebrachte Fahrbahnbelag in der Marienstraße noch ausgebessert wird, da dieser zum aktuellen Zeitpunkt uneben ist. Bürgermeister Teichmann führte hierzu aus, dass es sich noch nicht um den finalen Straßenbelag handelt und die Unebenheiten dementsprechend noch korrigiert werden.

Feldweg parallel B492 Höhe Fa. Rampf

Gemeinderat Fuchs teilte mit, dass der Acker welcher an den Feldweg bei der Fa. Rampf grenzt, durch den Starkregen ausgespült wurde und viel Ackerboden auf dem Feldweg verteilt wurde.

Fa. Burgmaier – Sperrung

Gemeinderätin Fuchs erkundigte sich zum aktuellen Sachstand bei der Fa. Burgmaier bzgl. der bestehenden Straßensperrung im Rahmen der Abbrucharbeiten. Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass die Abbrucharbeiten aufgrund der Vergabe stagnierten, jedoch ab Mitte Mai weitergeführt werden.

Lehrrohre – Breitbandausbau

Gemeinderat Sontheimer erkundigte sich, wie weit die Lehrrohre für den Breitbandausbau verlegt werden. Bürgermeister Teichmann informierte, dass diese bis zum Alten Rathaus verlegt werden. Im Bereich der Hauptstraße Höhe Gebäude 23 – 25 handelt es sich um eine andere Baumaßnahme.

 

 

TOP 11: Vergabe von Arbeiten zum Umbau Lamm, Altheim, zur Flüchtlingsunterkunft

Umbau Lamm Altheim zur Flüchtlingsunterkunft, Elektroarbeiten

Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben, zur Submission ging 1 Angebot ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Elektroarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Käufler aus Allmendingen zu einem Angebotspreis von 14.754,57 € brutto.

 

Umbau Lamm Altheim zur Flüchtlingsunterkunft, Heizungsanlage

Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben, zur Submission ging 1 Angebot ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Heizungsanlage an die wirtschaftlichste Bieterin Fa.  Haupt aus Allmendingen zu einem Angebotspreis von 47.029,19 € brutto.

 

Umbau Lamm Altheim zur Flüchtlingsunterkunft, Malerarbeiten

Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben, zur Submission gingen 3 Angebote ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Malerarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa.  Diehr aus Munderkingen zu einem Angebotspreis von 7.068,60 € brutto.

 

Umbau Lamm Altheim zur Flüchtlingsunterkunft, Sanitärarbeiten

Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben, zur Submission gingen 2 Angebote ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Sanitärarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Schaude aus Allmendingen-Ennahofen zu einem Angebotspreis von 12.524,46 € brutto.

 

Umbau Lamm Altheim zur Flüchtlingsunterkunft, Schreinerarbeiten

Es wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben, zur Submission ging 1 Angebot ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Schreinerarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Gauß aus Allmendingen-Grötzingen zu einem Angebotspreis von 8.378,08 € brutto.

 

Umbau Lamm Altheim zur Flüchtlingsunterkunft, Zimmerarbeiten

Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben, zur Submission ging 1 Angebot ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Zimmerarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Stoss aus Allmendingen zu einem Angebotspreis von 39.622,17 € brutto.

 

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