Sitzungsbericht
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 23.10.2019
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
TOP 2: Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer aus Allmendingen beklagte sich über die Parksituation im Zuge der Hauptstraße im Bereich Fichtenstraße und wollte wissen, wie die Gemeinde darauf reagiert.
Bürgermeister Teichmann stellte klar, dass nur eine sporadische Verkehrsüberwachung erfolgen kann. Des Weiteren wurde die Parksituation in diesem Bereich bereits im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit der Polizei überprüft. Im Ergebnis wurde dort keine Gefährdung festgestellt. Wird ein Verkehrsverstoß festgestellt, kann Jeder dies zur Anzeige bringen
Des Weiteren bat der Zuhörer um Auskunft, ob die aktuelle Nutzung des ehemaligen Metzgereigebäudes baurechtlich genehmigt sei.
Bürgermeister Teichmann verwies den Zuhörer an die für diese Frage zuständige Baurechtsbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Anschließend wurden Fragen von Zuhörern/innen aus Niederhofen und Schwörzkirch bezüglich des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung einer Bushaltestelle Höhe Ziegelhof und einer Optimierung der morgendlichen Busverbindung von Kindern aus dem Hochsträß über Altheim nach Allmendingen vorgetragen.
Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass der Antrag aus sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt worden sei und somit keine Bushaltestelle Höhe Ziegelhof eingerichtet werden kann. Ohne eine ausgewiesene Bushaltestelle sei auch ein Halt nicht zulässig ist.
Auf die mehrfache Anzeige der Gemeinde im Mitteilungsblatt nach einer Aufsichtsperson hat sich niemand gemeldet. Die Gemeinde würde diese freiwillige Leistung gerne weiterhin tragen, aber er sieht diesbezüglich im Moment keine anderen Lösungsmöglichkeiten.
Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Einrichtung einer direkten Linie besteht aufgrund des Eingemeindungsvertrags nicht.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Entwurf 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim: Ausweisung von Gewerbeflächen und Flächen für Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim hatte in öffentlicher Sitzung am 12.07.2017 beschlossen, das Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans 2015, in Kraft getreten am 02.11.2001, als “1. Teilfortschreibung Gewerbe und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung“ gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Ziel der 1. Teilfortschreibung ist es, die gewerbliche Entwicklung zu sichern und zu fördern. So sollen insbesondere Flächen für Betriebserweiterungen und -verlagerungen bzw. -aussiedlungen ausgewiesen sowie ein attraktives Angebot an Flächen für die mögliche Neuansiedlung von Betrieben geschaffen werden. Dies dient der Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandorts Allmendingen-Altheim.
Auf der Grundlage des grundsätzlichen Flächenbedarfs der VG einerseits und dem Ergebnis der Abwägung alternativer Flächen des Flächenpools andererseits wurde der
Vorentwurf erstellt, mit dem nach Billigung durch den Gemeinsamen Ausschuss am 24.01.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurde.
Die während dieses Verfahrensschritts eingehenden Stellungnahmen wurden abgewogen und eingearbeitet. Die Planung ist zum Planentwurf konkretisiert; der Stand der Flächenauswahl wurde am 10.04.2019 dem Gemeinderat vorgestellt. Der Flächenpool von grundsätzlich zur Ausweisung empfohlenen Flächen wurde auf die Flächen reduziert, die hinsichtlich ihrer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Kriterien am besten geeignet sind und den Bedarf an gewerblichen Flächen abdecken.
Die Flächendarstellungen des FNP-Entwurfs wurden in der Sitzung vorgestellt.
Der Entwurf soll nach Billigung durch den Gemeinsamen Ausschusses für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.
Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft einstimmig, den Entwurfsbeschluss zur „1. Teilfortschreibung Gewerbe und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung“ zu fassen. Zudem soll der Gemeinsame Ausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschließen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung Forstbetriebsplan 2020 und Neuorganisation der Forstverwaltung ab 2020
Revierförster Bierer gab einen Rückblick auf das Jahr 2019 in der Waldbewirtschaftung des Gemeindewalds. Der Einschlag 2019 beläuft sich auf 2.300 Fm, davon 17 % unplanmäßig. Ursächlich für den unplanmäßige Einschlag war im Besonderen der Borkenkäferbefall. Der geplante Holzeinschlag 2020 wird auf 2.405 Fm angesetzt. Der Gemeinderat stimmte dem Forstbetriebsplan 2020 für den Gemeindewald Allmendingen einstimmig zu.
