Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 24.07.2024
Bekanntgabe der Beschlüsse
Bisheriger Gemeinderat
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
Ausgleichstock
Es wurden Zuschüsse aus dem Ausgleichstock für die Sanierung der Heizungsanlage im Kommunikationszentrum in Weilersteußlingen beantragt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 250.000€ und werden mit 100.000€ aus dem Ausgleichstock bezuschusst.
Zensus
Entgegen der Erwartungen ist Allmendingen seit dem letzten Zensus um 4,4 % gewachsen. Dies ist sehr positiv, da Finanzzuweisungen an die Einwohnergröße angelehnt sind. Daher darf Allmendingen in den nächsten Jahren mit mehr Finanzzuweisungen rechnen.
Barrierefreies Bürgerbüro
Das Bürgerbüro zieht in neue, bürgerfreundliche sowie kinderwagen- und behindertengerechte Räume. Ab Donnerstag, den 01.08.2024 ist das Bürgerbüro barrierefrei im Erdgeschoss des Rathauses erreichbar.
Mit dem Umzug gelten folgende neue Öffnungszeiten:
Vormittag | Nachmittag | |||
Montag | – | – | – | – |
Dienstag | 8.00 Uhr | 12.00 Uhr | 14.00 Uhr | 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 Uhr | 12.00 Uhr | – | – |
Donnerstag | 8.00 Uhr | 12.00 Uhr | 15.00 Uhr | 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr | 12.00 Uhr | – | – |
Schule Weilersteußlingen
Ab nächstem Schuljahr stehen in der Grundschule Weilersteußlingen beide Lehrkräfte nicht mehr zur Verfügung, wodurch eine neue Vollzeitkraft durch eine Abordnung gefunden werden konnte. Die Betreuung wird derzeit noch ausgearbeitet.
Kehrmaschine
Die Kehrmaschine konnte leider nicht wie geplant fahren, da ein Hydraulikschlauch geplatzt ist. Dies wurde mittlerweile jedoch behoben und es konnte nachgeholt werden.
TOP 2: Feststellung evtl. Hinderungsgründe gem. § 29 GemO für den Eintritt in den neu gewählten Gemeinderat
Bürgermeister Teichmann berichtete, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Schreiben vom 02.07.2024 den Wahlprüfungserlass bekannt gegeben hat. Die Wahl der Gemeinderäte der Gemeinde Allmendingen am 09.06.2024 wurde für gültig erklärt. Die Prüfung der Wahl der Gemeinderäte ergab keinen Anlass, aus welchem die Wahl oder die Zuteilung eines Sitzes für ungültig zu erklären oder die Feststellung des Wahlergebnisses aufzuheben wäre. Die Wahl wird daher – vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 30 Abs. 1 S. 4 KomWG – für gültig erklärt.
Die neu gewählten Mitglieder können somit in den Gemeinderat eintreten, sofern der bisherige Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO feststellt.
Der Gemeinderat stimmte dem Eintritt in den neu gewählten Gemeinderat zu und stellt keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO fest.
TOP 3: Ehrung langjähriger Gemeinderatsmitglieder
Bürgermeister Teichmann überreichte nachfolgenden Gemeinderatsmitglieder in Anerkennung ihrer Dienste um Bürger und Gemeinde eine Ehrenurkunde mit Anstecknadel des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Für 10 Jahre: Carina Rathgeb, Anja Zimmermann, Michael Schach und Christian Schaude.
Für 25 Jahre: Karl Allgaier und Dieter Hammer.
Für 30 Jahre: Wolfgang Fuchs.
TOP 4: Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder
Bürgermeister Teichmann bedankte sich bei allen ausgeschiedenen Mitgliedern des Gemeinderats für ihren Einsatz und ihr Engagement sowie die stets gute Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang betonte er, dass sich dieser Abschied auch auf die Ehrungen der langjährigen Mitglieder des Gemeinderats bezieht und freut sich über die vielen Ehrungen. Die Arbeit im Gemeinderat wie auch die Arbeit als Bürgermeister haben es gemeinsam, dass sie oftmals qualitativ hochwertiger werden je länger sie ausgeführt werden. Die Arbeit im Gremium ist vielseitig und oftmals kann von langjährigen Gemeinderatsmitglieder viel Erfahrungsschatz gewonnen werden. Bürgermeister Teichmann rief in diesem Zusammenhang auch die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder auf sich auch ein zweites Mal zum Gemeinderat aufstellen zu lassen.
Bürgermeister Teichmann nannte viele wichtige Meilensteine und Projekte die in den vergangenen Jahren durch den Gemeinderat erreicht werden konnte und betonte wie wichtig daher die unterschiedlichen Blickwinkel sind. Daher ist eine gute Mischung des Gemeinderats aus Alter, Geschlecht und Beruf wichtig.
Er bedankte sich für die stets konstruktive und offene Zusammenarbeit, die sich stets am Allgemeinwohl orientiert. Außerdem bedankte er sich auch bei den Familien und Partner, die dies unterstützen und diese Arbeit auch ermöglichen.
