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14.12.2022

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 14.12.2022  

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Naturschutztage 2022

Durchgeführt wurden im Rahmen der 40. Naturschutztage Pflege- und Erhaltungsarbeiten im Naturschutzgebiet Hausener Berg/Bücheles Berg und auf Flächen der Lutherischen Berge im Zeitraum vom 24. September bis 04. November 2022. Aufgrund der Witterung konnten nicht alle anstehenden Arbeiten durchgeführt werden, diese werden im Jahr 2023 fortgesetzt.

Insgesamt nahmen im Jahr 2022 14 Vereine mit 244 Erwachsenen und 56 Jugendlichen teil und leisteten insgesamt 1.650 Stunden.

 

Fördermittel zur naturnahen Umgestaltung der Schmiech nördlich von Allmendingen

Das Regierungspräsidium Tübingen teilte mit Schreiben vom 05.12.2022 mit, dass die Zuwendung des Landes für die naturnahe Umgestaltung der Schmiech nördlich von Allmendingen auf insgesamt 251.100,00 € festgesetzt wird.

 

Fördermittel zum Hochwasserschutz an der Schmiech nördlich von Allmendingen

Das Regierungspräsidium Tübingen teilte mit Schreiben vom 05.12.2022 mit, dass die Zuwendung des Landes für die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Schmiech nördlich von Allmendingen auf insgesamt 973.600,00 festgesetzt wird.

 

OEW Breitband / Breitbandausbau

Die OEW Breitband teilte mit Schreiben vom 14.12.2022 mit, dass die am 25.10.2022 eingereichten Anträge auf Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg positiv beschieden wurden. Die beiden Zuwendungsbescheide wurden bereits am 06.12.2022 durch Herrn Innenminister Thomas Strobel überreicht.

Des Weiteren wurde die Ausschreibung für die Generalübernehmerleistungen für das Cluster Süd bereits veröffentlicht. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Generalübernehmerleistungen für das Cluster Nord schreiten wie geplant voran.

 

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung: Anpassung der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zum 01.01.2023

Die Kalkulation der Benutzungsgebühren der Wasserversorgung wurden in Zusammenarbeit mit der Firma Rödl & Partner GmbH erstellt. Aus der Kalkulation der Wasser- und der Abwassergebühren der Gemeinde Allmendingen ergab sich ein Gebührensatz pro Kubikmeter Frischwasser von 1,83 € (bisher 1,46 €).

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Festsetzung des Gebührensatzes pro Kubikmeter Frischwasser auf 1,83 € sowie die Änderung der Wasserversorgungssatzung bezüglich der Anpassung der Benutzungsgebühren zum 01. Januar 2023.

 

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung: Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2023

Die Kalkulation der Abwassergebühren wurden in Zusammenarbeit mit der Firma Rödl &

Partner GmbH erstellt. Bei der Schmutzwassergebühr schlug die Verwaltung vor, das berechnete Szenario 2 (Einrechnung der Kostenüberdeckung 2018 und 2019 zu 100 %) zu beschließen.

Beim Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, schlug die Verwaltung vor – um einer enormen Gebührensteigerung entgegen zu wirken – den Gebührensatz auf 0,75 €/m³ festzusetzen.

Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze:

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Schmutzwasser liegt bei 2,31 € (bisher 2,03 €).

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Niederschlagswasser liegt bei 0,24 € (bisher 0,18 €).

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, liegt bei 0,75 € (bisher 0,51 €).

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Schmutzwasser wird auf 2,31 € festgesetzt.

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Niederschlagswasser wird auf 0,24 € festgesetzt.

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, wird auf 0,75 € festgesetzt.

Die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung bezüglich der Anpassung der Abwassergebühren zum 01. Januar 2023.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

In Pfraunstetten werden auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, Kleinkläranlagen betrieben und geschlossene Gruben zur Sammlung von Abwasser genutzt.

Die Abfuhr erfolgt durch die Firma Mantz Stadthygiene GmbH & Co. KG an die Kläranlage Ehingen, wodurch die Stadt Ehingen als Entsorger agiert und hierfür ein Entgelt verlangt. Aufgrund der Gebührenanpassungen der Stadt Ehingen und der Firma Mantz Stadthygiene GmbH & Co. KG mit Wirkung ab dem 01.01.2023 ist eine Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben notwendig.

Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze:

Abfuhrgebühr einschließlich Entsorgung

▪ bei Kleinkläranlagen für jeden m³ Schlamm 61,94 € (bisher 46,82 €)

▪ bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Abwasser 34,04 € (bisher 18,01 €)

Für Landwirte, welche die Abfuhr mit einem eigenen Fahrzeug durchführen

▪ bei Kleinkläranlagen für jeden m³ Schlamm 31,00 € (bisher 25,40 €)

▪ bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Abwasser 3,10 € (bisher 2,54 €)

Für Einzelgrubenentleerung werden als Mindestmenge 6 m³ abgerechnet. Bei Sammelfuhren über 6 m³ wird die tatsächliche Menge jeder Grube abgerechnet.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

  1. Leerung durch den Unternehmer (Fa. Mantz)
  2. a) Leerung geschlossene Grube 30,94 € / m³
  3. b) Leerung Klärgrube 30,94 € / m³
  4. Entgelt für die Entleerung an die Stadt Ehingen
  5. a) für Abwasser aus geschlossenen Gruben 3,10 € / m³
  6. b) für sonstiges Abwasser aus Kleinkläranlagen, Mehrkammerkläranlagen, Trockenaborten u.ä. 31,00 € / m³
  7. Ermittelte Gebührenhöhe
  8. a) bei Abfuhr durch Unternehmer
  9. aa) für Abwasser aus geschlossenen Gruben (1a+2a) 34,04 € / m³
  10. ab) für Abwasser aus Kleinkläranlagen usw. (1b+2b) 61,94 € / m³
  11. b) bei Abfuhr durch Landwirt mit eigenem Fahrzeug
  12. ba) für Abwasser aus geschlossenen Gruben (2a) 3,10 € / m³
  13. bb) für Abwasser aus Kleinkläranlagen usw. (2b) 31,00 € / m³

Die Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben zum 01. Januar 2023.

 

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

1. Baugesuch: Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle in Schwörzkirch

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben, vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung.

2. Baugesuch: Garagenneubau in Allmendingen, Bereich Bahnhofstraße

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG Abs. 5 zum beantragten Bauvorhaben.

3. Baugesuch: Herstellung einer Lagerfläche in Allmendingen, Bereich Carl-Benz-Straße

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Erteilung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zum beantragten Bauvorhaben.

 

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur Nachjustierung der Energieeinsparmaßnahmen

Nach Rückmeldungen und begründeten Interessen aus der Bürgerschaft, diskutierte das Gremium kurz über die Anpassung der Energieeinsparungsmaßnahmen hinsichtlich der Dauer der Straßenbeleuchtung.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss:

Die am 21.09.2022 beschlossene Reduzierung der Beleuchtungsdauer von 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr in Allmendingen und Teilorte wird wie folgt angepasst:

Sonntag bis Donnerstag: von 23:30 Uhr bis 05:00 Uhr
Freitag und Samstag: von 00:30 Uhr bis 05:00 Uhr

 

TOP 7: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Sitzung des Gemeinderats auf den 25.01.2023

 

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