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20.12.2023

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 20.12.2023 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gibt folgendes bekannt:

Bauanträge

Bauanträge müssen zukünftig zuerst beim Landratsamt eingereicht werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

OEW Breitbandförderung

Text folgt in Kürze…

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung

  1. Grundsätzliche Informationen:

Gemäß § 4 der Satzung der Freiherr von Freyberg’schen Stiftung sind 80 % der Erträgnisse jährlich zu Weihnachten an alte Bürger Allmendingens und Altheims zu verteilen. Die restlichen 20 % der Erträgnisse sind für eine jährliche Erhöhung des Stiftungskapitals zu verwenden. Ca. 75 % des für die Verteilung zur Verfügung stehenden Betrages sind an Bürger der Gemeinden Allmendingen und Altheim zu verteilen. Die Empfänger müssen im Jahr der Verteilung oder früher das 75. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden. Der Rest ist als Zuschuss zur Durchführung eines Altennachmittags für Allmendinger und Altheimer Bürger und/oder für Härtefälle im Sinne der Altenhilfe zu verwenden.

Die Entscheidung über die Verwendung der Erträgnisse innerhalb des obigen Rahmens sowie die Auswahl der bedachten Bürger hat durch den Gemeinderat von Allmendingen, im Einvernehmen mit Dr. Ulrich Freiherr von Freyberg, später dessen Rechtsnachfolger Ernst von Freyberg, oder eines von ihnen benannten Vertreters zu erfolgen.

Es wird empfohlen Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 86 Jahre mit 15,00 € zu bedenken, was einer nominellen Mehrausschüttung von rund 15% entspricht. Da in der Realität nicht alle Anspruchsberechtigten eine Ausschüttung abrufen, sollte die Tatsächliche Ausschüttung sich in dem errechneten Rahmen von 1.724,25 € bewegen.

  1. Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt nach einer kurzen Aussprache den Betrag gemäß Verteilungsvorschlag Nr. 6 an Bürger Allmendingens und Altheims ab 86 Jahren in Höhe von 15,00€ zu verteilen. Daraus ergibt sich ein Gesamtverteilungsbetrag in Höhe von 1.980,00 €.

 

TOP 3: Betriebsplan 2024 für den Gemeindewald Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Informationen:

Bürgermeister Teichmann begrüßt den Fachdienstleiter Dr. Duvenhorst sowie Hr. Dafener in der Runde. Hr. Dr. Duvenhorst führt anschließend ausführlich in die Waldbilanz ein und erläutert den Betriebsplan für 2024.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einstimmig für den vorgelegten Betriebsplan 2024.

 

 

TOP 4: Festsetzung für die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorischer Zinssatz) – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Informationen:

Zur Verzinsung des Anlagekapitals wird ein sogenannter kalkulatorischer Zinssatz angewendet.

Dieser kann auf zwei unterschiedliche Weisen berechnet werden. Für die Berechnung kann entweder ein kurzfristiger oder ein langfristiger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt werden.

Der kurzfristige Betrachtungszeitraum betrachtet lediglich den Schuldenstand und die Zinsen von einem Jahr, während der langfristige Betrachtungszeitraum einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren umfasst und von einem Mischzinssatz aus langfristigen Einlage- und Kreditzinsen ausgeht.

Die GPA und das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ermittelt diesen anhand der Effektivzinssätze für „Einlagen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften von über 2 Jahren“ und „Wohnungsbaukredite mit anfänglicher Zinsbindung von über 1 Jahr bis 5 Jahren“ anhand der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank.

Die Gemeindeverwaltung hat hierzu verschiedene Berechnungen durchgeführt.

Berechnung 1:
Bei einem kurzfristigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein Zinssatz von 2,92 %.

Berechnung 2:
Bei einem langfristigen Betrachtungszeitraum ergibt sich folgender Zinssatz:

20- jähriger Betrachtungszeitraum:        2,61 %

Die Gemeinde Allmendingen geht seit dem Jahr 2020 von einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,42 % für die Verzinsung des Anlagevermögens aus.

 

Beschluss:

Die Verwaltung schlägt vor, den kalkulatorischen Zinssatz zur Verzinsung des Anlagekapitals ab dem 01.01.2024 von bisher 1,42 % auf 2,61 % zu erhöhen und damit den Zinssatz unter Betrachtung eines 20- jährigen Zeitraums festzusetzen (Berechnung 2).

