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17.04.2024

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 17.04.2024 

Bekanntgabe der Beschlüsse

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Gemeindewahlausschuss

Es wurden zwei Listen für die bevorstehende Kommunalwahl am 09. Juni 2024 mit Wahlvorschlägen der CDU und den Freien Wählern eingereicht. Bei der Wahl der Ortschaftsräte gibt es keinen Wahlvorschlag, wodurch alle vier Ortschaften durch Mehrheitswahl gewählt werden. Es existieren in den Ortschaften inoffizielle Listen, welche durch engagierte Bürger geführt werden.

 

Stadtradeln

Allmendingen und Altheim haben sich in diesem Jahr zum Stadtradeln angemeldet. Der Zeitraum vom Stadtradeln ist vom 23. Juni 2024 bis 13. Juli 2024. Die Information wird nochmals im Mitteilungsblatt publiziert. Es wird zur Teilnahme aufgerufen.

 

Radwegeausbau Hausen-Ehingen

Der Radwegeausbau zwischen Hausen o.A. und Ehingen befindet sich auf der Zielgeraden und wird bist nächste Woche fertig gestellt. Es fehlen noch letzte Arbeiten die erledigt werden müssen, bevor der Radweg ab nächster Woche wieder nutzbar sein wird.

 

Radverkehrsübungsplatz

Der Radverkehrsübungsplatz in Allmendingen entspricht nicht mehr den Vorgaben und entsprechende Markierungen sollen am 08. Mai 2024 erneuert werden. Die Stadt Schelklingen wird sich dabei mit 50 % beteiligen.

 

 

TOP 2: Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“, Gemeinde Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

Hierzu waren Herr Schröder vom Architekturbüro Wick + Partner sowie der Rechtsanwalt Prof. Dr. Staudacher anwesend.

Herr Schröder stellte anhand einer Präsentation die Stellungnahmen, welche aus der Offenlage und der erneuten Offenlage eingegangen sind, vor. Dabei sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Nach der ausführlichen Abwägung konnte der Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bürgermeister Teichmann wies noch darauf hin, dass es sich um einen schwierigeren Bebauungsplan handelt, da dieser innerorts mit einem gewerblichen Gleis zusammenhängt.

Prof. Dr. Staudacher teilte mit, dass der Notartermin noch fehlt. Er merkte an, dass im städtebaulichen Vertrag das Recht eingebaut werde einen Lärmschutz auf den Grundstücken zu bauen, sofern dies städtebaulich erforderlich sein sollte. Ansonsten bestehen von seiner Sicht keine Bedenken.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Gesamt-Abwägungstabelle vom 17.04.2024 dargestellt.
  2. Den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ i.d.F. vom 17.04.2024 bestehend aus Planzeichnung und Planungsrechtlichen Festsetzungen, nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 17.04.2024 nach §74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
  4. Die Billigung der Begründung i.d.F. vom 17.04.2024.
  5. Die Bekanntmachung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Alte Gärtnerei“ und das in Kraft treten durch die Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

 

TOP 3: Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ortsmitte II –

            3.1 Sanierungsabrechnung – Kenntnisnahme

            3.2 Schlussbericht – Kenntnisnahme

            3.3 Aufhebung der Sanierungssatzung – Satzungsbeschluss

 

Hierzu war Herr Neuser von der LBBW anwesend.

Herr Neuser stellte das Sanierungsgebiet II vor, welches die Betriebsverlagerung und den Abbruch des Gewerbegebäudes Allee Nr. 2 als Maßnahme vorsah. An dieser Stelle wurde ein Parkplatz geschaffen, der auch von den Rathausbediensteten genutzt werden kann. Im Zusammenhang damit wurde ein Fußweg mit Steg über die kleine Schmiech angelegt. Der Parkplatz ist wichtig für die Ortsmitte.

Weiter erläutert Herr Neuser den Schlussbericht, welcher die Investitionen, die daraus resultierenden Maßnahmen sowie Probleme bei der Umsetzung und Veränderungen beinhaltet. Im Fazit konnte festgestellt werden, dass die anspruchsvollen Sanierungszielsetzungen der Gemeinde Allmendingen seit 1999 heute nahezu vollständig und in beispielhafter Weise städtebaulich, architektonisch und funktional umgesetzt worden sind. Es ist ein attraktiver, lebendiger Ortsmittelpunkt entstanden.

