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21.09.2022

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 21.09.2022  

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Spende eines Defibrillators

Die Gemeinde hat einen Defibrillator als Spende von der Donau-Iller-Bank erhalten. Dieser wird im Außenbereich angebracht werden, sodass dieser in Notfall schnell eingesetzt werden kann. Bürgermeister Teichmann bedankte sich für die großzügige Spende.


Waldfreibad

Bürgermeister Teichmann bedankte sich bei allen Helferinnen und Helfern für die wunderbare Badesaison und teilte die Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit:

  2021 2022
Besucherzahlen 17.209 24.055
Saisonkarten 594 682
10er Karten 112 162

 

Gemeindefinanzzuweisungen

Die Gemeinde Allmendingen erhält im Rahmen des Verkehrslastenausgleichs einen Auszahlungsbetrag von 6.860,00 €. Im Rahmen der Finanzzuweisung für das 3. Quartal hat die Gemeinde einen Erstattungsbetrag in Höhe von 366.644,00 € zu entrichten, welcher sich aus dem Finanzausgleich 3. Quartal 2022 in Höhe von 65.175,850 € und dem Umsatzsteueranteil in Höhe von 82.600,50 € abzüglich der Kreisumlage in Höhe von 514.420,00 € errechnet.

 

 

TOP 2: Spendenbericht 1. Halbjahr 2022

Gemäß § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass im 1. Halbjahr 2022 folgende Spenden bei der Gemeinde eingingen:

 

Zuwendungsgeber/in
(Name, Anschrift)
Betrag bzw. Gegenstand
und (geschätzter) Wert
von dem/der Zuwendungsgeber/in
gewünschter Verwendungszweck
Herrmann Rechtsteiner 150,00 € Anschaffung Spielgeräte Spielplätze
Herr Diesch 50,00 € Umbau mechanischer Bohrschutz / Tischbohrmaschinen (Schule Allmendingen)
Donau-Iller-Bank 202,30 € Anschaffung eines Insektenhotels (Grundschule Allmendingen)
Markus Scherb 67,32 € Anschaffung von Schrauben für eine Matschküche (KIGA LuBe)

Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an.

 

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus Allmendingen

Da der ehemalige Sitzungssaal im Rathaus zu Büros umgebaut wurde und dieser somit als Trauraum entfällt war es erforderlich die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus Allmendingen anzupassen.

Nach der Diskussion über den hohen Stellenwert eines Sektempfanges nach einer standesamtlichen Trauung, der Möglichkeit eines Sektempfanges auf dem Rathausvorplatzes oder der Buchung des Foyers hierfür, der Abläufe unter Abwägung der eingeschränkten Nutzung der Trauräume durch den Lärmpegel fasste der Gemeinde einstimmig bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Sektempfänge im Foyer des Bürgerhauses an Trau-Samstagen können künftig nur noch bei der 11.00 Uhr Trauung bis längstens 13 Uhr für ein Entgelt in Höhe von 100,00 € genutzt werden. Die angepasste Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus Allmendingen ist öffentlich bekanntzumachen und tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Veranstaltungsraum im „Alten Rathaus“ 

Da der ehemalige Sitzungssaal im Rathaus zu Büros umgebaut wurde und dieser somit als Trauraum entfällt war es erforderlich die Benutzungs- und Entgeltordnung für das „Alte Rathaus“ anzupassen.

Da der Veranstaltungsraum im „Alten Rathaus“ als neues standardmäßiges Trauzimmer fungiert, wird deshalb für die Nutzung keine Gebühr mehr bei Trauungen erhoben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für den Veranstaltungsraum im „Alten Rathaus“. Diese ist öffentlich bekanntzumachen und tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

TOP 5: Erneute Beratung über die Planungsinhalte des Bebau­ungsplans Gesamtgewerbegebiet Riedäcker und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung der Gemeinde einen Bebauungs­plan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung eine Veränderungs­sperre über den Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Aufstellungsbeschluss und Verände­rungssperre wurden am 15.02.2019 öffentlich bekannt gemacht.

