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26.05.2020

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 26.05.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass aktuell noch keine verlässliche Aussage möglich ist, ob das Waldfreibad aufgrund der Coronabeschränkungen insgesamt geöffnet werden kann. Unter engen Voraussetzungen sind ab 2. Juni lediglich wieder Schwimmkurse möglich.

TOP 2: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen, Beratung und Beschlussfassung  Entwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Alte Gärtnerei“ in Allmendingen und Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften südöstlich der Ortsmitte in Allmendingen gefasst. Im Geltungsbereich befinden sich unter anderen brach gefallene Flächen einer Gärtnerei.

Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 2,8 ha umfasst die Flurstücke 216/1, 217/1, 217/3, 217/4, 220, 220/3, 222/1, 230 und Teilflächen der Flurstücke 218, 221, 221/1, 223/1, 235.

Der Gemeinderat hat zudem am 25.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ bestehend aus dem Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs, dem städtebaulichen Konzept und den Zielen und Zwecken der Planung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 21.10. bis 25.11.2019. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Gemeinderat in einem Abwägungsprozess beraten und entschieden.

Auf Grundlage der Beschlussempfehlungen hat das Büro Wick + Partner den Vorentwurf des Bebauungsplans weiterentwickelt bzw. ergänzt. Im nächsten Verfahrensschritt wurde dieser Entwurf vom Gemeinderat einstimmig förmlich festgestellt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

TOP 3: Abwägungsberatung über die eingegangenen Stellungnahmen, Beratung und Beschlussfassung  Entwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Winkeläcker“ in Grötzingen und Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 einen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften südöstlich des Teilorts Grötzingen gefasst.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Kreisstraße 7335 als Verbindungsstraße zwischen Grötzingen und Weilersteußlingen. Nach Westen grenzt die Kreisstraße 7341 das Plangebiet ab. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 110 sowie Teilflächen des Flurstück Nr. 111 und insgesamt eine Fläche von rund 1,9 ha.

Der Gemeinderat hat zudem am 24.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Winkeläcker“ bestehend aus dem Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs, der Erschließungsskizze und den Zielen und Zwecken der Planung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 12.08. bis 23.09.2019. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Gemeinderat nun in einem Abwägungsprozess beraten und entschieden.

Auf Grundlage der Beschlussempfehlungen hat das Büro Wick + Partner den Vorentwurf des Bebauungsplans weiterentwickelt bzw. ergänzt. Im nächsten Verfahrensschritt wurde dieser Entwurf vom Gemeinderat einstimmig förmlich festgestellt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

TOP 4: Einziehung Teilfläche von ca. 220 qm des Feldwegs Flurstück Nr. 876/2, Weiher, Gemarkung Allmendingen

Eine Teilfläche von ca. 220 qm des Feldwegs Flurstück Nr. 876/2, Weiher, Gemarkung Allmendingen soll eingezogen werden.

Der Feldweg dient der Erschließung der landwirtschaftlichen Flurstücke Nr. 876, Nr. 877, Nr. 878, Nr. 880/1 und  Nr. 880/2. Die Flurstücke Nr. 887 und Nr. 878 können über den verbleibenden Feldweg Flurstück Nr. 902 aus nördlicher Richtung angefahren werden. Ebenso sind die Flurstücke Nr. 880/1 und Nr. 880/2 aus nördlicher Richtung über den verbleibenden Feldweg Nr. 880 erschlossen. Des Weiteren verläuft parallel zum Flurstück Nr. 880/2 die Straße „Katzensteige“. Das Flurstück 876 kann über die verbleibende Restfläche des Feldwegs Flurstück Nr. 876/2 angefahren werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine erhebliche Erschwerung der Benutzung der landwirtschaftlichen Grundstücke wegen einer Beeinträchtigung des Andienungsverkehrs ist insoweit nicht zu erwarten.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einziehung der im Lageplan rot angelegten Teilfläche von ca. 220 qm des Feldwegs Flurstück Nr. 876/2, Weiher, Gemarkung Allmendingen gemäß § 7 Straßengesetz zu.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung „Benutzungs- und Entgeltordnung für den Veranstaltungsraum im Alten Rathaus“

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die „Benutzungs- und Entgeltordnung für den Veranstaltungsraum im Alten Rathaus“ wie vorgelegt.

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung „Benutzungs- und Entgeltordnung für den Begegnungsraum in der Seniorenresidenz“

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die „Benutzungs- und Entgeltordnung für den Begegnungsraum in der Seniorenresidenz“ wie vorgelegt.

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung „Benutzungs- und Entgeltordnung für den Festplatz in Allmendingen, Marienstraße“

Der Gemeinderat beschloss nach einem kurzen Austausch einstimmig die „Benutzungs- und Entgeltordnung für den Festplatz in Allmendingen, Marienstraße“ wie vorgelegt.

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden drei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils (einstimmig) erteilt:

  • Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Neubau von 3 Garagen und 4 Stellplätzen im Bereich Bahnhofstraße
  • Nutzungsänderung – Werkstatt anstatt Abstellraum, Werkstatt anstatt Garage, Büro statt Abstellraum, Lager anstatt Garage und Lager/Garage anstatt Überdachung, im Bereich An der Springe
  • Bauvoranfrage – Neubau Wohnhaus mit Carport im Bereich Südring.

Des Weiteren wurde im Kenntnisgabeverfahren der Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Grötzingen angezeigt.

TOP 9: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 24.06.2020 statt.

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