Die durch die Sanierungsförderung initiierten Neubaumaßnahmen erbrachten insgesamt 77 neue Wohneinheiten im Sanierungsgebiet Ortsmitte II. Dadurch konnten umgerechnet über 2 ha Neubauland im Außenbereich eingespart werden. Somit wurde auch das Ziel der Politik dem Klimawandel entgegen zu wirken sowie die Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu stellen und Flächenverbrauch zu verhindern erfüllt.

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Abrechnung der Städtebauförderungsmittel zur Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte II“ Allmendingen mit dem Land zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat den Schlussbericht zur Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte II“ Allmendingen zur Vorlage beim Land zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“.

 

 

TOP 4: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Allmendingen für das Jahr 2024 – Beratung und Beschlussfassung

Kämmerin Frau Zoller erläuterte die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024. Dabei ging sie darauf ein, dass das Haushaltsjahr 2024 ein besonderes Haushaltsjahr darstellt. Beim FAG wird immer das zweitvorangegangene Jahr als Bemessungsgrundlage berücksichtigt. In diesem Haushaltsjahr ist es somit das Jahr 2022. Da dort ein Einbruch der Gewerbesteuer aufgrund des Ukraine Krieges verzeichnet wurde, ergibt sich die Besonderheit von hohen Zuweisungen und geringeren Umlagen im Haushaltsjahr 2024. Dies hat zur Folge, dass in diesem Jahr keine Darlehensaufnahme notwendig ist.

Anschließend führte Frau Zoller durch den Haushaltsplan. Hierbei erläuterte sie den Gesamtergebnishaushalt, den Gesamtfinanzhaushalt sowie die wichtigsten Investitionsmaßnahmen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung der Gemeinde Allmendingen für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

TOP 5: Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Allmendingen für das Wirtschaftsjahr 2024 – Beratung und Beschlussfassung

Kämmerin Frau Zoller führte durch den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024. Hierbei erläuterte sie den Erfolgsplan und den Liquiditätsplan.

Der Gemeinderat beschoss einstimmig den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Allmendingen für das Wirtschaftsjahr 2024.

 

 

TOP 6: Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Erdgaslieferungsvertrag ab 01.01.2026 – Beratung und Beschlussfassung

Der bestehende Erdgaslieferungsvertrag mit der Erdgas Südwest läuft noch bis zum 31.12.2025 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Da die bestehenden Konditionen durch den Ukrainekrieg aktuell sehr hoch sind, wird empfohlen diesen Vertrag nicht zu verlängern und bereits heute neue Angebote einzuholen. Aktuell ist die Lage am Erdgasmarkt für Belieferung ab dem 01.01.2026 wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau, als beim bestehenden Vertrag. Aktuell hat die Gemeinde für diese Verbrauchsstellen einen Erdgasverbrauch von rund 390.000 kWh und der reine Erdgaspreis ohne Netzentgelte, Umlagen, Steuern usw. beträgt 13,489 Cent/kWh Netto. Bis zum Ukrainekrieg betrug der Erdgaspreispreis 2,1978 Cent/kWh, die enorme war dem Marktumfeld beim Vertragsabschluss geschuldet und dass es fast nicht möglich war zu dem Zeitpunkt überhaupt einen Anbieter zu finden. Aktuell gehen wir davon aus, dass der Energiepreis ab 01.01.2026 für ca. 4 Cent/kWh Netto gesichert werden kann in einer Ausschreibung, was zu einer deutlichen Kostenreduzierung führen würde.

Da eine erste Abfrage am Markt auch für dieses Jahr Preisbindungen auf die Erdgasangebote von wenigen Stunden ergeben hat, kann die Vergabe nicht im normalen Rahmen stattfinden und es ist eine Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Erdgaslieferungsvertrag für die Verwaltung notwendig.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrag ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 24 oder 36 Monaten.

 

 

TOP 7: Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 entsprechend der gemeinsamen Empfehlung

Die VertreterInnen des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2024/2025 und im Kindergartenjahr 2025/2026 verständigt.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.

Die Eltern werden weiterhin auf entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten wie bspw. die Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes hingewiesen.

Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird daher empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

 

  Kiga-Jahr 2023/2024 Kiga-Jahr 2024/2025 Kiga-Jahr 2025/2026
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind** 140 € 151 € 162 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern** unter 18 Jahren 109 € 117 € 126 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern** unter 18 Jahren 73 € 79 € 85 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier u. mehr Kindern** unter 18 Jahren 24 € 26 € 28 €

** Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

 

Diese Sätze gelten im kirchlichen Bereich als Landesrichtsätze.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Die Kostendeckungsgrade der einzelnen Kindergärten liegen im Jahr 2022 zwischen 13 und 18 %.

