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15.11.2023

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 15.11.2023 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

GPA Prüfung 2017 – 2021 Das Landratsamt hatte mitgeteilt, dass die Prüfung der Bauausgaben von 2017 – 2021 durch die GPA nach Abschluss der überörtlichen Prüfung aufgrund der Zusagen der Verwaltung endgültig bestätigt wurden.

Naturschutztage Im Jahr 2023 wurden 1.621 Stunden ehrenamtlich erbracht. Im Naturschutzgebiet Hausener Berg/Bücheles Berg und den Flächen der Lutherischen Berge. Großer Dank galt den Organisatoren und Vereinen. Der lobte das Angebot und erhielt ein sehr gutes Feedback aus der Bevölkerung.

 

TOP 2: Räum- und Streupflichtsatzung – Beratung und Beschlussfassung

  1. Grundsätzliche Informationen: Nachdem die letzte Streu- und Räumpflichtsatzung aus dem Jahre 2014 war und es zwar in 2015 & 2018 jeweils kleinere Änderungen gab, lag nun eine einheitliche Neufassung vor. Diese sollte durch detailliertere Vorgaben die Rechtssicherheit erhöhen. Wesentliche Änderungen ergaben sich insbesondere in § 2, der nun darauf hinweist, dass bei einer Räumung durch die Gemeinde die Verpflichtung nicht entfällt. Ebenso wurde in § 3 & 5 die Meteranzahl der zu räumenden Fläche erhöht, was insbesondere den Fußgängern zugutekam. In § 6 Nr. 3 wurde jetzt explizit das Aufbringen von umweltschädlichen Mitteln untersagt. Die Zeiten für das Schneeräumen wurden von Montag bis Samstag bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 08:30 Uhr geändert. Die Pflicht endete einheitlich um 20:30 Uhr.
  2. Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erlass der neuen Räum- und Streupflichtsatzung gemäß Anlage 1.

 

TOP 3: Öffnungszeiten Grüngutannahme – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Informationen: Die Kommunen im Alb-Donau-Kreis hatten sich mehrheitlich für eine zentralisierte Abfallwirtschaft entschieden. Die Abfallwirtschaft wurde seit dem 1.1.2023 durch den Alb-Donau-Kreis unterhalten. Im Zuge der Neuorganisation der Struktur zur Abfallwirtschaft wurde in Allmendingen-Ennahofen ein Grünabfallsammelplatz eingerichtet. Dieser war seit Anfang des Jahres in der Hand des LRA Alb-Donau-Kreis. Die Gemeinde stellte den Platz zur Verfügung und kümmerte sich um Personal, der ADK um Genehmigungen, Einrichtung, Einzäunung. Die Öffnungszeiten im ADK wurden einheitlich vom Kreistag vorgegeben (Kreistagsbeschluss vom 29.9.22). Weiter hatte jeder Einwohner im ADK die Möglichkeit, jede Einrichtung der Abfallwirtschaft zu nutzen. Öffnungszeiten waren vorgegeben – richteten sich u.a. nach der Einwohnerzahl. Unter 2000 Einwohner: 4h am Samstag von 9-13 Uhr.

Im Schreiben vom 10.10.2023 eröffnete der Kreistag ADK nun die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten:

Gültig für Ennahofen mit 4 Wochenstunden Öffnungszeit:

  1. Festlegung der Öffnungszeiten am Samstag mögliche Samstagsöffnungszeiten von März bis Oktober: 9:00 – 17:00 Uhr mögliche Samstagsöffnungszeiten von November bis Februar: 9:00 – 16:00 Uhr
  2. Festlegung der Winteröffnungszeiten durch die Standortkommunen Reduktion der Öffnungszeiten im Winter (November – Februar) um 2 Wochenstunden dafür Verlängerung der Öffnungszeiten im Sommer am Samstag um eine Wochenstunde oder zusätzliche Öffnung um eine Wochenstunde am Mittwoch zwischen 15-17 Uhr Zu beachten war bei der Festlegung der Öffnungszeiten sowohl die interkommunale Abstimmung als auch die Verfügbarkeit von Personal sowie eine entsprechende Orientierung an den Bedürfnissen des Mitarbeiters vor Ort.

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Öffnungszeiten:

Sommeröffnungszeit März bis Oktober:

Samstags: 09 Uhr bis 13 Uhr (4 Stunden) Mittwochs: 16 Uhr bis 17 Uhr (1 Stunde)

Winteröffnungszeit November bis Februar:

Samstags: 10 Uhr bis 12 Uhr (2 Stunden)

Für 2023 wurde abweichend für die Winteröffnungszeit Dezember bis Februar festgesetzt. Es erging zusätzlich der Hinweis an das Landratsamt, dass Öffnungszeiten am Mittwoch nur bis 17:00 Uhr kritisch gesehen wurden. Da diese nicht bürgerfreundlich erschienen.

 

TOP 4: Vergabe Radweg, Gemeindeverbindungsstraße – Beratung und Beschlussfassung

Der Radweg zwischen Hausen, Ehingen und Blienshofen entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand und musste saniert werden. Hierfür wurde ein Zuschussantrag nach Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Rad- und Fußverkehr und der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm Stadt und Land gestellt.

Dieser Antrag wurde Ende September 2023 positiv beschieden und im Anschluss wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Es wurden neun Leistungsverzeichnisse angefordert. Davon gingen sieben Angebote ein.

Nach der Submission, ohne das Angebot geprüft zu haben, lag das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Heim Ulm bei 236.068,96 € brutto. Die Kostenschätzung belief sich auf 295.519,84 € brutto.

