Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 18.12.2024
Bekanntgabe der Beschlüsse
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
Naturschutztage
Im Jahr 2024 wurden 2.652 Stunden im Naturschutzgebiet Hausener Berg/Bücheles Berg und den Flächen der Lutherischen Berge Ehrenamtlich erbracht. Diese Zahl ist ein großer Erfolg! Ein großer Dank gilt der Organisation der Naturschutztage sowie den Vereinen und allen Teilnehmenden.
TOP 2: Blutspende-Ehrungen
Bürgermeister Teichmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt alle anwesenden Bürgerinnen und Bürger die geehrt werden.
Bürgermeister Teichmann machte darauf aufmerksam, dass Menschen geehrt werden, die mit ihrem Engagement nicht nur Leben retten, sondern auch ein leuchtendes Beispiel für Nächstenliebe und Solidarität setzen. Blutspenden sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems – sie schenken Hoffnung, Heilung und in vielen Fällen das Leben selbst. Ein Beitrag von unschätzbarem Wert, denn jede Blutspende ist ein Geschenk, das durch nichts ersetzt werden kann. Mit jeder Spende leisten Blutspenderinnen und Blutspender, einen unschätzbaren Beitrag für Unfallopfer, chronisch Kranke oder Patienten, die dringend Operationen oder Therapien benötigen.
Bürgermeister Teichmann verlas die Ehrungen:
10 Spenden:
25 Spenden:
50 Spenden:
75 Spenden:
150 Spenden:
Bürgermeister Teichmann übergab daraufhin gemeinsam mit Herr Ganser, Vorsitzender des DRK Ortsvereins Allmendingen die Ehrungen.
Bürgermeister Teichmann bedankte sich abschließend nochmals bei allen Ehrenden sowie beim Ortsverein der auch immer die Blutspende-Aktionen im Ort organisiert, die von der Gemeinde gut angenommen werden.
TOP 3: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schwenksweiler, Änderung 2017“, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Schröder vom Studio Stadtlandschaften.
Herr Schröder erläutert die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.
Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:
TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim 2015 mit Teilfortschreibung 2021 auf der Gemarkung Allmendingen– Beratung und Empfehlungsbeschluss
Bürgermeister Teichmann übergab das Wort an Herr Schröder.
Herr Schröder erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.
Der Gemeinderat empfahl einstimmig dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim, die Flächennutzungsplanänderung für den Planbereich des Bebauungsplans wie erläutert fortzuführen.
Bürgermeister Teichmann informierte, dass die Sitzung des gemeinsamen Ausschusses am Donnerstag, 16.01.2025 stattfinden wird.
TOP 5: Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.
Im Rahmen der Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr vom 29.10.2024 müssen ein Teil der in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung festgelegte Beträge aktualisiert werden.
In diesem Zuge wird die Feuerwehr-Entschädigungssatzung zur höheren Rechtssicherheit näher an das Satzungsmuster des Gemeindetags angelegt sowie Anmerkungen des Landratsamtes berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES), welche als Anlage beigelegt ist.
TOP 6: Kalkulation Feuerwehrkostenersatz/Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.
Im Rahmen der Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr vom 29.10.2024 müssen die in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung festgelegten Beträge aktualisiert werden.
In diesem Zuge wird die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zur höheren Rechtssicherheit näher an das Satzungsmuster des Gemeindetags angelegt.
Bürgermeister Teichmann begrüßte Herr Reinhardt von Rödl & Partner, der online zugeschalten ist.
Herr Reinhardt erläuterte die Kalkulation des Kostenersatzes der Feuerwehr anhand einer Präsentation.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), welche als Anlage beigelegt ist.
TOP 7: Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann eröffnete den Tagesordnungspunkt.
Die Fraktion CDU stellte den Antrag diesen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung auszusetzen und auf die Sitzung im Januar zu vertagen. Sie finden diese Satzung in der besinnlichen Zeit vor Weihnachten zu beschließen nicht richtig.
Bürgermeister Teichmann nahm diesen Antrag auf und bat um entsprechende Abstimmung:
Ja-Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 7 und Enthaltungen: 4.
Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass bei einer Stimmengleichheit der Antrag abgelehnt ist.
Herr Reinhardt erläuterte die Kalkulation anhand einer Präsentation.
Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei sieben Enthaltungen die Änderung der Friedhofssatzung, einschließlich der Anpassung des Gebührenverzeichnisses in der Bestattungsgebührensatzung.
TOP 8: Feststellung gebührenrechtliches Ergebnis im Bereich Abwasser – Beratung und Beschlussfassung
Frau Zoller erläuterte die Sitzungsvorlage.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württembergs können bei der Gebührenbemessung die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamt-kosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2020 wurde für die Gemeinde Allmendingen im Bereich Abwasserbeseitigung folgendes gebührenrechtliche Ergebnis festgestellt:
Schmutzwasser:
Aufwendungen: 448.105,44 €
Erträge: – 454.726,74 €
Ergebnis: 6.621,30 €
Somit ergibt sich beim Schmutzwasser für das Jahr 2020 eine Überdeckung in Höhe
von 6.621,30 €.