Zu den Planungszielen und einer frühzeitigen Beteiligung gab es am 20.11.2019 bereits eine Vorberatung im Gemeinderat und am 26.11.2019 eine frühzeitige Information der Grund­stückseigentümer. Aufgrund parallel laufender Planungen besteht das Erfordernis, die Um­setzung der gesamträumlichen Ziele u.a. durch eine abgestimmte Lärmschutzkonzep­tion zu sichern und diese in mehreren aufzustellenden Bebauungsplänen zu verankern. Ne­ben den gebietsbezogenen Fragestellungen zukünftiger Nutzungsmöglich­keiten und deren Zulässig­keitsrahmen sind lärmtechnische Fragen zur straßen- und schienengebundenen Er­schlie­ßungssituation hinzugetreten. Zur Vermeidung von Nutzungskonflik­ten durch die Pla­nungen waren ergänzende umfangreiche Erhebungen und hierauf fachgutachterliche Stel­lungnah­men erforderlich, die Grundlage des zukünftigen planungsrechtlichen Steuerungs­rahmen des Bebauungsplans werden sollen.

Der Gemeinderat hat zur weiteren Sicherung der Planung die am 30.01.2019 vom Gemein­derat beschlossene, am 15.02.2019 in Kraft getretene und durch Gemeinderatsbe­schluss am 27.01.2021 und Bekanntmachung am 05.02.2021 um ein Jahr verlängerte Ver­ände­rungssperre mit Beschluss vom 26.01.2022 und Bekanntmachung am 04.02.2022 nochmals um ein Jahr verlängert.

Nachdem nunmehr die gemeindlichen Planungen u.a. für die Bebauungsplanbereiche ‚Alte Gärtnerei‘ und ‚Bei den Obstgärten‘ sowie ‚Allmendingen Süd‘ gegenüber der komplexen städtebaulichen Bestandssituation konkretisiert werden konnten, kann das Bebauungs­planaufstellungsverfahren für den Planbereich ‘Gesamtgewerbegebiet Riedäcker‘ fortgeführt werden.

Das Aufstellungsverfahren dient einer abgestimmten Gesamtplanung für die im Geltungsbe­reich gültigen drei Bebauungspläne, “Gewerbegebiet Riedäcker“, “Gewerbegebiet Ried­äcker-Süd“, zwischenzeitlich geändert als “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd, Änderung 2015“ sowie der Erweiterung “Gewerbegebiet Riedäcker-Süd, 1. Änderung“.

Zur Konfliktvermeidung sowie zur Steuerung einer verträglichen Gebietsentwicklung im Geltungsbereich selbst sowie in Abstimmung mit bestehender Wohnbebauung am Südrand Allmendingen wie auch der geplanten Wohnbauentwicklung westlich der Bahntrasse sind Festsetzungen zu einer Emissionskontingentierung erforderlich.

Hierzu erfolgte eine schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Schallimmissi­onsschutz (ISIS). Ausgehend von einer gewerbegebietstypischen Lärmsituation für das Ge­samtgebiet unter Annahme der Anhaltswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau –, wurden die zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel der Gewerbegebietsteile in Anlehnung an die DIN 45691 bestimmt. Unter Berücksichtigung festzusetzender Emissions­kontingente (flächenbezogene Schallleistungspegel pro Quadratmeter) ist danach die Einhal­tung der schalltechnischen Anforderungen gegenüber schützenwerten Nutzungen möglich.

Das Ergebnis des Berichts mit Stand vom Mai 2019 hat sich auch unter Berücksichtigung der weiteren umliegenden Planungen und schalltechnischen Bewertungen bestätigt. Die Ge­räuschkontingentierung ist ein bewährtes Mittel zur Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung und der Erfüllung der Anforderungen des § 50 BImSchG (Trennungsgebot).

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll nunmehr die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden und damit zur Konkretisierung der Festsetzungsinhalte weitere Abwägungsbelange ermittelt werden.