Im Anschluss stellte Herr Duvenhorst, Landratsamts Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Forst, Naturschutz die Neuorganisation der Forstverwaltung 2020 im Alb-Donau-Kreis vor. Die Übernahme des forstlichen Revierdienstes durch die untere Forstbehörde beim Landratsamt ist zwar weiterhin rechtlich möglich, die Gestehungskosten müssen aber neu geregelt werden.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zum aktuellen Stand der Neuorganisation der Forstverwaltung im Alb-Donau-Kreis zur Kenntnis und ermächtigte einstimmig die Verwaltung einen neuen Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald mit der unteren Forstbehörde des Alb-Donau-Kreises zu Gestehungskosten zum 01.01.2020 abzuschließen.
TOP 5: Sachstandsbericht Lärmaktionsplan, Stufe 3 – Prüfung Lärmkartierung LUBW
Lärmaktionspläne sind von allen Städten und Gemeinden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen, für die die jeweilige Belastungsstatistik 50 oder mehr Lärm-betroffene in den zu kartierenden Bereichen über 55 dB(A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight ausweist. Die Aufstellung eines bundes-weiten Lärmaktionsplanes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Mit der Lärmaktionsplanung ist darauf hinzuwirken, diese Werte nach Möglichkeit zu unterschreiten. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen (LDEN ≥ 70 dB(A) oder LNight ≥ 60 dB(A)).
Ob für eine Gemeinde Lärmbetroffene ausgewiesen sind, ergibt sich aus der Belastungsstatistik der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Nach Auffassung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg dass für Gemeinden mit weniger als 50 Lärmbetroffene keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans besteht.
In der Vorkartierung durch die LUBW wurde eine Belastung im Zuge der B 491 ausgewiesen.
In einem ersten Arbeitsschritt wurden zusätzliche Verkehrsdaten erhoben, Einwohnermeldedaten konkret ermittelt und die Betroffenheiten neu festgestellt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung besteht, da die Lärmbetroffenheit unter 50 Personen liegt.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, in Abstimmung mit der LUBW einen Ausschluss aus der Lärmaktionsplanung zu beantragen.
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 3 Bauplatzgrundstücken in Schwörzkirch, Stegäckerstraße, Teilfläche von Flurstück 879 mit ca. 587 qm, Teilfläche von Flurstück 879 mit ca. 658 qm und Teilfläche von Flurstück 879 mit ca. 658 qm
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 3 Bauplatzgrundstücken in Schwörzkirch, Stegäckerstraße, Teilfläche von Flurstück 879 mit ca. 587 qm, Teilfläche von Flurstück 879 mit ca. 658 qm und Teilfläche von Flurstück 879 mit ca. 658 qm zum Preis von 121,- €/qm. Die Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens erfolgt im Mitteilungsblatt 31.10.2019; die Bewerberfrist beginnt am 01.11.2019 und endet am 01.12.2019 (je einschließlich).
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 1 Bauplatzgrundstück in Grötzingen, Innweg, Flurstück 144/13 mit 720 qm
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe eines Bauplatzgrundstücks in Grötzingen, Innweg, Flurstück 144/13 mit 720 qm zum Preis von 63,- €/qm. Die Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens erfolgt im Mitteilungsblatt 31.10.2019; die Bewerberfrist beginnt am 01.11.2019 und endet am 01.12.2019 (je einschließlich).
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 1 Bauplatzgrundstück in Allmendingen, Primelweg, Flurstück 31/7
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe eines Bauplatzgrundstücks in Allmendingen, Primelweg, Teilfläche von Flurstück 31/7 mit ca. 502 qm zum Preis von 133,- €/qm. Die Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens erfolgt im Mitteilungsblatt 31.10.2019; die Bewerberfrist beginnt am 01.11.2019 und endet am 01.12.2019 (je einschließlich).
TOP 9: Vergabe von Belagsarbeiten – Aufbringung Feinbelage in den Baugebieten „An der Weide“, „Bei der Kleindorfer Kirche“ und „Birkhart, Weilersteußlingen“
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten für die Aufbringung eines Feinbelags in den Baugebieten „An der Weide“, „Bei der Kleindorfer Kirche“ und „Birkhart, Weilersteußlingen“ an die Firma Schwall als günstigsten Bieter mit einem Angebot von 121.876,86 €.
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es wurden zwei Baugesuche vorgestellt und beraten.
– Umbau bestehende Wohnhaus und Anbau UG Garage/EG Wohnen in Ennahofen: Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
– Neubau einer Werkhalle zur Metallverarbeitung im Büroräumen und Betriebsleiterwohnung, Bereich Zeppelinstraße: Das gemeindliche Einvernehmen wurde versagt.
TOP 11: Verschiedenes
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