Niederschlagswasser:
Aufwendungen: 106.821,06 €
Erträge: -107.059,96 €
Ergebnis: 238,90 €
Somit ergibt sich beim Niederschlagswasser für das Jahr 2020 eine Überdeckung in Höhe von 238,90 €.
Der Gemeinderat stellte einstimmig das gebührenrechtliche Ergebnis im Abwasserbereich mit einer Überdeckung im Schmutzwasser in Höhe von 6.621,30 € und im Niederschlagswasser in Höhe von 238,90 € fest.
TOP 9: Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung: Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2025 – Beratung und Beschlussfassung
Frau Zoller erläuterte die Sitzungsvorlage.
Die Kämmerei hat die Kalkulation der Abwassergebühren erstellt. Die genauen Grundlagen sind der beigefügten Kalkulation der Abwassergebühren zu entnehmen.
Aus der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Der Gebührensatz pro Kubikmeter Schmutzwasser liegt bei 3,06 € (bisher 2,90 €).
Der Gebührensatz pro Kubikmeter Niederschlagswasser liegt bei 0,36 € (bisher 0,29 €).
Der Gebührensatz pro Kubikmeter Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, liegt bei 1,55 € (bisher 1,15 €).
Hier schlägt die Verwaltung vor – um einer enormen Gebührensteigerung entgegen zu wirken – den Gebührensatz pro Kubikmeter auf 1,30 € festzusetzen.
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wird wie folgt geändert:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser: 3,06 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,36 €.
(3) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser: 1,30 €.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 39 a während des Veranlagungszeitraums, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebühren-pflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
Frau Zoller erläutert die Kalkulation.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zum 1. Januar 2025.
TOP 10: Änderung der Wasserversorgungssatzung: Anpassung der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zum 01.01.2025 – Beratung und Beschlussfassung
Frau Zoller erläuterte die Sitzungsvorlage.
Die Kämmerei hat die Kalkulationen der Benutzungsgebühren der Wasserversorgung und der Grundgebühren der Wasserzähler erstellt.
Die genauen Grundlagen sind den beigefügten Kalkulationen zu entnehmen.
Aus den Kalkulationen ergeben sich folgende Gebührensätze:
Der Gebührensatz pro Kubikmeter Frischwasser liegt bei 1,90 € (bisher 1,83 €).
Für die Grundgebühren der Wasserzähler ergeben sich folgende Sätze:
Neue Bezeichnung: | ||||
Q3/4 | Q3/10 | Q3/25 | Q3/100 | |
Überlastdurchfluss (Q4) | 3,25 und 5 m³/h | 7,9 und 12,5 m³/h | 31,25 m³/h | 125 m³/h |
Dauerdurchfluss (Q3) | 2,5 und 4 m³/h | 6,3 und 10 m³/h | 25 m³/h | 100 m³/h |
Bisherige Bezeichnung: | ||||
Q3/4 | Q3/10 | Q3/25 | Q3/100 | |
Maximaldurchfluss (Qmax) | 3 und 5 m³/h | 7 und 10 m³/h | 20 m³/h | 30 m³/h |
Nenndurchfluss (Qn) | 1,5 und 2,5 m³/h | 3,5 und 5(6) m³/h | 10 m³/h | 15 m³/h |
Grundgebühr je Monat: | ||||
1,97 €
(bisher 0,75 €) |
2,36 €
(bisher 1,01 €) |
18,24 €
(bisher 1,67 €) |
27,97 €
(bisher 2,78 €) |
Die Bezeichnung der Wasserzähler ändert sich, da die Leistungsbereiche der Wasser-zähler neu definiert werden.
Die Gemeinde ist berechtigt, die Wasserzähler durch elektronische Wasserzähler mit Funkmodel zu ersetzen. Hierzu muss der folgende § 21 Absatz 1 a in der Wasserversorgungssatzung neu aufgenommen werden.
Die Wasserversorgungssatzung wird wie folgt geändert:
(1a) Die Gemeinde ist berechtigt, einen defekten oder nach eichrechtlichen Vorschriften zu wechselnden Wasserzähler durch einen elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul zu ersetzen. Mithilfe dieser elektronischen Funkwasserzähler dürfen verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:
– Zählernummer;
– aktueller Zählerstand;
– Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre;
– Betriebs- und Ausfallzeiten;
– Speicherung von Alarmcodes (z. B. Leckage- oder Rückflusswerte).
Die in einem elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (in der Regel einmal jährlich) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage erforderlich ist. Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den Zwecken von Satz 4 und Satz 5 genutzt oder verarbeitet werden. Die in einem solchen Zähler gespeicherten Daten sind spätestens nach 500 Tagen zu löschen. Nach Satz 5 ausgelesene Daten sind, soweit sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden, spätestens aber fünf Jahre nach ihrer Auslesung zu löschen.
