Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 20.09.2023
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
Berlin-Institut – Studie
Das Berlin-Institut vermerkte in der Studie, dass es zu einem Zuzug von Familien gekommen ist. Seit 2018 leben in Allmendingen 300 Personen mehr durch Zuzug und Geburten. Weiter vermerkte man eine vorbildliche Infrastruktur und ÖPNV. Außerdem werden die vielen Vereine als wichtigen Faktor angesehen für die Entwicklung. Es wurde viel und guten Wohnraum geschaffen was zu einer guten Innenentwicklung beiträgt und Mehrfamilienwohnungen und Wohnungen für Senioren angeboten werden können.
Freibad
Die Badesaison war mit rund 24.500 Badegästen im Waldfreibad sehr erfolgreich. Es wurden 623 Saisonkarten und 108 Zehnerkarten verkauft. Außerdem wurde das einmalige Hundeschwimmen gut angenommen.
Bürgermeister Teichmann bedankte sich bei allen Helferinnen und Helfern für die wunderbare Badesaison – DLRG, DRK, Gemeindemitarbeiter, Vereine, etc.).
Biosphärengebiet
Einladung zum Workshop Biosphärengebiet am 25.09. um 19.30 Uhr in Weilersteußlingen mit Informationen für alle Interessierten.
E-Car-Sharing-Station
Übergabe und Einweisung am 13.10.2023 – Firma Dier
TOP 2: Vergabe Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan VG FFW Allmendingen/Altheim
Die Gemeinden Allmendingen und Altheim haben im Jahr 2016 einen gemeinsamen interkommunalen Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Aus den aufgezeigten Maßnahmen wurde mit dem Neubau des Feuerwehrhauses in den Lutherischen Bergen, der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeug für die Abteilung Allmendingen und Umbauarbeiten in den Feuerwehrhäusern Allmendingen und Niederhofen eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt. Der Baden-Württembergische Feuerwehrverband macht in seinen Empfehlungen zur Erfassung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr keine Angaben zur Fortschreibung. Da die Grundlagen für einen Feuerwehrbedarfsplan einer dynamischen Entwicklung unterworfen sind, ist eine regelmäßige Fortschreibung notwendig. Als Empfehlung wurde ein Zeitraum von 5 Jahren im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan genannt. Um weiterhin bei Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen Fördergelder zu erhalten, ist es Empfehlenswert einen aktuellen Bedarfsplan zu haben. Dieser kann eigenständig oder durch eine externe Fachfirmen erstellt werden.
Hierfür ist von der Fa. Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG aus Freiburg, unter anderem nach Rücksprache mit Herrn Feuerwehrkommandant Baur, ein Angebot abgegeben worden.
Das Angebot umfasst ein Angebotsschreiben mit Dienstleistungsangebot, einen Entwurf „Aufbau Feuerwehrbedarfsplan“ sowie einen Entwurf „Zeitplan“. Diese Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Herr Hohloch hat die Umsetzung zu einem Preis von 6.500 € (netto) angeboten. Diese Kosten würden nach den Feuerwehrstandorten auf ¾ Allmendingen und ¼ Altheim aufgeteilt werden. Dabei würde die Gemeinde Allmendingen den Auftrag vergeben und im Anschluss mit der Gemeinde Altheim den entsprechenden Kostenanteil abrechnen.
Kostenschätzung/Kostenvorschlag:
6.500,- Netto aufgeteilt nach den Standorten ¾ Allmendingen und ¼ Altheim
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans VG FFW Allmendingen/Altheim an die Fa. Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG aus Freiburg zum Preis von 6.500 Euro netto zu vergeben.
TOP 3: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
Verhinderungsstellvertretung für das Aufgabengebiet „Steueramt und Veranlagung“ und für das Aufgabengebiet „Kasse mit der Gemeinde Oberdischingen
In den vergangenen Jahren hatten die Verwaltungen große Herausforderungen (z. B. Einführung NKHR, Coronapandemie, Flüchtlingskrise, Kinderbetreuung) zu bewältigen und dies wird in Zukunft weiter anhalten. Zudem stellt der Fachkräftemangel auch in den Verwaltungen ein großes Problem dar. Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt somit immer mehr an Bedeutung. In der Finanzverwaltung wurde für die Bereiche „Steueramt und Veranlagung“ und „Kasse“ eine entsprechende vertragliche Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberdischingen ausgearbeitet. Die Entscheidung, eine solche Vereinbarung mit der Gemeinde Oberdischingen anzustreben, basiert insbesondere auf den guten persönlichen Verbindungen, dem bisher bereits regemäßigen Austausch, dem einheitlichen Finanzverfahren und der örtlichen Nähe.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags in der am 28.07.2023 vorgelegten Fassung einstimmig zu. Der Bürgermeister wurde zum Vertragsabschluss ermächtigt.
TOP 4: Vergabe von Arbeiten zur Durchführung der Eigenkontrollverordnung
Die Verwaltung plant in Allmendingen und Teilorten in regelmäßigen Abständen die Kanalreinigung und die Kamerabefahrung zur Prüfung auf Schäden
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
Es wurden vier Leistungsverzeichnisse angefordert. Davon gingen vier Angebote ein, davon war eins nicht wertbar:
Mantz, Ehingen 156.450,49 € brutto
180.494,44 € brutto
197.915,45 € brutto
Die Kostenschätzung liegt bei 163.078,79 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Mantz Stadthygiene GmbH & Co. KG, Ehingen zum Angebotspreis von 156.450,49 € brutto zu vergeben.
TOP 5: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Frau Dietz stellte die einzelnen Bauvorhaben vor:
Der Gemeinderat erteilte einstimmig, nach Zustimmung des Ortschaftsrates bei einer Befangenheit, das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB IV Nr. 3 Abrundungssatzung Niederhofen.
Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich bei 2 Enthaltungen das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig, nach Zustimmung des Ortschaftsrates bei einer Befangenheit, das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 35 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 35 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
TOP 6: Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages ab 01.01.2024
Der bestehende Stromlieferungsvertrag mit der SWU für Standartlastprofile läuft bis zum 31.12.2023 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Da die bestehenden Konditionen aktuell sehr hoch sind, wird empfohlen diesen Vertrag nicht zu verlängern und neue Angebote einzuholen. Aktuell hat die Gemeinde für diese Verbrauchsstellen einen Stromverbrauch von rund 500.000 kWh und der Strompreis beträgt ca. 76,45 Cent/kWh Brutto. Bis zum 31.12.2022 betrug der Strompreis ca. 21 Cent/kWh, die enorme Preissteigerung von 364% war dem Marktumfeld im letzten Jahr geschuldet. Aktuell gehen wir davon aus, dass der neue Strompreis bei 30-32 Cent/kWh liegen wird. Selbst dies entspricht noch einer Kostensteigerung von 152%.
Da eine erste Abfrage am Markt auch für dieses Jahr Preisbindungen auf die Stromangebote von wenigen Stunden ergeben hat, kann die Vergabe nicht im normalen Rahmen stattfinden und es ist eine Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrag für die Verwaltung notwendig.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrag ab dem 01.01.2024 mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten.
TOP 10: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatsitzung auf den 25.10.2023 in der Hochsträßhalle Schwörzkirch.
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