Möglich wäre auch die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 2,92 % unter der Prämisse eines kurzfristigen Betrachtungszeitraums (Berechnung 1). Bei einem einjährigen Betrachtungszeitraum müsste der kalkulatorische Zinssatz allerdings zeitnah wieder neu berechnet werden.

 

TOP 5: Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung: Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2024 – Beratung und Beschlussfassung

Text folgt in Kürze…

 

TOP 6: Hebesatzsatzung zur Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2024 – Beratung und Beschlussfassung

Text folgt in Kürze…

 

 

TOP 7: Feuerwehrsatzung – Beratung und Beschlussfassung

Geändert wird die Bezeichnung der Abteilung Lutherische Berge in Abteilung Grötzingen. Grund sind Schwierigkeiten bei der Leitstelle die Orte der Lutherischen Berge einer Feuerwehrabteilung zuzuweisen.

Zudem wird die Möglichkeit für Briefwahlen und Online-Hauptversammlungen ermöglicht.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der neuen Feuerwehrsatzung die in Anlage beigelegt ist.

 

TOP 8: Feuerwehrentschädigungssatzung – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Informationen:

Zukünftig übernimmt die Gemeinde für die Führerscheinklasse C die Kosten bis zu 3000,00 € nach § 6 Ziff. 6 der Satzung.

Nach § 5 Abs. 1 wird die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrkommandant, Stellvertreter, Abteilungskommandant und Stellvertretender Abteilungskommandant neu geregelt.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der neuen Feuerwehrentschädigungssatzung nach Anlage 2 beigelegt ist.

 

TOP 9: Neufassung der öffentlich – rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Sachvortrag:

Am 06.06.1971 wurde eine öffentlich – rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Allmendingen und der Gemeinde Altheim gefasst. Diese unterlag danach noch einigen Änderung. Zuletzt wurde zum 01.06.2011 eine Neufassung dieser Vereinbarung sowie nachfolgend im Jahr 2015 Änderungen hierzu beschlossen.

Eine damals nicht korrekt durchgeführte Bekanntmachung sowie zwischenzeitlich erfolgte Änderungen im Verwaltungsablauf und in den Gesetzesgrundlagen machen nun eine aktuelle Neufassung der Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim erforderlich.

Hierzu wurden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht die getroffenen Regelungen und Formulierungen überarbeitet. Ebenso fand am 15.11.2023 eine nicht-öffentliche Beratung im Gemeinderat dazu statt sowie eine Beratung im Gemeinsamen Ausschuss der VVG am 28.11.2023. Anbei erhalten Sie den Entwurf der neugefassten Vereinbarung, in dem alle Ergänzungen rot markiert bzw. Streichungen rot und durchgestrichen sind. Zudem sind Änderungen gegenüber den nicht-öffentlichen Vorberatungen gelb hinterlegt.

Die Vereinbarung wird, nachdem beide Gemeinderäte dem Entwurf zugestimmt haben, der Kommunalaufsicht im Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Sobald diese Genehmigung vorliegt, kann die öffentliche Bekanntmachung erfolgen und die Vereinbarung tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft. Zur besseren Verständlichkeit wird die Vereinbarung mit dem Datum 01.01.2024 versehen, da bei den Gemeinderatsbeschlüssen kein einheitliches Datum besteht.

Die parallel bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Einrichtung und Unterhaltung eines Schulverbands zwischen den Gemeinden Allmendingen und Altheim für die Grund- und Hauptschule Allmendingen und zwischen den Gemeinden Allmendingen und Altheim zur Einrichtung und Unterhaltung des Kinderhauses „Don Bosco“ in Allmendingen wurden durch das Landratsamt nie genehmigt, da die übertragenen Aufgaben bereits durch die Grundvereinbarung geregelt waren. Somit wurden diese beiden Vereinbarungen nie wirksam und müssen nicht außer Kraft gesetzt werden.

 

TOP 10: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Benutzungsordnung und des Entgeltverzeichnisses der

10.1 Turn- und Festhalle Allmendingen

10.2 Bergemer Gemeindehalle

10.3 Hochsträßhalle

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 25.10.2023 den, über lange Zeit geltenden Getränkelieferungsvertrag, für die Allmendinger Hallen zu kündigen, so dass ab 01.01.2024 die Veranstalter frei sind in der Auswahl der Getränkelieferanten.