 

TOP 5: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

  • Umbau und Sanierung altes Bauernhaus in Allmendingen, Hauptstraße 53, Flst. 4
    Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
  • Umbau Scheune zu Garage und Werkstatt (Reifenmontage) Überdachung, Lager Freilauf für Tiere in Ennahofen, Lang Rain 6, Flst. 5
    Der Gemeinderat erteilte einstimmig, nach Zustimmung des Ortschaftsrates, das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
  • Zur Kenntnis: Abbruch Silo inkl. Anlagentechnik, Bindermischanlage, Fabrikstraße, Flst. 1122

 

TOP 6: Änderung des Flächennutzungsplanes – Beratung und Beschlussfassung

  1. Änderung der landwirtschaftlichen Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schwenksweiler, Änderung 2017 (Gewann Letten) zur geplanten Gewerbebaufläche
  2. Änderung der geplanten Sonderbaufläche Sport Am Sportplatzweg zur geplanten Mischbaufläche

Grundsätzliche Informationen: zu 1. Die Gemeinde stellte derzeit den Bebauungsplan “Schwenksweiler, Änderung 2017“ auf. Aufgrund entsprechender Flächennachfrage reichte der Geltungsbereich parallel zur Bundesstraße nach Süden über den durch die 1. Teilfortschreibung des FNP ausgewiesenen Gewerbebauflächen. Um den Bebauungsplan im Sinne des Entwicklungsauftrags aus den Darstellungen des FNP entwickeln zu können, war die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Planbereich umfasste die südlichen Teilbereiche der Flurstücke 1425, 1426/2, 1427 und 1428 gemäß der Abgrenzung des Bebauungsplans.

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim stellte das Plangebiet zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung als landwirtschaftliche Fläche dar. Mit der Flächennutzungsplanänderung “1. Teilfortschreibung Gewerbe und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung“ wurde das Plangebiet damals zum Vorentwurf vollständig als “geplante gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Aufgrund erheblicher Bedenken seitens des Landratsamts und Regierungspräsidiums aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und Heranrücken an die Schutzgebiete sowie aufgrund fehlender belastbarer Bedarfsnachweise wurde die Flächenausweisung reduziert und im Süden zurückgenommen.

Aufgrund der nun vorliegenden Flächennachfrage und einer derzeit laufenden vertiefenden Untersuchung zu möglichen Auswirkungen auf die Schutzgebiete, durch die gegebenenfalls auch entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung definiert werden sollten, sollte die Flächennutzungsplandarstellung einer gewerblichen Baufläche erneut angestrebt werden.

zu 2. Aufgrund der angestrebten Gebietsentwicklung am Sportplatzweg wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Konzepts die frühzeitige Beteiligung zur Bebauungsplanaufstellung “Am Sportplatzweg“ durchgeführt. Ob mit der angestrebten Verfahrenswahl eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB das Aufstellungsverfahren abgeschlossen werden konnte, wurde nach Einwänden seitens des Landratsamts derzeit vertiefend geprüft. Im Regelverfahren, in dem der Bebauungsplan grundsätzlich überführt werden konnte, war eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich, weil die Verfahrenserleichterung des § 13a BauGB, den FNP nach dem Bebauungsplanverfahren zu berichtigen, im Regelverfahren nicht angewendet werden konnte. Um das Bebauungsplanaufstellungsverfahren jedenfalls fortzuführen zu können, sollte ein FNP-Änderungsverfahren für diesen Bereich bereits eingeleitet werden.

Die Flächennutzungsplanänderungen sollten als 3. und 4. Änderung in getrennten Verfahren, gegebenenfalls in parallelen Verfahrensschritten durchgeführt werden.

Änderungen mit den Bezeichnungen 1. und 2. Änderung erfolgten auf Gemarkung Altheim. Diese umfassten:

  1. Änderung Sonderbaufläche Solarpark Kohlplattenhau: Die Freiherr von Freyberg‘sche Forstverwaltung plante auf einer Teilfläche des Flurstücks 900/2 im Gewann Kohlplattenhau auf der Gemarkung der Gemeinde Altheim die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage als Agri-PV-Anlage. Für die Erstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Außenbereich war die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Kohlplattenhau“ sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Da der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim derzeit für den Planbereich landwirtschaftliche Fläche darstellte, war hier eine Änderung erforderlich.
  1. Änderung Gewerbebaufläche Altheim Ost (Gassenäcker/Mittelfeld)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ entwickelte die Gemeinde Altheim seinerzeit gewerbliche Bauflächen. Der überwiegende Planbereich wurde durch die 1. Teilfortschreibung im FNP als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Planbereich erstreckte sich nach Osten in einen bisherigen Bergabbaubereich, der im FNP mit dem Rekultivierungsziel landwirtschaftliche Fläche dargestellt war. Zudem wurde im damals in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan eine Erschließungsoption nach Osten berücksichtigt, um die östlich angrenzenden Flächen entsprechend zu entwickeln. Mit einer Flächennutzungsplanänderung sollte der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Bereich zukünftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, um die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Altheim langfristig zu sichern. Umfang und Zuschnitt der Flächendarstellung sollten im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

Beschluss: Der Gemeinderat empfahl einstimmig dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim zu beschließen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02.11.2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021) für die Flächen auf Gemarkung Allmendingen als „3. Änderung Gewerbebaufläche Allmendingen Schwenksweiler Süd“ und „4. Änderung Gemischte Baufläche Allmendingen Am Sportplatzweg“ gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss zudem die Änderungsverfahren auf Gemarkung Altheim einzuleiten.

 

TOP 7: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatsitzung auf den 20.12.2023.

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass für den 16.11.2023 ein Besuch des Ministerpräsidenten im Solarpark Weilersteußlingen geplant war.

 

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