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von :
Überlastdurchfluss (Q4) 5 m³/h, 12,5 m³/h, 31,25 m³/h, 125 m³/h
Dauerdurchfluss (Q3) 4 m³/h, 10 m³/h, 25 m³/h, 100 m³/h
Maximaldurchfluss (Qmax) 3 und 5 m³/h, 7 und 10 m³/h, 20 m³/h, 30 m³/h
Nenndurchfluss (Qn) 1,5 und 2,5 m³/h, 3,5 und 5(6) m³/h, 10 m³/h, 15 m³/h
Grundgebühr je Monat 1,97 €, 2,36 €, 18,24 €, 27,97 €
Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern entfällt die Grundgebühr.
(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem er Wasserzähler erst-mals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnot-wendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,90 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 1. Januar 2025.
TOP 11: Vergabe von Arbeiten zur Kanalsanierung in offener Bauweise – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.
Bei der ersten Durchführung der Eigenkontrollverordnung wurden in der Tallage von Allmendingen die Kanäle gereinigt, und mit einer Kamera befahren.
Die Auswertung hat ergeben, dass es verschiedene Schäden im Kanalnetz gibt, die saniert werden müssen. Hierzu wurden vorrangig die Schäden der Schadensklasse 4+5, sowie Schäden mit Fremdwassereintritt zusammengestellt.
Die Arbeiten die in geschlossener Bauweise ausgeführt werden können, wurden bereits in der Sitzung vom 12.06.2024 an die Fa. Geiger vergeben. Diese Arbeiten haben mittlerweile begonnen.
Die Schäden die in offener Bauweise saniert werden müssen, wurden beschränkt aus-geschrieben. Zur Submission am 21.11.2024 gingen 3 Angebote ein.
Fa. Hanna, Ehingen Stetten 109.014,06 € brutto
Fa. Hämmerle, Oggelshausen 123.176,75 € brutto
Fa, Deckenbach, Ulm Söflingen 144.995,26 € brutto
Die bepreiste Leistungsverzeichnis liegt bei 128.053,70 € brutto.
Der Gemeinderat vergab einstimmig die Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Hanna, Ehingen Stetten zum Angebotspreis von 109.014,06 € brutto.
TOP 12: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Frau Dietz stellte die Baugesuche vor:
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
Frau Dietz informierte, dass der Ortschaftsrat im Umlaufverfahren sein Einvernehmen gegeben hat.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Befangenheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
TOP 13: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums
Bundestagswahl 2025
Bürgermeister Teichmann informierte, dass noch Wahlhelfer für die Bundestagswahl im Februar gesucht werden. Er hofft, dass der Gemeinderat mit gutem Beispiel vorangeht und es werden zusätzlich auch noch die bisherigen Wahlhelfer kontaktiert.
Geschwindigkeiten Ehinger Straße
GR Hammer berichtete vom Unfall in der Ehinger Straße und möchte wissen, ob es nicht eine Möglichkeit wäre den „Smiley“ in der Ehinger Straße zu platzieren, um die Geschwindigkeit etwas zu kontrollieren.
Bürgermeister Teichmann nimmt dies positiv auf.
Biber
GR Hammer merkte an, dass der Biber immer wieder an derselben Stelle aktiv ist und ob dagegen etwas unternommen werden kann.
Bürgermeister Teichmann informierte, dass der Biber ein sehr langes Thema ist und dieser oft dort arbeitet wo man es nicht benötigt. Entsprechend eingreifen darf man in der Regel nur innerorts und nur nach individueller Rücksprache. Im Außenbereich ist es deutlich schwieriger die Genehmigung zum Eingreifen zu erhalten.
Brücke Marienstraße
GR Schmidt wollte wissen warum man die Schmiech an der Brücke Marienstraße nicht abtragen darf.
Bürgermeister Teichmann erklärte, dass dies beim Landratsamt beantragt werden muss. Dabei müssen entsprechende Schonzeiten der Natur eingehalten werden und es ist nur zu bestimmten Zeiten möglich. Im Rahmen der Renaturierung der Schmiech erhofft man sich jedoch das Problem durch einen entsprechenden Sog der dadurch entstehen könnte etwas beheben könnte und die Anlandung nicht mehr direkt unter der Brücke stattfindet. Der Bauhof kennt die Thematik und schaut danach.
Parkplatz Ehinger Straße
GR Kneer wollte wissen, ob die Parkplätze in der Ehinger Straße von der Haupt- und Marienstraße öffentlich oder privat sind, da ein Anwohner davon ausgeht, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt.
Bürgermeister Teichmann erklärte, dass es sich dabei um einen öffentlichen Parkplatz handelt und dies gerne so an den Anwohner weitergegeben werden darf.
Parkplatz bei Firma Burgmaier
GR Kneer wollte wissen, ob die eingezeichneten Parkplätze in der Hauptstraße bei dem Grundstück der Firma Burgmaier so noch benötigt werden.
Bürgermeister Teichmann führt aus, dass diese aus Sicht der Verwaltung erhalten bleiben sollten. GR Hammer stimmt dieser Rückmeldung zu.
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 29.01.2025 im Sitzungssaal des Bürgerhauses.
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