In der Folge müssen die Benutzungsordnungen und die Entgeltverzeichnisse vom 26.06.2019 entsprechend angepasst und überarbeitet werden.

Dies gilt für folgende Hallen:

  • Turn- und Festhalle Allmendingen
  • Bergemer Gemeindehalle Weilersteußlingen
  • Hochsträßhalle Niederhofen

Die neuen Benutzungsordnungen und Entgeltverzeichnisse sind hier auf der Homepage veröffentlicht.

Beschlussvorschlag:

10.1 Der Gemeinderat stimmt der Änderung für die Benutzungsordnungen und Entgeltverzeichnisse für die Turn- und Festhalle Allmendingen zu.

10.2 Der Gemeinderat stimmt der Änderung für die Benutzungsordnungen und Entgeltverzeichnisse für die Bergemer Gemeindehalle Weilersteußlingen zu.

10.3 Der Gemeinderat stimmt der Änderung für die Benutzungsordnungen und Entgeltverzeichnisse für die Hochsträßhalle Niederhofen zu.

 

TOP 11: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Text folgt in Kürze…

 

 

TOP 12: Geplante Zusammenführung von Komm.Pakt.Net und der OEW Breitband GmbH– Beratung und Beschlussfassung

Die weiterhin dynamisch voranschreitende Digitalisierung erfordert nach wie vor den schnellen Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur zur Nutzbarmachung dieser technologischen Fortschritte in der Breite. Die Anbindung an eine leistungsfähige und zuverlässige Breitbandinfrastruktur ist zu einem zentralen Standortfaktor geworden. Ein schneller und zuverlässiger Internetzugang entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Attraktivität von Regionen als Standort für Investitionen, aber auch über die Attraktivität als Lebens- und Arbeitsraum. Vor diesem Hintergrund ist der flächendeckende Glasfaserausbau weiterhin eine der aktuell wichtigsten infrastrukturpolitischen Herausforderungen.

Im urbanen Raum wird der Breitbandausbau aufgrund der realisierbaren hohe Anzahl von Anschlüssen vorrangig von privaten Telekommunikationsanbietern umgesetzt. Anders sieht es hingegen in den weniger dicht besiedelten, ländlichen Regionen aus. Hier wird durch den privaten Markt wenig oder gar nicht ausgebaut. Deshalb wurden die Kommunen im Breitbandausbau selber aktiv. Die Kommunen sind beim kommunalen Breitbandausbau auf intensive Beratung und Unterstützung angewiesen. Gründe hierfür sind beispielsweise topografische Gegebenheiten, wirtschaftlicher Herausforderungen, kompliziertes Förderrecht und umfangreich erforderliches Spezialwissen.

In diesem Kontext wurden bereits im Jahr 2013 von der OEW im Bereich des heutigen Verbundgebiets Überlegungen angestellt, eine Breitbandgesellschaft zu gründen. Diese Gesellschaft sollte den Breitbandnetzausbau und den Betrieb übernehmen. Aufgrund der damaligen beihilferechtlichen Vorgaben und Förderrichtlinien war dies jedoch nicht möglich. Der Bau von passiver Infrastruktur und der aktive Betrieb derselben mussten zwingend getrennt werden. Zudem war auch aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Gründung in rein privatrechtlicher Form nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund wurde im September 2013 der Verein „Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e.V.“ gegründet. Der Verein hatte sich damals zum Ziel gesetzt, das fachliche Wissen und Rechtsverständnis im Bereich neuer Informationstechnologien zu fördern, die Möglichkeiten des Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum zu analysieren sowie Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum zu fördern beziehungsweise durchzuführen.

Der Zusammenschluss der kommunalen Akteure in diesem Verein war ein erster Schritt, um die Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen und gleichgelagerten Zielen zusammenzuführen. Mit der Überführung des Vereins in Komm.Pakt.Net in der Rechtsform einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Jahr 2016 wurde ein rechts- und handlungsfähiger interkommunaler Verbund geschaffen, der sich seither des Themas des kommunalen Breitbandausbaus annimmt.

