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26.01.2022

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 26.01.2022

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass vergangene Woche sieben Klassenzimmer an der Grundschule und der Gemeinschaftsschule in Allmendingen mit digitalen Tafeln ausgestattet wurden.

 

TOP 2: Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bei der Kleindorfer Kirche“ im beschleunigten Verfahren (nach §13 a BauGB) – Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungsnahmen – Satzungsbeschluss 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Bei der Kleindorfer Kirche“ gefasst. Die städtebauliche Zielsetzung ist es, die örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Dachgestaltung zu ändern, um künftig auch die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.

Insgesamt gingen in Bezug auf den Entwurf der Änderung zur Neufassung der Örtlichen Bauvorschriften 8 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Abwägungstabelle vom 17.01.2022 dargestellt beschlossen.
  2. Das Deckblatt zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan vom 17.01.2022 wird beschlossen.
  3. Der Bebauungsplan „Bei der Kleindorfer Kirche, 1. Änderung“ i.d.F. vom 17.01.2022, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Örtlichen Bauvorschriften mit Änderungsdeckblatt wird nach §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung mit der Fassung vom 17.01.2022 wird bewilligt.
  5. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Bei der Kleindorfer Kirche, 1. Änderung“ wird bekannt gemacht und tritt mit dieser in Kraft (§10 Abs. 3 BauGB).

 

TOP 3: Nochmalige Verlängerung der Änderungssperre für das Gebiet des Planbereichs des Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ 

Da das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ noch nicht abgeschlossen werden konnte, der Bebauungsplan somit noch nicht rechtskräftig und durchsetzbar ist, hat der Gemeinderat im Jahr 2019 zur Sicherung der Bauleitplanung für diesen Geltungsbereich eine Veränderungssperre erlassen.

Die Veränderungssperre ist weiterhin zur Sicherung der Planung und der mit dem Bebau­ungsplan “Gesamtgewerbegebiet Riedäcker“ verfolgten städtebaulichen Zielvorstellungen notwendig und soll deshalb nochmal um ein Jahr verlängert werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riedäcker“, die am 30.01.2019 vom Gemeinderat beschlossene, am 15.02.2019 in Kraft getretene und durch den Gemeinderatsbeschluss am 27.01.2021 und Bekanntmachung am 05.02.2021 um ein Jahr verlängerte Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 2 BauGB nochmals um ein Jahr zu verlängern.

Für den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist weiterhin der Abgrenzungsplan vom 22.01.2019 maßgebend.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, den Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunalen Beistandsleistungen mit dem Übergang der abfallwirtschaftlichen Leistungen auf den Alb-Donau-Kreis

Zum 01.01.2023 wird die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der Kompostierung pflanzlicher Abfälle, welche auf die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen war, vom Landkreis zurückgenommen.

Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen zusammenführend folgende vier Beistandsleitungen, mit denen die Kommunen den Landkreis beim Zuständigkeitswechsel und auch danach unterstützen soll, geregelt werden. 

Kommunale Auskunftserteilung 1,00 € pro Einwohner und Jahr
Einsammlung des wilden Mülls 0,50 € pro Einwohner und Jahr
Bereitstellung der Stellflächen für die Altglascontainer und die PPK-Depotcontainer 1,15 € pro Einwohner und Jahr und 0,25 € pro Einwohner und Jahr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Pflege des Datenbestands und Übermittlung der Daten an den Landkreis 0,15 € pro Einwohner und Jahr

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über kommunale Beistandsleistungen im Zusammenhang mit dem Übergang abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden auf den Landkreis nach der Beendigung der Aufgabenübertragung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zu.

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden drei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:

  • Abbruch eines Hühnerstalls und Schuppen, Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung im UG und Doppelgarage im Bereich Pfraunstetter Straße in Schwörzkirch
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage im Bereich Bahnhofsstraße in Allmendingen
  • Auffüllung nach Landschaftsschutzverordnung in Allmendingen Gewann Keckenhülen

 

TOP 6: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte 

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Sitzung des Gemeinderats auf den 23.02.2022.

 

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