Der Kirchengemeinderat sowie der freie Träger werden im Nachgang an diese Sitzung über die Angelegenheit beraten bzw. den entsprechenden Beschluss fassen.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei drei Enthaltungen die Elternbeiträge im kommunalen Kindergarten „LuBe“ Weilersteußlingen um 7,5 %, gerundet auf den nächsten vollen Euro, für das Jahr 2024/2025 und um 7,3 %, gerundet auf den nächsten vollen Euro, für das Jahr 2025/2026 anzuheben. Bei den erweiterten Angebotsformen ÖZ 2 und ÖZ 3 (jeweils 32,5 Std./Woche) wird ein Zuschlag von 10 % für die verlängerte Betreuung auf den Grundpreis erhoben und bei ÖZ 4 (35 Std./Woche) von 20 %. Bei U3-jährigen wird ein Aufschlag von 100 % erhoben.

Der Gemeinderat empfahl den kirchlichen und freien Trägern die Elternbeiträge entsprechend für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 % anzuheben.

 

 

TOP 8: Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024 – Beratung und Beschlussfassung

Ziel ist es im Alb-Donau-Kreis flächendeckend einen qualifizierten Mietspiegel vorliegen zu haben. Für die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln hat das Land Baden-Württemberg Zuschussmittel bereitgestellt. Dies war der Anlass für die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen sowie die Gemeinden Allmendingen und Altheim über die gemeinsame Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu beraten. Die beteiligten Kommunen haben jeweils durch Gemeinderatsbeschlüsse beschlossen, im Rahmen eines Kooperationsprojekts einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu lassen.

Die Stadt Munderkingen hat sich bereit erklärt die Antragstellung für das Kooperationsprojekt zu übernehmen.

Die Gemeinden Allmendingen und Altheim haben daraufhin bei der Stadt Munderkingen angefragt, ob Sie sich an dem Kooperationsprojekt beteiligen könnten. Die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen haben durch einstimmigen Beschluss des Verwaltungsrats am 27.07.2020 dem zugestimmt.

Der qualifizierte Mietspiegel 2022 wurde im Auftrag der Gemeinden Allmendingen und Altheim auf der Grundlage einer repräsentativen Mieterumfrage aufgestellt. Er basiert auf 287 Datensätzen, die im Mai 2021 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich erhoben wurden. Die Mietspiegelerstellung erfolgte in Kooperation mit der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, für welche ein eigener Mietspiegel erarbeitet wurde.

Die Befragung und die Auswertung der erhobenen Daten wurde durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing, durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ebenfalls vom EMA-Institut aufgestellt.

An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten aus dem Projektgebiet mitgewirkt.

Der Mietspiegel wurde 2023 per Anwendung des deutschen Verbraucherpreisindex an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Der Mietspiegel 2022 sowie seine Fortschreibung 2024 wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen erarbeitet.

Nach der Anerkennung des Mietspiegels durch den Gemeinderat wird der Mietspiegel auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen veröffentlicht und kann dort abgerufen werden. Zusätzlich kann ein Online-Mietspiegel-Berechnungsmodul für interaktive Vergleichsmietenberechnungen auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen aufgerufen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anerkennung des Mietspiegels 2024 für die Gemeinde Allmendingen mit Gemeinde Altheim gemäß § 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

TOP 9: Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe des Bauplatzes „Kleindorfer Str. 7“ (Flst. 31/12) mit 693 m² in Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

Bebauungsplangebiet „An der Weide, 7. Änderung“, Gemeinde Allmendingen. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, dort sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

Es wird ein Verkaufspreis in Höhe von 185,- EUR festgelegt.

Die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime erfolgt nach den „Leitlinien der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken“ über das Internet­portal www.baupilot.com. Kaufinteressenten/Bewerber müssen den dort hinterlegten Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.

Alternativ können sich Kaufinteressenten/Bewerber schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail) bewerben: Postanschrift: Gemeinde Allmendingen, Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen; E-Mailadresse: info@allmendingen.de.

Die Bekanntgabe über die Eröffnung des Verfahrens soll am 03.Mai 2024 im Mittei­lungsblatt erfolgen. Die Bewerbungsfrist und die Frist für die Vorlage von Nachweisen beginnt am 12. Mai 2024 und endet am 09. Juni 2024 (je einschließlich). Später einge­hende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Bewerben können sich nur volljährige natürliche Personen, die auf dem Baugrund­stück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Unvollständige Bewerbungsun­terlagen führen zum Verfahrensausschluss.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung wird durch diese Vergaberichtlinien nicht begründet.