Mit Beschluss vom 10.12.2014 stimmte der Gemeinderat dem Beitritt der Gemeinde Allmendingen zu der neuen Organisation Komm.Pakt.Net zu.

Die Gründung erfolgte am 4. November 2015 in Ulm. Neben dem Alb-Donau-Kreis waren sieben andere Landkreise (Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen und Zollernalbkreis) und insgesamt 231 Städte und Gemeinden Gründungsmitglieder.

Ziele der neuen Anstalt waren, Aufgaben und Interessen der Kommunen beim Breitbandausbau zu bündeln und zu koordinieren sowie Synergien zu schaffen und zu nutzen. Ein weiteres Ziel von Komm.Pakt.Net war es, als Verbund eine starke Marktposition zu erlangen und den flächendeckenden Ausbau mit gigabitfähigen Netzen zügig und effizient voranzutreiben.

Komm.Pakt.Net konnte diese Ziele seither vielfach erfolgreich umsetzen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben gemeinsam und mit Unterstützung von Komm.Pakt.Net die Backbone-Netze errichtet. Vielerorts läuft bereits der flächige FTTB-Ausbau (FTTB = „Fibre to the Building“). Für die Netze im Alb-Donau-Kreis konnte die NetCom BW GmbH als Betreiber zu guten Konditionen gewonnen werden. Auf Bundes- und Landesebene ist Komm.Pakt.Net zentraler Ansprechpartner in Fragen der Breitbanderschließung. Auf der Grundlage dieser Entwicklungen ist Komm.Pakt.Net heute der größte interkommunale Verbund zum Breitbandausbau in Europa.

Seit der Gründung von Komm.Pakt.Net haben sich jedoch auch Weiterentwicklungen ergeben. Die Förderprogramme des Bundes sind seit 2019 mit den Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg kompatibel. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes) vom 26. April 2021 ist die Förderung von rein kommunalen Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, möglich geworden. Damit konnte die OEW den Ursprungsgedanken zum Engagement im Breitbandausbau aus dem Jahr 2013 wieder aufgreifen.

Auf Grund der neuen rechtlichen Möglichkeiten wurde am 4. August 2021 die OEW Breitband GmbH gegründet. Auch dieser Gesellschaft war der Alb-Donau-Kreis und die Kommunen seit Gründung verbunden, indem der Beteiligung von Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH zugestimmt wurde. Mit der Gründung der OEW Breitband GmbH sollte der Ausbau der Breitbandinfrastruktur additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden mit Komm.Pakt.Net erfolgen.

 

Vorstellung des Vorhabens

Bereits seit Gründung der OEW Breitband GmbH ist Komm.Pakt.Net als Gesellschafterin beteiligt. Komm.Pakt.Net und OEW Breitband GmbH arbeiten bereits heute im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eng zusammen. Gemeinsame Ziele sind möglichst große, attraktive und geschlossene kommunale Netze zu erschließen und durch Kompetenzbündelung bestmögliche Synergien im Ausbau zu erzielen. Der Grundgedanke des öffentlich-rechtlichen Vertrags ist, dass Komm.Pakt.Net im Wesentlichen die gesamte Geschäftsbesorgung der OEW Breitband GmbH übernimmt.

Beiden Institutionen sind in ihren Gründungsdokumenten Aufgaben zugewiesen, die große Schnittmengen aufweisen. So definiert die Anstaltssatzung der Komm.Pakt.Net die „Versorgung der Bevölkerung im Aufgabengebiet der Beteiligten mit Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes“ und die „Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur, einschließlich der Mittelverwaltung des jeweils Beteiligten zur Umsetzung dieser Aufgaben“ als Aufgaben bzw. Anstaltszweck.

Der Gesellschaftsvertrag der OEW Breitband GmbH wiederum regelt, dass „Gegenstand des Unternehmens (…) die Daseinsvorsorgeaufgabe des Schaffens der Voraussetzungen für eine flächendeckende Grundversorgung mit FTTB/FTTH im Verbandsgebiet des Zweckverbands OEW und darüber hinaus in Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen“ ist.

