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13.05.2020

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 13.05.2020

Vor der Sitzung wurden Punkte „§ 3 – Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ in Allmendingen“ und „§ 4 – Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Winkeläcker“ in Grötzingen“ von der Tagesordnung gestrichen.

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt nach Mitteilung des Finanzamts Stuttgart für das 1. Quartal 2020 666.712,36 Euro, damit verrechnet wird die Gewerbesteuerumlage 1. Quartal 2020 in Höhe von 69.573,62 Euro. Der Erstattungsbetrag beträgt somit 597.138,74 Euro.
  • Die Eurofins Institut Jäger GmbH führte am 21.04.2020 im Kinderhaus Don Bosco eine erneute Legionellen Stichprobe durch. Es lagen keine Beanstandungen mehr vor. Des Weiteren wurden am 24.03.2020 in Allmendingen beim Brunnen 5 sowie in den Ortsteilen chemische Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt. Des Weiteren wurden in der Grundschule Weilersteußlingen und im Rathaus in Allmendingen Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung Parameter Gruppe A und zusätzlich im Rathaus in Allmendingen Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung Parameter Gruppe B durchgeführt. Alle Untersuchungen waren ohne Beanstandung.

 

TOP 2: Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten (Gesamtkommandant) und seines Stellvertreters Feuerwehr Allmendingen

Der Gemeinderat bestätigte einstimmig die Wahl von Thomas Baur zum Feuerwehrkommandanten (Gesamtkommandanten) der Feuerwehr Allmendingen und Martin Braig zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten (Gesamtkommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr.

Bürgermeister Teichmann bedankte sich beim bisherigen Gesamtkommandanten Patrick Fähnle für seinen geleisteten Einsatz und die gute Zusammenarbeit. Zudem sprach er seinen Dank an die Herren Baur und Braig für ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser anspruchsvollen Aufgabe.

 

 

TOP 5: Beratung und Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Auslegung Bebauungsplan „An der Weide, 5. Änderung, Änderung 2020“

Die Gemeinde Allmendingen hat bereits mit diversen Bebauungsplanänderungen des Gesamtbebauungsplans “An der Weide“ innerhalb des umfangreichen Geltungsbereichs westlich der Bahntrasse den ursprünglichen Plan aus dem Jahre 1979 fortgeschrieben und zeitgemäßen Nutzungszielen angepasst. Im geänderten Bebauungsplan „An der Weide, 5. Änderung“ aus dem Jahr 2012 wurde ein Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplans zwischen Hopfenweg, Südring und Schmiechstraße geändert.

Nachdem die Fläche am Hopfenweg derzeit noch unbebaut ist, mittelfristig jedoch eine wohnbauliche Nutzung möglich erscheint, sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zeitgemäßen Anforderungen angepasst werden. Insbesondere die im derzeit rechtsgültigen Plan vorgesehene Anzahl der Vollgeschosse ist anzupassen.

Die Änderung des Bebauungsplans dient der Nachverdichtung und ist demnach eine Maßnahme der Innentwicklung. Das Aufstellungsverfahren erfolgt daher im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Der Geltungsbereich umfasst denselben Bereich des Bebauungsplans „An der Weide, 5. Änderung“ mit den Flurstücken 263 (teilweise), 264, 267 (teilweise), 268 (teilweise), 269 (teilweise), 265/1, 656/5, 660 (teilweise), 661/1, 661/4, 661/19, 661/20, 661/21, 661/22, 662/2 (Hopfenweg, teilweise) und 662/6.

Die Planänderung bezieht sich auf die Änderung der Anzahl der Vollgeschosse, der maximalen Wandhöhe und der GFZ. Mit einem Aufstellungsbeschluss wird das Änderungsverfahren eingeleitet.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für oben beschriebenen Bereich und Abgrenzung des Geltungsbereichs den Bebauungsplan “An der Weide“ zu ändern. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert und erhält die Bezeichnung „An der Weide, 5. Änderung, Änderung 2020“. Für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 27.04.2020 maßgebend.
  2. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Sowie die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung durchzuführen.

 

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan und Wirtschaftsplan

Bürgermeister Teichmann machte darauf aufmerksam, dass es sich beim Haushaltsplan 2020 um ein komplett neues Zahlenwerk handelt. Durch die Verpflichtung der Kommunen zur Umstellung von der Kameralistik zur doppischen Haushaltsführung wird der verwaltungsmäßige Aufwand nicht geringer. Ziel des neuen kommunalen Haushaltsrechts ist dabei, verbrauchte Ressourcen zumindest mittelfristig periodengerecht auszugleichen und einen Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit zu gehen. Trotz einer pessimistischen Einnahmenplanung sei es aufgrund der Coronakrise schwierig einzuschätzen, ob die erstellten Prognosen auch so eintreffen werden. Die wesentlichen Projekte für 2020 sind der Breitbandausbau, der Hochwasserschutz, der Bau des Feuerwehrhauses auf den Luthrischen Bergen, die Sanierung der Ortsdurchfahrt inklusive Kanalverlegung in Schwörzkirch sowie die Beteiligung der Gemeinde an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG.

Im Weiteren trug Robert Mohr, Kämmerer die Eckdaten des Haushaltsplans 2020 vor.

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2020 beträgt 17.680.090 €. Davon entfallen 10.127.940 € auf den Ergebnishaushalt und 7.552.150 €. Im Vergleich dazu betrug im Haushaltsplan 2019 das Gesamtvolumen 17.322.600 €. Davon entfielen planmäßig 11.566.450 € im Verwaltungshaushalt und 5.756.150 € im Vermögenshaushalt.