Die Vergabekriterien „Leitlinien der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken“ sind auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen unter https://allmendingen.de/rathaus/gemeindeinformationen/bauplaetze/veröffentlicht.

Ansprechpartner bei der Gemeinde: Saskia Dietz, Tel. 07391/7015-15, Fax 07391/ 7015-35 oder E-Mail: saskia.dietz@allmendingen.de.

Die Kosten für die Einstellung des Bauplatzes auf www.baupilot.com und die Abwicklung des Bewerbungsverfahrens belaufen sich auf ca. 700 Euro.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Verwaltung mit der Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe des Bauplatzes „Kleindorfer Straße 7“ (Flst. 31/12) mit 693 qm zu einem Preis von 185,- Euro/m². Die Bewerbungsfrist beginnt am 12.05.2024 und endet am 09.06.2024.

 

 

TOP 10: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

 

  1. Neubau Mutterkuhstall mit Auslauf, Dunglege und Güllelager, landw. Lagerhalle mit BHKW und Holzvergaser in Grötzingen, Flst. 337

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. §35 BauGB.

 

  1. Neubau einer PKW-Abstellhalle mit Werkstatt/Aufbereitung und Lager in Allmendingen, Zeppelinstraße, Flst. 543/13

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. §30 BauGB.

 

  1. Umbau eines Wohnhauses mit Carport in Allmendingen, Schmiechstraße 11, Flst. 660/1

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. §30 BauGB.

 

  1. Anbau an best. Wohnhaus, Nelkenweg 14 in Allmendingen, Flst. 87/12

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. §30 BauGB.

 

  1. Erstellen einer Dachgaube auf das Wohnhaus mit ELW in Allmendingen, Rupert-Kniele-Weg 9, Flst. 1505/8

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. §30 BauGB.

 

  1. Änderung: Nutzung des Anbaus als Lager und Abstellraum in Allmendingen, Zeppelinstraße 3/1, Flst. 543/33

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. §30 BauGB.

 

  1. Abbruch des best. Garagengebäudes, Errichtung e. Werkstatt, Garagen und Abstellräume in Ennahofen, Fuchsgasse 23 u. 23/1, Flst. 13

OV Amann merkt an, dass der Abbruch sehr wichtig ist, da die Grundmauer instabil ist.

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. §34 BauGB.

 

  1. Anbau an best. Werkstatt in Allmendingen, Zeppelinstraße, Flste. 543/33 und 543/13

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. §30 BauGB.

 

  1. Textur: Erstellung eines Waldkindergartens in Allmendingen, Lichse, Flst. 1582/1

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. §35 BauGB.

 

  1. Auffüllung von Bodenmaterial, Gem. Grötzingen, Flst. 302

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. §35 BauGB.

 

  1. Auffüllung von Bodenmaterial, Gewann Kälberäcker, Gem. Niederhofen, Flst. 1155

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. §35 BauGB.

 

  1. Teil-Auffüllung von Bodenmaterial mit vorheriger Zwischenlagerung, Gewann Lampengrund, Gem. Weilersteußlingen, Flst. 255

 

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. §35 BauGB.

 

  1. Kenntnisgabeverfahren: Neubau Zweifamilienhauses in Allmendingen, Lerchenstraße 4, Flst. 824/2

 

Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO i.V.m. §30 BauGB zur Kenntnis.

 

 

TOP 11: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

 

GR Hammer und GR Dr. Schuster sprachen ein Lob für die vergangene Dorfputzete in Allmendingen aus.

GR Hammer berichtete, dass der Kanaldeckel in der Ehingerstraße immer noch leicht geöffnet und nur durch eine Schaltafel abgedeckt sei. Der Bauleiter hätte bereits vor acht Wochen zugesagt dies zu beheben. Besonders ältere Menschen müssen an dieser Stelle auf die Straße ausweichen, was kein Zustand sein kann.

GR Bayer erkundigte sich, ob es einen Grund für das Brennen des Lichts in den letzten paar Wochen im Erdgeschoss vom Rathaus gibt.

Bürgermeister Teichmann erklärte, dass der Bewegungsmelder nicht mehr funktioniere, der Grund wurde bislang nicht gefunden.

OV Amann wollte wissen, ob es sich lohnt die Beleuchtungszeiten der Straßenlaternen zu ändern um Strom zu sparen.

Bürgermeister Teichmann berichtete, dass dies bereits Thema im technischen Ausschuss war, aber die Zeiten nicht verändert werden.

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 15.05.2024 im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Allmendingen.

 

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