Bürgermeister Teichmann bedankte sich zusätzlich auch beim Gemeinderat vor 2019, welcher ihm den Start als Bürgermeister deutlich erleichtert hat.
Im Anschluss verabschiedete Bürgermeister Teichmann einzeln die Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Kley, Laitenberger, Schaude, Sontheimer und Zimmermann und bedankte sich nochmals persönlich bei allen Ausscheidenden mit einem kleinen Präsent. Ebenfalls verabschiedet wurden Kottmann und Preisler.
Neu gewählter Gemeinderat
TOP 1: Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates gem. § 32 Abs. 1 GemO
Bürgermeister Teichmann führte, nachdem keine Hinderungsgründe des neu gewählten Gemeinderates festgestellt wurden, diese nun in ihrem Amt ein.
Er verlas folgende Verpflichtung:
Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.
Anschließend verpflichtete Bürgermeister Teichmann jeden einzelnen Gemeinderat nach dessen Geloben per Handschlag.
TOP 2: Bekanntgabe Fraktionssprecher
Bürgermeister Teichmann gab die Fraktionssprecher bekannt:
Für die freien Wähler werden die Gemeinderäte Braun und Geprägs Fraktionssprecher und die Gemeinderäte Allgaier und Bayer Stellvertreter.
Für die CDU werden die Gemeinderätin A. Fuchs und Gemeinderat Schmidt Fraktionssprecher.
TOP 3: Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters gem. § 48 Abs. 1 GemO
Bürgermeister Teichmann verkündete, dass folgende Vorschläge für die Stellvertretung des Bürgermeisters eingegangen sind:
Nachdem keine weiteren Vorschläge aus dem Gremium eingingen wurde die Wahl auf Wunsch geheim durchgeführt.
Das Gremium beschloss mehrheitlich Gemeinderat Schach als ersten stellvertretenden Bürgermeister.
Das Gremium beschloss mehrheitlich Gemeinderat Hammer als zweiten stellvertretenden Bürgermeister.
Das Gremium beschloss einheitlich Gemeinderätin Paschke als dritten stellvertretenden Bürgermeister.
Bürgermeister Teichmann freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und bedankte sich schon im Voraus für die Unterstützung durch seine drei Stellvertreter.
TOP 4: Vergabe von Arbeiten zum Einbau von Garagentoren beim Feuerwehrhaus Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass bereits in vorangegangenen Sitzungen über die Ausschreibung von Garagentoren für das Feuerwehrhaus Allmendingen beraten wurde und die Garagentore nun ausgeschrieben wurden.
Es wurde bei drei Firnen angefragt. Davon gingen drei Angebote ein.
Fa. Haible Allmendingen-Ennahofen 23.086,00€ brutto
23.192,42€ brutto
23.955,89€ brutto
Die Kostenschätzung liegt bei ca. 30.000,00 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Haible Allmendingen-Ennahofen zum Angebotspreis von 23.086,00€ brutto.
TOP 5: Vergabe von Arbeiten zur Installation einer PV Anlage auf dem Dach des Feuerwehrhaus Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass dieses Jahr im Haushalt Mittel zur Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach vom Feuerwehrhaus Allmendingen zur Eigenstromnutzung bereitgestellt werden.
In diesem Zuge wird der Hausanschluss vom Rathaus so umgebaut, dass ein Messwandler Zähler den Gesamtstrom zählt, und die jeweiligen Gebäude wie Rathaus, Feuerwehr, Bürgerhaus und Straßenbeleuchtung über einen internen Unterzähler abgerechnet werden.
Es wurden neun Leistungsverzeichnisse versendet. Davon gingen drei Angebote ein.
Fa. Febe Sonnenenergie aus Erbach-Ringingen 53.448,80€ netto
55.240,00€ netto
67.818,90€ netto
Die Kostenschätzung liegt bei 60.000,00 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Febe Sonnenenergie aus Erbach-Ringingen zum Angebotspreis von 53.448,80€ netto.
TOP 6: Bebauungsplan „Schwenksweiler“ – Beratung und Beschlussfassung
Hierzu war Herr Schröder vom Architekturbüro Wick + Partner anwesend.
Herr Schröder stellte anhand einer Präsentation den aktuellen Verfahrensstand sowie den Planentwurf vor.
Herr Schröder erläuterte, dass aufgrund der Lage direkt angrenzend an das Naturschutzgebiet Hausener Berg und das ebenfalls angrenzende FFH- Gebiet Bedenken seitens der Naturschutzbehörden im Landratsamt und Regierungspräsidium erhoben wurden.
Um wesentliche Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild zu minimieren wurde in mehrmaliger Abstimmung mit den Behörden nunmehr ein Umfang der Planung sowie entsprechende Festsetzungen getroffen. Zudem wurde ein gefordertes Gutachten zum Schadstoffeintrag in die Schutzgebiete erstellt. Die Fachgutachter weisen hier nach, dass die Stickstoffdeposition grundsätzlich unterhalb relevanter Grenz- bzw. Orientierungswerte bleibt. Die Gutachter schlagen vor, eine abschließende Begrenzung der Emissionen durch Emissionskontingente für Luftschadstoffe auch planungsrechtlich zu sichern, was im Planentwurf angenommen wurde.