Im Haushaltsjahr 2020 kann der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Dem angestrebten Ziel der integrativen Gerechtigkeit kann nicht entsprochen werden – das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht vollständig erwirtschaftet werden können. Die Aufwendungen übersteigen die Erträge um 474.290 €. Dies stellt ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt dar. Gemäß § 24 GemHVO sollen Mittel der Rücklage aus Überschüssen zum Haushaltsausgleich verwendet werden, wenn der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses trotz Ausnutzung aller Spar- und Ertragsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann. Ist ein Ausgleich dennoch nicht möglich, sollen Überschüsse des Sonderergebnisses und Mittel der Rücklage zum Haushaltsausgleich führen. Ist dies auch nicht möglich, so kann ein verbleibender Haushaltsfehlbetrag längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Nach § 25 GemHVO ist ein danach verbleibender Fehlbetrag nach drei Jahren auf das Basiskapital zu verrechnen.

Der Finanzhaushalt weist einen Finanzierungsmittelbedarf von 2.578.610 € auf. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen ist nur durch eine neue Darlehensaufnahme möglich. Ein wesentlicher Anteil der Darlehensaufnahme wird in Höhe von 1,74 Mio. Euro für die Beteiligung an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG aufgenommen.

Nicht unerheblich sind die zu erwirtschaftenden Abschreibungen, die den Werteverzehr des kommunalen Vermögens darstellen. Im Haushaltsjahr 2020 betragen die derzeitigen Aufwendungen für Abschreibungen 915.300 €. Da die Vermögensbewertung durch die Firma Rödl & Partner noch nicht endgültig abgeschlossen ist, können sich Änderungen ergeben. Durch weitere Investitionen in den Finanzplanungsjahren werden die Abschreibungen weiter steigen.

Im aktuellen Haushaltsplan sind Investitionen zum Ausbau oder der Stärkung der Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren von 2020 bis 2023 geplant, wobei insbesondere wichtige Pflichtaufgaben in Angriff genommen werden, z.B. Ausbau und Fertigstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auf dem Hochsträß.

Die aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie können derzeit für die Gemeinde nicht abgesehen werden. Die Auswirkungen werden jedoch zu geringeren Einnahmen führen. Daher ist es zukünftig noch wichtiger, Investitionen auf das notwendige Maß zu beschränken und die Folgekosten einer Investition immer zusätzlich zu betrachten.

Der besondere Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Allmendingen, die durch die pünktliche Zahlung ihrer Steuern und Abgaben, sowie durch ihren Einsatz und ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag zu Verwirklichung der im Haushaltplan festgelegten Aufgaben leisten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die „Haushaltssatzung der Gemeinde Allmendingen für das Haushaltsjahr 2020“.

Im Anschluss stellte Herr Mohr die wesentlichen Kriterien zum Wirtschaftsplan 2020 der Wasserversorgung Allmendingen vor.

Der Wirtschaftsplan des Jahres 2020 hat ein Gesamtvolumen von 1.242.900 € (Vorjahr 1.157.650 €). Hiervon entfallen auf den Erfolgsplan 406.900 € und auf den Vermögensplan 836.000 €. Bei der Planung wurde von einem Wasserpreis in Höhe von 1,46 €/cbm und einer voraussichtlichen Verkaufsmenge von 225.000 cbm und deinem Eigenverbrauch von 11.000 cbm ausgegangen. Auf dieser Basis ergibt sich im Erfolgsplan ein Jahresgewinn von 12.350 €. Ein tendenziell geringerer Wasserbrauch, höhere Strom- und Wasserbezugskosten sowie erheblich gestiegene Unterhaltungskosten wirken sich auf die Kostendeckung aus, weshalb der Wasserpreis nach der Preisanpassung weiterhin beobachtet werden muss.

Es sind folgende Investitionen geplant: Druckerhöhungsanlage Lichseweg mit 90.000 €, Rohrbruchsuchgerät mit 6.000 €, Schmutzwasserpumpe für Rohrbrüche mit 1.600 €, Tiefbaumaßnahmen OD Schwörzkirch mit 253.000 € und Erschließung Baugebiet Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte mit 21.000 €.

Um die investiven Maßnahmen von insgesamt 371.600 € durchführen zu können, ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 200.000 € erforderlich. Aus 2019 wird ein Finanzierungsfehlbetrag von 395.000 € geplant. Zum Jahresende verbleibt ein Finanzierungsfehlbetrag von 484.350 €.

Der Jahresabschluss 2018 hat einen Jahresgewinn von 23.410,47 € ergeben. Auch in 2020 sind größere Unterhaltungsmaßnahmen sowie kostenintensive Investitionen mit insgesamt rund 371.000 € geplant. Dies führt zu einem Finanzierungsfehlbetrag von 484.350 € im Wirtschaftsjahr 2020.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den „Wirtschaftsplan 2020 der Wasserversorgung Allmendingen“.

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung Widmung des Veranstaltungsraums EG links im Gebäude „Altes Rathaus“ als Trauraum

Trauräume für standesamtliche Eheschließungen müssen gewidmet sein. Zu den bisherigen Traumräumen (Trauraum Rathaus, Sitzungssaal Rathaus, Raum 1+2 Bürgerhaus und der große Saal im Bürgerhaus) stimmte der Gemeinderat einstimmig der Widmung des Veranstaltungsraum EG link im „Alten Rathaus“ als zusätzlicher Trauraum zu.

 

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden drei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:

  • Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Schwörzkirch
  • Erweiterung des Wohnhauses und Neubau eines Carports im Bereich Goethestraße
  • Bauvoranfrage – Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Grötzingen

 

 

TOP 9: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 26.05.2020 statt. Eine weitere Gemeinderatsitzung soll zeitnah erfolgen.

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