Um die Effizienz im Breitbandausbau und in der Verwaltung der bestehenden geförderten Breitbandnetze zu steigern, ist beabsichtigt, die Aufgaben von Komm.Pakt.Net auf die OEW Breitband GmbH zu übertragen. Dies soll im Wege der Einzelrechtsnachfolge geschehen. Konkret sollen die einzelnen Vertragsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH übertragen werden. Hierdurch soll die Struktur durch die künftige Vermeidung von Doppelfunktionen vereinfacht und die Fachexpertise gebündelt werden. Darüber hinaus soll eine Senkung der Verwaltungsausgaben erreicht werden. Nach dem Übergang per Einzelrechtsnachfolge ist es im Anschluss vorgesehen die Komm.Pakt.Net aufzulösen.

Innerhalb der OEW Breitband GmbH wird eine Sparte „Komm.Pakt.Net – Büro der Beteiligten“ eingerichtet. Die Sparte „Komm.Pakt.Net – Büro der Beteiligten“ übernimmt für die derzeit an Komm.Pakt.Net beteiligten Kommunen und/oder Landkreise die bisherigen Aufgaben und Leistungen von Komm.Pakt.Net.

Mit der Auflösung von Komm.Pakt.Net wird gemäß § 17 der Anstaltssatzung das Vermögen im Verhältnis der geleisteten Stammeinlagen auf die Beteiligten verteilt.

Umsetzung

Am 31. Januar 2024 soll die schrittweise Auflösung von Komm.Pakt.Net und Übertragung auf die OEW Breitband GmbH in einer Verwaltungsrat-Sondersitzung beschlossen werden. Ein einstimmiger Beschluss ist hierfür erforderlich.

In der Verwaltungsrat-Sondersitzung sollen zudem die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, die zur Übertragung der bisher durch Komm.Pakt.Net KAöR wahrgenommenen Aufgaben und Rechtsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH erforderlich sind.

Eine Übertragung der entsprechenden Verträge und Aufgaben auf die OEW Breitband GmbH wird derzeit für die Beteiligten an Komm.Pakt.Net zum Beschluss vorbereitet.

Soweit Beteiligte der Komm.Pakt.Net den Austritt aus Komm.Pakt.Net KAöR wünschen, ist hierfür die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich.

Der Ostalbkreis und seine Kommunen streben keine Übertragung der Verträge auf die OEW Breitband GmbH an, sondern möchten die entsprechenden Aufgaben und Verträge in den eigenen Verantwortungsbereich übernehmen.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die geplante Zusammenführung von Komm.Pakt.Net mit der OEW Breitband GmbH ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es bei einer GmbH aufgrund der Rechtsform keine Mitgliedsbeiträge gibt. Anstelle von Mitgliedsbeiträgen erhalten die Gesellschafter demnach anteilig etwaige Gewinne aus der OEW Breitband GmbH. Die genauen Regelungen bezüglich der Beteiligung an den Gewinnen und der Anteilsstruktur werden im Rahmen der Zusammenführung und der damit verbundenen Vertragsverhandlungen festgelegt. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Gewinnbeteiligung und weitere finanzielle Aspekte geregelt.

Da die Kommunen nicht Gesellschafter sind, müssen Sie weder Beiträge entrichten noch erhalten sie Gewinne aus der Gesellschaft. Es werden vielmehr nur die von der Kommune gegebenenfalls beauftragten Leistungen als Dienstleistung in Rechnung gestellt beziehungsweise die erzielten Pachterlöse aus den Netzbetriebsverträgen an die Kommunen ausgeschüttet.

Beschluss:

  • Dem Bürgermeister/Vertreter wird einstimmig die Weisung erteilt, im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KAöR) für die Auflösung der Kommunalanstalt zu stimmen.
  • Dem Bürgermeister/Vertreter wird einstimmig die Weisung erteilt, den notwendigen Beschlüssen im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR zuzustimmen, die zur Übertragung der bisher durch Komm.Pakt.Net KAöR wahrgenommenen Aufgaben und Rechtsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH erforderlich sind.
  • Dem Bürgermeister/Vertreter wird einstimmig die Weisung erteilt, Beschlüssen im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR zuzustimmen, die zum Ausscheiden von Beteiligten aus Komm.Pakt.Net KAöR berechtigen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen möglichen Austritt der Gemeinde Allmendingen.

 

TOP 13: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminiert die nächste Gemeinderatsitzung auf den 24.01.2024.

 

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