Der Planentwurf wurde diesbezüglich sowie auf die konkreten Planungsziele vorliegender Anfragen von Interessenten fortgeschrieben. Die Erschließung inklusive Ver- und Entsorgungsplanung wurden erarbeitet und sind in den Planentwurf eingeflossen.
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 bis 10 BauGB mit einer Umweltprüfung.
Flächennutzungsplan
Für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ist das Verfahren eingeleitet.
Bestehende Leitungstrassen
Innerhalb des Geltungsbereichs führen mehrere Wasserversorgungsleitungen. Aufgrund deren Alters ist davon auszugehen, dass eine Erneuerung durch den Zweckverband in Betracht gezogen wird und dies mit dem Verband abgestimmt wird. Die Trasse soll dabei überwiegend auf öffentlichen Flächen geführt werden. Die Festlegung über Leitungsrechte ist der Planung angepasst.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und deren Rückstellung bzw. Berücksichtigung im Planentwurf zu.
Der Gemeinderat billigte mehrheitlich den Planentwurf mit den vorliegenden Unterlagen und beschließt die öffentliche Auslegung. Diese erfolgt durch Einstellung in das Internet und Planauslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie durch Einholung der Stellungnahmen bei den Behörden und Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Grundlage sind die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit Stand vom 15.07.2024.
TOP 7: Bebauungsplan Gesamtgewerbegebiet „Riedäcker“ – Beratung und Beschlussfassung
Hierzu war Herr Schröder vom Architekturbüro Wick + Partner anwesend.
Herr Schröder stellte anhand einer Präsentation den aktuellen Verfahrensstand sowie den Planentwurf vor.
Herr Schröder erläuterte, dass die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen in der beigefügten Synopse mit Abwägungsvorschlägen aufgeführt sind. Die fachinhaltlichen Anregungen sind überwiegend in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen.
Das Verhältnis der Emissionskontingente gegenüber der Bestandsnutzung soll nochmals geprüft werden. Die schalltechnischen Untersuchungen haben die Bestandssituation entsprechend aufgenommen und eine insgesamt ausgeglichene Emissionskontingentierung angestrebt.
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, insbesondere bezüglich der Gebäudehöhe soll im Sinne einer besseren Gebietsnutzung in Teilbereichen angepasst werden, so dass auch mehrgeschossige Bürogebäude möglich sind.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und deren Rückstellung bzw. Berücksichtigung im Planentwurf zu.
Der Gemeinderat billigte mehrheitlich den Planentwurf mit den vorliegenden Unterlagen und beschließt die öffentliche Auslegung. Diese erfolgt durch Einstellung in das Internet und Planauslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie durch Einholung der Stellungnahmen bei den Behörden und Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Grundlage sind die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit Stand vom 15.07.2024.
TOP 8: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Frau Dietz stellte die Baugesuche vor:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 35 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 35 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
TOP 9: Beitrittsverfahren Biosphärengebiet Schwäbische Alb – Beratung und Beschlussfassung
Hierzu war Herr Häring vom Biosphärengebiet Schwäbische Alb anwesend.
Herr Häring stellte anhand einer Präsentation die Hintergründe sowie das Vorgehen zum Beitritt ins Biosphärengebiet Schwäbische Alb vor.
Herr Häring erläutert, dass die Gemeinde Allmendingen bereits im Jahr 2022 Interesse bekundet hat, weitere Flächen in das BSG einzubringen und eine Bewerbung für einen Beitritt zum Biosphärengebiet eingereicht. Für die Gebietserweiterung sind Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen in das BSG einzubringen.
Der Gemeinderat wird gebeten, eine verbindliche Absichtsbekundung zum Einbringen von Flächen in das Biosphärengebiet und zur Ausweisung von Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu beschließen. Die finale Entscheidung der Erweiterung des Biosphärengebiets erfolgt im Oktober 2024 und obliegt dem Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Danach folgt das rechtliche Ausweisungsverfahrens des erweiterten Biosphärengebiets. Der Abschluss des rechtlichen Verfahrens wird im Januar 2026 erwartet. Die UNESCO-Anerkennung wird bis Juni 2027 erwartet.
Der Vorschlag ist, dass die Gemeinde Allmendingen mit den lutherischen Bergen, dem Schmiechener See, der Kernstadt von Allmendingen und dem NSG Hauener Berg dem Biosphärengebiet beitritt.
Das Gremium informierte sich, ob die Hochsträß im Wirkungskreis enthalten ist.
Herr Häring erläuterte, dass dies unklar ist ob ein Einbringen der Flächen noch möglich ist.
Das Gremium beauftragte Herr Häring diese Information nachzureichen und beschloss einstimmig diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.
TOP 10: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
FiZ
Bürgermeister Teichmann lud herzlich zum jährlichen FiZ am Wochenende ein und freut sich gemeinsam mit den Bürgern eine schöne Zeit zu verbringen.
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 18.09.2024 im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Allmendingen.
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