Bürgermeister Teichmann erläuterte kurz den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Festsetzung der Lärmkontingente und trug folgenden Beschlussvorschlag vor:

  1. Der Gemeinderat billigt die Planungsinhalte und Festsetzungsziele des Bebauungsplans Gesamtgewerbegebiet Riedäcker und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteili­gung.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

a. Baugesuch: Änderung zum Neubau Grüngutsammelplatz in Allmendingen im Bringsystem in Ennahofen, Verschiebung und Verkleinerung der Hoffläche
Der Gemeinderat erteilte, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats, einstimmig das Einvernehmen zur Änderung des beantragten Bauvorhabens.

b. Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage sowie Erstellung einer Zufahrt in Allmendingen-Hausen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Befangenheit das Einvernehmen zur eingereichten Bauvoranfrage.

c. Baugesuch: Asphaltierung einer Fläche zur temporären Lagerung in Allmendingen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze und der festgesetzten Grundflächenzahl.

d. Baugesuch: Nutzungsänderung best. Bankfiliale in Wohnung (EG) in Grötzingen
Der Gemeinderat erteilte, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

e. Baugesuch: Errichtung eines verfahrensfreien Anbaus an die Garage in Allmendingen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur beantragen Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze.

f. Baugesuch: Auffüllung von Bodenmaterial in Allmendingen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig unter einer Befangenheit das Einvernehmen zur beantragten Auffüllung.

g. Baugesuch: Nutzungsänderung Wohn- und Geschäftshaus in Allmendingen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

 

 

TOP 7: Neubau Feuerwehrhaus LuBe – Vergabe Trockenbauarbeiten

Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass die Trockenbauarbeiten für den Neubau des Feuerwehrhauses Lutherische Berge beschränkt ausgeschrieben wurden. Es wurden 11 Firmen angeschrieben, zur Submission wurde jedoch nur ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Götz & Röder Trockenbau GmbH & Co. KG aus Römerstein zu einem Angebotspreis von 48.708,96 € brutto. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt eine evtl. mögliche Kostenminderung zu prüfen.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der neuen Brennholzpreise

In der vergangenen Saison wurden Buchen-Brennholz aus dem Gemeindewald Allmendingen zum Preis von 67,00 € pro Festmeter und Eichen-Eschen-Ahorn-Brennholz zum Preis von 62,00 € pro Festmeter verkauft.

Bei einer Bestellmenge von über 10 Festmetern wurde ein Rabatt in Höhe von 5% eingeräumt.

Der Preis für Bedienstete für eine Maximalmenge von 5 Festmetern lag bei 59,00 € pro Festmeter – unabhängig davon, ob es such um Buche oder Esche o. Ä. handelte.

Aufgrund der stark gestiegenen Holzpreise ist auch eine Anpassung des Brennholzpreises erforderlich.

Bürgermeister Teichmann erläutert die Sitzungsvorlage und trägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

Herr Förster Bierer schlägt für die kommende Holzeinschlagsaison folgende Preise vor:

  • Buche/Esche 81,00 € pro Festmeter
  • Ahorn/Kirsche/Eiche 76,00 € pro Festmeter
  • Abschaffung des bisher gewährten Rabatts ab 10 Festmetern
  • Bedienstete: ermäßigter Preis für maximal 5 Festmeter (wie bisher), Preis bei Buche/Esche 75,00 € pro Festmeter, Ahorn/Kirsche/Eiche 70,00 € pro Festmeter

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung zur Energieeinsparung

Bürgermeister Teichmann informierte über die Strom- und Gasverbräuche in den öffentlichen Einrichtungen sowie über die voraussichtlichen Preissteigerungen.

