23.11.2022,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 23.11.2022 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse –

  

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Rückbau Biberdamm:

Die Biberdämme in der Schmiech auf Gemarkung Schelklingen wurden Mitte November zurückgebaut. Nach Aussage des Regierungspräsidiums Tübingen, Bibermanagement darf der Biberdamm künftig nicht mehr so hoch werden.

Gemeinderat Sontheimer berichtete, dass der Biber bereits wieder Dämme erstellt hat und erneut kein Wasserdurchfluss erfolgt.

Sitzungstermine 2023:

Im Jahr 2023 sind folgende Sitzungstermine des Gemeinderats vorgesehen:

  1. Januar – 1. März – 5. April – 10. Mai – 21. Juni – 26. Juli – 20. September – 18. Oktober – 15. November – 20. Dezember.

 

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung

Die Erträge der Freiherr von Freyberg-Stiftung konnten einen Überschuss von 1.655,- € erwirtschaften. Freiherr Ernst von Freyberg-Eisenberg hat zusammen mit dem Gemeinderat beschlossen, dass an sämtliche Bürgerinnen und Bürger von Allmendingen und Altheim ab 86 Jahren ein Betrag in Höhe von 15,- €/Person ausgeschüttet wird.

 

TOP 3:  Erneuter Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans “Südblick“ in Weilersteußlingen im beschleunigten Verfahren und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 hat der Gesetzgeber die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB erneut eröffnet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans “Südblick“ in Weilersteußlingen beabsichtigt die Gemeinde Allmendingen weiterhin, auf bisher unbebauten Flächen am südlichen Siedlungsrand eine Wohnbauflächenergänzung zu realisieren. Die Flächen stellen das letzte Flächenpotenzial zur wohnbaulichen Entwicklung des Teilorts im gültigen Flächennutzungsplan dar.

Die Planung konnte nunmehr konkretisiert werden. Hiermit soll mit einem angepassten Geltungsbereich ein erneuter Aufstellungsbeschluss nach den Anforderungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB erfolgen, um das Verfahren im Jahr 2023 mit dem Auslegungsbeschluss fortzuführen.

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Teilorts Weilersteußlingen und grenzt an die Wohnbebauung südlich der Steißlinger Straße. Nach Osten begrenzt der Luckeweg und nach Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an.

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,26 ha. Es können voraussichtlich 12 Wohnbaugrundstücke realisiert werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass für den im Abgrenzungsplan dargestellten räumlichen Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan “Südblick“ zusammen mit einer Satzung über Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO erneut aufgestellt werden soll.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB als Bebauungsplan des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

TOP 4: Grundlagenermittlung Quartierskonzept „Alte Gärtnerei“ – Vorstellung Ergebnisse

Vertreter der EnBW stellten die Ergebnisse ihrer Grundlagenermittlung und Potentialanalyse vor. Danach gibt es drei Varianten zur Quartiersversorgung:
Variante 1 a – Konventionell: BHKW und heißes Nahwärmenetz

Variante 1 b – Pellets-HKW und heißes Nahwärmenetz

Variante 2 – Geothermie

Im Vergleich der Ökologischen Werte zu Energiebilanz weist die Variante 2 das beste Ergebnis auf. Da sich das Gebiet aber in einer Wasserschutzzone III befindet, sind Erdwärmesonden nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig.

Im nächsten Schritt soll die Klärung mit der Genehmigungsbehörde, die Veranlassung von Probebohrungen, die Vorplanung von Varianten sowie eine Kostenberechnung erfolgen.

 

TOP 5: Vergabe zur Erschließungsträgerschaft

Die Gemeinde Allmendingen beabsichtigt das Baugebiet „Alte Gärtnerei“ im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft mit einem hierfür spezialisierten Unternehmen abzuwickeln. Dafür wurden im Vorfeld unterschiedliche Unternehmen angefragt und aufgefordert hierfür ein Angebot abzugeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH der Gemeinde unterbreitet.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Erschließungsträgerschaft an die wirtschaftlichste Bieterin Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH zu einem Angebotspreis von 60.975,60 € zu.

 

TOP 6: Vergabe von Arbeiten für das Feuerwehrhaus Luthrische Berge

Der Gemeinderat stimmte jeweils einstimmig folgenden Vergaben zu:

  • Vergabe der hinterlüfteten Fassade an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Schuhmacher aus Ehingen zum Angebotspreis von 37.559,85 € brutto.
  • Vergabe der Maler- und Gipserarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Farben Harder aus Deggingen zum Angebotspreis von 23.287,11 € brutto.
  • Vergabe der Estricharbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Beller aus Weilheim zum Angebotspreis von 14.964,25 € brutto.
  • Vergabe der Bodenbeschichtung an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Bozic aus Kirchheim unter Teck zum Angebotspreis von 18.711,20 € brutto.
  • Vergabe des Bodenbelags an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Wohnidee Stolz aus Wendlingen zum Angebotspreis von 7.235,32 € brutto.
  • Vergabe von Fliesenarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Fix Bau Bulach aus Münsingen zum Angebotspreis von 21.538,08 € brutto.
  • Vergabe von Innentüren an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. BayWa aus Ehingen zum Angebotspreis von 26.798,80 € brutto.
  • Vergabe der Außenanlagen an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Baumeister Fritz Schwall GmbH aus Laupheim zum Angebotspreis von 118.904,67 € brutto.

 

TOP 7: Vergabe von Arbeiten für den Kindergarten St. Maria

Der Gemeinderat stimmte jeweils einstimmig der Vergabe der Estricharbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Schmid aus Unlingen zum Angebotspreis von 43.354,07 € brutto und der Vergabe der Bodenbeschichtung an die wirtschaftlichste Bieterin Fa. Birk aus Bad Waldsee zum Angebotspreis von 65.591,81 € brutto zu.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden drei Baugesuche vorgestellt und beraten:

  • Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus und Anbau eines Treppenhauses in Grötzingen
  • Erweiterung einer Getreidesiloanlage um vier Rundsilos im Bereich Carl-Benz-Straße
  • Neubau einer Schüttguthalle für Getreide mit Außenanlagen im Bereich Carl-Benz-Straße

Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt.

 

 

TOP 9: Aufhebungssatzung Abfallwirtschaftssatzung 

Der Landkreis übernimmt zum 01.01.2023 die Aufgaben der Abfallwirtschaft von den Städten und Gemeinden. Zur Rechtsicherheit müssen die bisherigen Abfallwirtschaftssatzungen formell aufgehoben werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung der bisherigen Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Allmendingen vom 13.12.2017 gemäß der Aufhebungssatzung vom 23.11.2022

 

TOP 10: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Sitzung des Gemeinderats auf den 14.12.2022

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde um eine aktuelle Auswertung bezüglich der Nutzung des von der Firma Bayer in Ehingen betriebenen Linienverkehrs gebeten. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, das Thema Energieeinsparmaßnahmen, insbesondere bezüglich der Abschaltung der Straßenbeleuchtung nochmals zu diskutieren. Erneut bemängelt wurde das rechtswidrige Parkverhalten im Gemeindegebiet, so z.B. im Bereich Blümelen, An der Weide und im Zuge der Hauptstraße Höhe Firma Burgmaier.

 

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