Keine öffentlichen Dokumente verfügbar.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 24.06.2020
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik-Park Weilersteußlingen“
Die EnBW Solar GmbH plant die Entwicklung und Errichtung eines Solarparks innerhalb der Gemeinde Allmendingen. In der Gemarkung Weilersteußlingen ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet auf Ackerbauflächen mit einer Leistung von insgesamt etwa 9,99 MWp auf einer Fläche von ca. 14,6 ha vorgesehen.
Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach §35 BauGB nicht privilegiert sind, ist für ihre Errichtung ein Bebauungsplan notwendig. Mit dem Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden. Hierfür soll ein formeller Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Die Fläche ist bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen / Altheim als Fläche für Freiflächen-Photovoltaik berücksichtigt.
Das betreffende Gebiet liegt innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Allmendingen, in der Gemarkung Weilersteußlingen, südlich der Ortslage Weilersteußlingen, weitestgehend eingebettet in Waldbereiche. Die Flächen werden derzeit im Rahmen der lokal gegebenen Möglichkeiten ackerbaulich genutzt. Die Flächen werden über Pachtverträge für die Dauer von 30 Jahren gesichert. Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind durch den Vorhabenträger (EnBW Solar GmbH) zu tragen. Entsprechende Vereinbarungen werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages getroffen.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke (Flst.) 289, 290, 291, 293, 300, 301 und 302 vollständig. Das Plangebiet grenzt an folgende Flurstücke an (alle Gemarkung Weilersteußlingen): im Norden: Flst. 304 (Wirtschaftsweg); im Osten: Flst. 286, 288 und 304 (Wirtschaftsweg); im Süden und Westen: Flst. 99 (Wirtschaftsweg).
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Entwurf 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim: Ausweisung von Gewerbeflächen und Flächen für Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien bezüglich der Ausweisung der Gewerbefläche G 3 und Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss
Im Rahmen der Behördenbeteiligung zur 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Gewerbeflächen und Flächen für die Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien Allmendingen-Altheim äußerten das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und das Regierungspräsidiums Tübingen große Bedenken bezüglich der geplanten Gewerbefläche G3 mit insgesamt 5,3 ha.
Der Gemeinderat empfahl insoweit einstimmig dem Gemeinsamen Ausschuss eine Reduzierung der Gewerbefläche G3 um die Teilfläche G3 b mit ca. 1,1 ha.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die überarbeitete „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheim“
Aufgrund der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum Thema Vergabekriterien von kommunalen Bauplätzen soll auf Vorschlag der Verwaltung die „Leitlinie der Gemeinde Allmendingen für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheim“ angepasst werden. Die überarbeitete Leitlinie wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und soll am 10.07.2020 im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von 6 Bauplatzgrundstücken in Allmendingen, Bahnhofstraße, Flurstücke 18 und 92/3, Teilfläche von Flurstück 85/1
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von sechs Bauplatzgrundstücken in Allmendingen, Bahnhofstraße, Bauplatz 1 mit ca. 651 qm, Bauplatz 2 mit ca. 555 qm, Bauplatz 3 mit ca. 547 qm, Bauplatz 4 mit ca. 581 qm, Bauplatz 5 mit ca. 504 qm und Bauplatz 6 mit ca. 518 qm zum Preis von 152,- Euro/qm. Die Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens erfolgt im Mitteilungsblatt 10.07.2020; die Bewerberfrist beginnt am 19.07.2020 und endet am 23.08.2020 (je einschließlich).
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es wurden acht Baugesuche vorgestellt und beraten:
Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils, soweit erforderlich, einstimmig erteilt.
TOP 7: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Artikel weiterempfehlen