Stromverbräuche:

  • Schule Allmendingen ca. 78.000 kWh
  • Straßenbeleuchtung ca. 149.000 kWh
  • Abwasserentsorgung ca. 70.000 kWh
  • Wasserversorgung Allmendingen ca. 96.000 kWh
  • Hochsträßwasserversorgung ca. 200.000 kWh
  • Waldfreibad ca. 31.000 kWh

 

Gasverbräuche:

  • Rathaus ca. 251.000 kWh (Wärmenetz Rathaus, Feuerwehr, Bürgerhaus & Altes Rathaus)
  • Waldfreibad ca. 92.000 kWh
  • 9 ca. 30.000 kWh
  • Hauptstraße 39 ca. 37.000 kWh

 

Preise/Preisentwicklung

  • Gaspreis bis 31.12.2022 2,1978 Cent/kWh
  • Gaspreis ab 01.01.2023 13,4890 Cent/kWh
  • Gasumlage ab 01.10.2023 2,419 + 0,059 Cent/kWh
  • Strompreis bis 31.12.2022 5,45 bzw. 6,19 Cent/kWh
  • Strompreis ab 01.01.2023 ca. 27- 50 Cent/kWh
  • Strompreis (ZV Hochsträß) bis 31.12.2022 4,9872 Cent/kWh
  • Strompreis ab 01.01.2023 ca. 27-50 Cent/kWh
  • Bei Erdöl und Pellets gibt es ebenfalls sehr große Preissteigerungen

 

Desweitern wurde das Gremium über die mögliche Energieeinsparung durch Senkung der Raumtemperatur um 1 °C und Reduzierung der Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung informiert.

Einsparpotenzial

  • Absenken der Raumtemperatur je 1 Grand ca. 6% Energieeinsparung
  • Reduzieren der Beleuchtungsdauer je 1 Stunde ca. 8%

Nach kurzer Diskussion über den Handlungsbedarf, die dringende Notwendigkeit der Einsparungen und die Gleichbehandlung der Teilorte bzgl. der Straßenbeleuchtung trägt Bürgermeister Teichmann folgenden angepassten Empfehlungsbeschluss des technischen Ausschusses vor:

  • Öffentliche Gebäude auf 19 Grad beheizen
  • Schulen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Kindergärten auf 20 (für Ü3-Kinder), 21 (für U3 Kinder) bzw. 24 (Wickelraum, wenn kein Heizstrahler vorhanden ist; bzw. 21 wenn Heizstrahler vorhanden ist) Grad beheizen
  • Hallen auf 15 bzw. 19 Grad beheizen, kein Warmwasser für Duschen und Waschbecken
  • Gemeinschaftsunterkünfte auf 20 Grad beheizen
  • Reduzierung der Beleuchtungsdauer 22:30 bis 5:00 Uhr in Allmendingen und Teilorte und nachjustieren der Dämmerungsschalter
  • Freibad Bademeister schaut weiter extrem auf den Verbrauch
  • Apell keine oder nur notwendige Beleuchtung am Tag (Öffentliche Gebäude, Schule, Kindergärten usw.)

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Umsetzung des Empfehlungsbeschluss aus der technischen Ausschusssitzung.

 

 

TOP 10: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Sitzung des Gemeinderats auf den 19.10.2022.

 

Gemeinderat Leonhard Sontheimer informierte, dass die Schmiech seit ca. 3 Wochen auf einer Länge von ca. 3 Km kein Wasser mehr hat. Dies ist vermutlich auf einen Biberdamm in Schmiechen zurückzuführen. Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass dies im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schelklingen bzw. des dortigen Biberbeauftragen liegt.

Gemeinderat Micheal Kley thematisierte die aktuelle Lage bzgl. der Kinderbetreuung in den Kindergärten. Unter anderem auch die Stellensituation in Bezug auf den neuen Anbau im Kindergarten St. Maria und begrüßt den kommunalpolitischen Gedanken dass geschulte Personen die Erzieher/innen bei der Betreuung unterstützten sollen, sodass die Betreuung gesichert und das vorhandene Personal wieder entlastet wird.

Gemeinderat Christian Preißler begrüßte, dass die Jurte im Waldkindergarten geöffnet ist.

Bürgermeister Teichmann teilte hierzu mit, dass die Jurte seit 01.09.2022 lediglich durch eine Spielgruppe genutzt wird, da die erforderliche Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten noch nicht vorliegt. Weiter informierte Bürgermeister Teichmann, dass bereits alle 20 Betreuungsplätze des Waldkindergartens vergeben sind und sprach großes Lob und Dank an das Landratsamt und alle Beteiligten aus.

 

 

 

 

 

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